hallo zusammen,
folgende frage:
eine geschiedene mutter, alleinlebend zusammen mit ihrem volljährigen kind (22 jahre alt), welches schwerbehindert ist.
kann man hier pauschbeträge in der est-erklärung der mutter angeben ? wenn ja wo und wieviel ? das kind geht in einer behinderten-werkstatt arbeiten, es wird auch kindergeld bezahlt. der grad der behinderung liegt bei 70%. kennzeichen H + B + G.
vielen dank für info´s
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Volljährig. behindertes Kind, Frei-o.Pauschbeträge
19. Februar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 19. Februar 2014 | 21:03
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 12x hilfreich)
Volljährig. behindertes Kind, Frei-o.Pauschbeträge
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#1
Antwort vom 19. Februar 2014 | 22:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Den Kinderfreibetrag gibt es natürlich.
Zusätzlich kann ein Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 3.700€ für das Kind geltend gemacht werden, allerdings je zur Hälfte für beide Elternteile, wenn es nicht anders beantragt wird.
Es sind die Zeilen 64-67 in der Anlage Kind auszufüllen.
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#2
Antwort vom 21. Februar 2014 | 12:58
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 12x hilfreich)
vielen dank für die info
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Und jetzt?
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