Vollzeit, Minijob und Teilzeit plus Band als GbR - Frage zur Steuererklärung

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gadgetsz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollzeit, Minijob und Teilzeit plus Band als GbR - Frage zur Steuererklärung

Guten Nachmittag allerseits!

Ich habe heute meine erste Aufforderung zur Steuererklärung erhalten, bin aktuell Student und spiele in einer Band (GbR) die MwSt-Pflichtig gemeldet ist. Wir erzielten nie Gewinn, auch ich konnte nur wenige Stunden "ausgezahlt" bekommen. Krankenversichert war ich bis 2018 noch bei meinen Eltern, da ich auf eine Schule ging. Meine Situation ist etwas tricky:

2015 -> 6 Monate Ausbildung / 6 Monate Vollzeit
2016 -> 8 Monate Vollzeit / 3 Monate Minijob
2017 -> 10 Monate Minijob (manchal auch weniger)
2018 -> 6 Monate Minijob / 3 Monate Halbzeit

Ich habe aus der GbR Tätigkeit seit 2016 etwa 500-1.500€ pro Jahr verdient. Das meiste davon ist in Equipment geflossen, das wir aber teilweise für die GbR gekauft haben, deshalb auch über die GbR versteuert haben.

Werde ich im Nachhin ein Aufforderungen für Nachzahlungen bekommen, oder ist das alles noch im Rahmen?

Lieben Dank!

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Werde ich im Nachhin ein Aufforderungen für Nachzahlungen bekommen Keine Ahnung - im Gegensatz zu Ihnen weiß hier keiner, was Sie so in Euro und Cent an Ausbildungsvergütung und Lohn erhalten haben. Aber mindestens für 2015 und 2016 sind Sie oberhalb der Besteuerungsgrenze, würde ich sagen. In der 2015er Konstellation kriegt man allerdings üblicherweise eine Erstattung... Kurzum - ohne Zahlen kann man hier nichts sagen.

Zitat:
Wir erzielten nie Gewinn


Zitat:
Ich habe aus der GbR Tätigkeit seit 2016 etwa 500-1.500€ pro Jahr verdient.


Finde den Widerspruch...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Gadgetsz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Werde ich im Nachhin ein Aufforderungen für Nachzahlungen bekommen Keine Ahnung - im Gegensatz zu Ihnen weiß hier keiner, was Sie so in Euro und Cent an Ausbildungsvergütung und Lohn erhalten haben. Aber mindestens für 2015 und 2016 sind Sie oberhalb der Besteuerungsgrenze, würde ich sagen. In der 2015er Konstellation kriegt man allerdings üblicherweise eine Erstattung... Kurzum - ohne Zahlen kann man hier nichts sagen.

Zitat:
Wir erzielten nie Gewinn


Zitat:
Ich habe aus der GbR Tätigkeit seit 2016 etwa 500-1.500€ pro Jahr verdient.


Finde den Widerspruch...


Ok, dann habe ich das falsch ausgedrückt: Wir erzielten so viel Gewinn, dass ich mir 500-1500€ entnehmen konnte. Im Vergleich zum Arbeitsaufwand stand es auf jedenfall nicht, daher dachte ich man spricht hier von einer Art "Lohn" und keinem Gewinn.

Nun zurück zu meiner eigentlichen Frage: Wie wird das aussehen? Gibt es einen Freibetrag, der in meinem Fall zutrifft oder werde ich mit einer großen Nachzahlung konfrontiert? Was ist das schlimmste das nun passieren kann?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Wie wird das aussehen? Was genau haben Sie an dem Satz "ohne Zahlen kann man hier nichts sagen" nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Gadgetsz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Da das ganze hier anonym ist, Sie also nicht wissen welchen Arbeitgeber und Job, könnte ich also den genauen Lohn preisgeben? Oder verstößt das gegen eine RIchtilinie des Forums?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

könnte ich also den genauen Lohn preisgeben? Natürlich. Es muß ja auch nicht auf den Cent stimmen - "2015 6 Monate Ausbildung mit 800 Euro Vergütung und 6 Monate VZ mit 2500 Euro Lohn": Das würde völlig reichen. Relevant ist übrigens immer der Bruttolohn.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Die Minijobs können Sie übrigens weglassen, da die steuerfrei sind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Gadgetsz
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
könnte ich also den genauen Lohn preisgeben? Natürlich. Es muß ja auch nicht auf den Cent stimmen - "2015 6 Monate Ausbildung mit 800 Euro Vergütung und 6 Monate VZ mit 2500 Euro Lohn": Das würde völlig reichen. Relevant ist übrigens immer der Bruttolohn.


Ok dann nochmal, alles in Brutto pro Monat:

2015 -> 6 Monate Ausbildung 650€ & 6 Monate Vollzeit 1850€
2016 -> 8 Monate Vollzeit 1850€ & 3 Monate Minijob 450€
2017 -> 10 Monate Minijob 450€ manchal auch weniger
2018 -> 6 Monate Minijob 450€ oder weniger / 3 Monate Halbzeit 1200€

-- Editiert von Gadgetsz am 31.03.2019 17:31

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Okay, macht für 2015 15.000 Euro, für die ca. 1.000 Euro Steuer gezahlt wurden. Das sind zu viel Steuern, denn ohne Bandeinnahmen hätte es hier 550 Euro gerückgegeben - mit dann halt etwa weniger. 2016 kommt man auch wieder auf ca. 15.000 Euro Einkommen (der Minijob ist nicht relevant) und 1.300 Euro gezahlte Steuer - auch wieder zuviel. Da hätten Sie längst mal eine Erklärung machen sollen...
2017 und 2018 liegen Sie weit unter dem steuerlichen Grundfreibetrag - es ist also nichts nachzuzahlen und die 60 Euro Steuern für die 3 Monate HZ gibt es zurück.
Fazit: Sie werden trotz Band ordentlich was wiederkriegen (für 15 und 16 sogar mit den fürstlichen Zinsen des Finanzamtes). Und jetzt verstehen Sie vermutlich auch, warum man das an konkreten Zahlen durchrechnen muss...

-- Editiert von muemmel am 31.03.2019 17:45

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