Hi,
es dreht sich um meine Mutter bzw. viel mehr um ihre steuerrechtliche Situation. Sie ist in einer Klinik Vollzeit angestellt und hat nebenbei noch eine kleine Praxis aufgemacht, wo sie weitere Therapiemethoden anbietet. Von ihrem Vollzeitjob bekommt sie monatlich eine Gehaltsabrechnung, wo Brutto und Netto aufgelistet wird. Für ihre Praxis gab es früher einen Freibetrag, den sie nicht mal ansatzweise erreichte, welchen es nicht mehr gibt. Seit dem ist sie bei einem Steuerberater und somit fingen die Komplikationen an.
Für den weiteren Verlauf hier das ungefähre jährliche Einkommen:
Vollzeit: ca. 29.000 € pro Jahr (Netto)
Nebentätigkeit: ca. 1000 € bis 2000 € pro Jahr (Brutto? Ausgaben von Einnahmen abgezogen, aber ohne Steuer)
Laut dem Steuerberater zählt sie als Selbstständige, was bedeutet, dass sie pro Jahr ungefähr ein Drittel ihres Gewinnes der Nebenbeschäftigung an das Finanzamt abgeben muss. Früher bekam sie am Ende des Jahres immer eine Steuerrückzahlung von ~1000 € durch ihre Vollzeitbeschäftigung, jetzt fällt diese angeblich weg und sie muss immer das Drittel zusätzlich bezahlen, weil der Verdienst der Vollzeitbeschäftigung mit der Nebenbeschäftigung zusammengerechnet wird und es sich so ergeben solle. Zudem sei es ab 2022 nun Pflicht eine Vorauszahlung der Steuer zu leisten, was in ihrem Fall bedeutet, dass sie dieses Mal zwei Drittel plus Kosten des Steuerberaters bezahlen musste. Das heißt also, dass sie dieses Jahr ca. 1200 € Gewinn hatte und 1190 € für Steuer und Steuerberater. Das ist die grobe Situation, hierzu hätte ich ein paar Fragen:
1. Stimmt die Steuerklasse?
Steuerklasse 1: Ist das wirklich richtig so? Bei 1200 € Gewinn ein Drittel abgeben zu müssen?
2. Gibt es keinen Freibetrag mehr?
3. Ist es nun Pflicht, eine Steuervorauszahlung zu leisten?
4. Warum wird das zusammengezählt?
Ist das Gehalt der Vollzeitbeschäftigung nicht schon versteuert? Muss sie auf ihre Vollzeitbeschäftigung also zweimal Steuer zahlen?
-- Editiert von User am 19. Januar 2023 20:07
Vollzeit: Angestellt / Nebenjob: Selbstständig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatFür ihre Praxis gab es früher einen Freibetrag, den sie nicht mal ansatzweise erreichte, :
Das muss aber mehr als 50 Jahre her sein. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass es so einen Freibetrag gab.
ZitatLaut dem Steuerberater zählt sie als Selbstständige, was bedeutet, dass sie pro Jahr ungefähr ein Drittel ihres Gewinnes der Nebenbeschäftigung an das Finanzamt abgeben muss. :
Das dürfte stimmen.
ZitatFrüher bekam sie am Ende des Jahres immer eine Steuerrückzahlung von ~1000 € durch ihre Vollzeitbeschäftigung, jetzt fällt diese angeblich weg und sie muss immer das Drittel zusätzlich bezahlen, weil der Verdienst der Vollzeitbeschäftigung mit der Nebenbeschäftigung zusammengerechnet wird und es sich so ergeben solle. :
Auch das dürfte stimmen.
ZitatZudem sei es ab 2022 nun Pflicht eine Vorauszahlung der Steuer zu leisten, was in ihrem Fall bedeutet, dass sie dieses Mal zwei Drittel plus Kosten des Steuerberaters bezahlen musste. Das heißt also, dass sie dieses Jahr ca. 1200 € Gewinn hatte und 1190 € für Steuer und Steuerberater. :
Bei nur 1.200€ Gewinn kann das sein, wobei wohl der größte Teil der 1.190€ an den Steuerberater ging.
Zitat1. Stimmt die Steuerklasse? :
Steuerklasse 1: Ist das wirklich richtig so? Bei 1200 € Gewinn ein Drittel abgeben zu müssen?
Ja, die Steuerklasse stimmt und dass etwa 1/3 des Gewinn als Steuern zu zahlen sind stimmt auch ungefähr.
Zitat2. Gibt es keinen Freibetrag mehr? :
Den gab es noch nie.
Zitat3. Ist es nun Pflicht, eine Steuervorauszahlung zu leisten? :
Wenn die voraussichtliche Nachzahlung mehr als 400€ betragen würde, dann wird eine Vorauszahlung festgelegt. Die Vorauszahlung wird auf die Nachzahlung angerechnet, so dass man wegen der Vorauszahlung nicht mehr Steuern zahlt. Man zahlt sie nur früher.
Zitat4. Warum wird das zusammengezählt? :
Ist das Gehalt der Vollzeitbeschäftigung nicht schon versteuert? Muss sie auf ihre Vollzeitbeschäftigung also zweimal Steuer zahlen?
Steuerrechtlich ist es egal, ob man im Hauptjob 29.000€ verdient und im Nebenjob 2.000€ oder ob man im Hauptjob 31.000€ verdient. Sie muss nicht auf die Vollzeitbeschäftigung nachzahlen, sondern die Nebentätigkeit wird genauso versteuert wie Überstunden oder eine Gehaltserhöhung.
Danke für die aufschlussreiche Antwort. Dann wird das wohl so weit alles stimmen, wobei ich einen Artikel gefunden habe, wo es so wirkt, als müsste man bis 9984 € im Jahr keine Steuern bezahlen. Soweit ich weiß, zählt meine Mutter als "Freiberufler", welcher auch in dem Artikel erwähnt wird.
https://finom.co/de-de/blog/steuer-und-selbststaendige-welche-abgaben-sind-zu-zahlen/
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Zitatwo es so wirkt, als müsste man bis 9984 € im Jahr keine Steuern bezahlen. :
Das ist ja auch grundsätzlich richtig. Der Grundfreibetrag wird aber schon beim Hauptjob mit Steuerklasse 1 verbraucht und kann daher für die selbstständige Nebentätigkeit nicht mehr verwendet werden.
Der Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen nur einmal zu, so dass er bei einem Freiberufler nur dann relevant ist, wenn diese Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
Ah ok, so ist das also. Eine Frage hätte ich noch:
Gehe ich richtig der Annahme, dass wenn sie einen 450 €, oder seit kurzem, 520 € Job als Nebentätigkeit ausüben würde, dass dann 1. der Minijob steuerfrei ist und 2. sie die Steuerrückzahlung, wie früher, wieder bekommen würde?
ZitatGehe ich richtig der Annahme, dass wenn sie einen 450 €, oder seit kurzem, 520 € Job als Nebentätigkeit ausüben würde, dass dann 1. der Minijob steuerfrei ist :
Ja.
Zitatund 2. sie die Steuerrückzahlung, wie früher, wieder bekommen würde? :
Möglich.
Vielen Dank für die Antworten, jetzt wissen wir besser Bescheid.
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