Von welchem Betrag muss Zinsertragssteuer gezahlt werden

5. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
rudolf rednose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Von welchem Betrag muss Zinsertragssteuer gezahlt werden

Hallo,
2006 war der Freibetrag für die Zinsertragssteuer einschl. Werbungskosten = 1421 Euro für Ledige.

A hatte Zinsen in Höhe von 2014, 27 Euro.

Muss er dann 30 % Zinsertragssteuer vom Gesambetrag(2014,27 Euro) zahlen...oder nur von dem Betrag der über den Freibetrag hinaus geht (also 2014,27-1421=593,27 Euro)?

Vielen Dank für jeden Hinweis.

Tschüs

Rudolf Rednose

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Das kommt darauf an. Wenn er seiner Bank den Freistellungsauftrag in vollen Höhe gegeben hat, wird diese nur vom übersteigenden Betrag Zinsabschlagsteuer einbehalten haben.
Wenn er keinen gestellt hat wurde von der vollen Höhe einbehalten.

In der Einkommensteuererklärung unterliegen nur die den Freibetrag übersteigenden ZInsen der Einkommensteuer. Der Steuersatz errechnet sich dann aufgrund der sonstigen Einkünfte und persönlichen Verhältnisse.
Die einbehaltete Zinsabschlagsteuer fungiert dann als Einkommensteuervorauszahlung.

Liegt sein persönlicher Steuersatz über 30% gibts eine Erstattung. Liegt sie darunter gibts eine Nachzahlung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rudolf rednose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Becksgold,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das finde ich sehr nett.

Er hatte seine Anlagen bei verschiedenen Banken, so dass es mit den Freistellungsaufträgen nicht so recht passte.

Darf ich deshalb das ganze in Zahlen kleiden? Bei allen Anlagen zusammen wurden 447,47 Euro an Zinsertragssteuer einbehalten, d. h. statt 2014,27 Euro Zinsen bekam er nur 1590,91 Euro. ausgezahlt.

Sein persönlicher Steuersatz liegt über 30%.

Muss er bei diesen Zahlen noch etwas ans Finanzamt nachzahlen (zitter) oder bekommt er sogar zuviel abgezogene Zinsertragssteuer zurück?

Nochmals Dankeschön.

Tschüs

Rudolf Rednose

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 346x hilfreich)

Also ich muss jetzt mal unterstellen, dass es sich wirklich um 30% Zinsabschlag handelt:

1. Auf den Zinsabschlag werden 5,5% Solidaritätszuschlag zugeschlagen; macht 30% * 5,5% = 1,65% => Abschlag insgesamt 31,65%

Dies entspricht den € 447,47 = 31,65%
100% sind dann € 1.413,81.

Von den Zinserträgen von € 2.014,27 wurden € 1.413,81 versteuert.

Das heisst die Freibeträge waren nicht optimal gestaltet. Ist aber für das weitere egal.

2. In der Einkommensteuer läufts so:

Einnahmen € 2.014,27
abzüglich Werbungskosten € 51,00
abzüglich Sparerfreibetrag € 1.370,00
Einkünfte € 593,27

darauf persönlicher Steuersatz ca. 50% mit Soli und KiSt (worst case) = Einkommensteuer ca. 296,64 Euro auf die Zinseinkünfte
Vorausgezahlt wurden 447,47 => Erstattung auf die Zinseinkünfte 150,83.

Freilich kann es sein, dass durch andere noch nicht versteuerte Einnahmen zBsp. aus Vermietung in der Summe keine Erstattung bei rauskommt. Die Berechnung betrifft ausschliesslich diese Einkunftsart.

-- Editiert von Becksgold am 05.10.2007 13:07:13

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rudolf rednose
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Becksgold,

also ich muss schon sagen...so grossartig wie Du hat mir eine Steuerfrage noch keiner erklärt.

Ganz herzlichen Dank. Ich wünsche Dir ein sehr schönes Wochenende.

Tschüs

Rudolf Rednose

-- Editiert von rudolf rednose am 05.10.2007 15:57:10

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