Hallo,
wir haben heute unseren Bescheid bekommen und können nicht so ganz etwas damit anfangen.
Wir haben Mitte 2005 geheiratet und dieses Mal das erste Mal eine Erklärung zusammen gemacht.
Ich bin vollzeit berufstätig, mein Mann ist Rentner (erwerbsunfähig).
Wir sind beide in keiner Kirche (ich seit dem 1.7.05, mein Mann schon einige Jahre).
Auf dem Bescheid sind nun Vorauszahlungen aufgeführt und zwar:
Anfang 12/06 um die 900.- EUR
und anschliessend in jedem Quartal 330.- EUR. In diesen Vorausszahlungen sind jedesmal Kirchensteuer aufgeführt - aber wir sind doch beide ausgetreten??
Mein Mann bekommt ungefähr 800 EUR Rente (brutto) - muss ich das jetzt so verstehen, dass ich die Steuer für seine Rente zahlen muss?
Danke
Ally
Vorauszahlungen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
--- editiert vom Admin
Guten Morgen,
lieben Dank für die Antwort.
Ich bin nur etwas verwirrt, da wir für 2005 ein Guthaben von über 1500.- EUR bekommen, dann aber gleich im Dezember eine Nachzahlung von über 900 EUR für 2006 zahlen müssen?
Im Bescheid für 2005 wurde die Kirchensteuer korrekt angegeben (Ehefreu 6 Monate/ Ehemann konfessionslos). In der Berechnung für die Vorausszahlung wurde ein Ehepartner auf rk gesetzt - das ist doch nicht korrekt!
Liebe Grüße
Ally
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Auch das lässt sich erklären und ist wahrscheinlich korrekt.
Bis zu Deiner Hochzeit Mitte 2005 wurdest Du nach Steuerklasse I versteuert. Danach hast Du in Steuerklasse III gewechselt. Daher hast Du in 2005 ein halbes Jahr lang deutlich zuviel Steuern gezahlt. Trotz der Versteuerung der Rente Deines Mannes hat das insgesamt immer noch zu einer Steuerrückzahlung geführt. Die Vorteile des Splittingtarifes für Verheiratete gelten nämlich rückwirkend für das gesamte Jahr 2005.
Für 2006 ist das Finanzamt richtigerweise jedoch davon ausgegangen, dass Du das gesamte Jahr in Steuerklasse III eingestuft bist. Daher ergibt sich für 2006 eine Steuernachzahlung, da Dir ja insgesamt deutlich weniger Lohnsteuer abgezogen wird bzw. wurde als im 2005.
Wenn Du Dir den Bescheid genau anschaust, dann müsste es eigentlich so sein, dass die insgesamt zu zahlende Steuer unter Berücksichtigung der bereits bezahlten Lohnsteuer für 2005 und 2006 identisch sind.
Die gesamte Steuerlast ist dann aber immer noch nierdriger als vorher in Steuerklasse I.
Die Festsetzung der Kirchensteuervorauszahlung für 2006 ist jedoch nicht korrekt, macht jedoch wahrscheinlich nur einen kleinen Teil der Vorauszahlung von 900€ aus.
Dagegen kannst Du dann Einspruch einlegen. Ansonsten bekommst Du den zuviel bezahlten Betrag im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2006 zurück.
Du bist übrigens jetzt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben mit der zusätzlichen Folge, dass der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2006 spätestens der 31.05.2007 ist.
Einspruch einlegen gegen Kirchensteuer..auch bei den ämtern sitzen keine halbgötter
das mit 50 % der rente versteuern ist mir neu...
ich dachte es wird nur der ertragsanteil besteuert...
nun ja ...bei der meinung bleib ich auch erstmal :P
--- editiert vom Admin
über den 22er bin ich mir schon bewusst..
muss mich nochmal informieren.
es gibt allerdings noch renten bei denen nur der ertragsanteil besteuert wird oder?
-- Editiert von cest1 am 18.11.2006 16:13:52
--- editiert vom Admin
Lieben Dank für die sehr ausführlich Antwort - jetzt habe ich es als völlig Steuerfremde auch verstanden.
Einspruch haben wir nun für die Kirchensteuer eingelegt.
Lieben Gruß
Ally
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