Vorauszahlungsbescheid Steuerkl. 2 und Unterhalt

4. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sanna3003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorauszahlungsbescheid Steuerkl. 2 und Unterhalt

Hallo Miteinander,

ich habe heute für 2008 meinen Steuerbescheid erhalten, die eine Nachzahlung beinhaltet. Weiterhin wurde mir ein Vorauszahlungsbescheid zugestellt.

Zum Hintergrund:

Ich bin allein erziehende Mutter mit Steuerklasse II und auf 30-Stunden-Basis berufstätig. Nebenher beziehe ich noch nachehelichen Unterhalt von meinem Ex-Gatten, die von ihm auch steuerlich in der Anlage U vermerkt werden (ich wiederum gebe die Einkommenszahlungen ebenfalls in meiner Anlage SO an). Die Nachzahlung ist nicht das Problem, da ich ja den nachehelichen Unterhalt nach Erhalt erstmal nicht versteuert habe.

Den Betrag aus dem Vorauszahlungsbescheid (der ziemlich happig ist) könnte ich niemals aufbringen. Wie schaut es hier aus? Mein Arbeitgeber führt doch die Steuer ab... Ich habe momentan null Ahnung, wie ich hier vorgehen muss. Man sehe mir also meine Unwissenheit nach :augenroll:

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo Sanna,

eigentlich sollten die Vorauszahlungen summiert auch nur die Nachzahlung ergeben, aber ich habe zu diesem Thema auch schon seltsames erlebt.

Ich würde einen formlosen Antrag stellen, dass der Bescheid entweder aufgehoben, oder zumindest auf eine realistische Höhe geändert wird.

Wie ist denn das Verhältnis Nachzahlung zu Vorrauszahlung ?

MfG Stefan

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#3
 Von 
Sanna3003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

vielen Dank für die Info.

Das Verhältnis Nachzahlungsbetrag und Vorauszahlung ist ja das Kuriose: Der Nachzahlungsbetrag beträgt lediglich 213,68 Euro.

Als Vorauszahlung verlang das FA folgende Summen:
September: 737,00 Euro
Dezember: 737,00 Euro
und ab 2010 einmal im Quartal EUR 366,00 Euro.

Aber mein Arbeitgeber führt doch bereits Steuern für die nichtselbständige Arbeit ab. Wieso soll ich dann diese hohen Beträge für den nachehelichen Unterhalt versteuern? Da will man dem Staat nicht auf der Tasche liegen und dann das... :-)

Nun ja, die Sache wird jetzt einem Steuerberater übergeben. Die Summen kann ich als Alleinerziehende keinesfalls aufbringen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo Eugenie,

quote:
die Antwort von Stefan ist Murcks!
Das möchte ich doch einmal begründet haben.

Es ging hier darum, dass die Vorrauszahlung bedeutend höher als die Nachzahlung sein soll (so hatte ich es verstanden, und die TE hat es auch bestätigt, fast 1500 VZ bei nur 200 NZ). Das der Ex für die Steuernachteile aufkommen muss, ist natürlich richtig, aber dass war doch nicht die Frage.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48843 Beiträge, 17201x hilfreich)

Dass die festgelegt Vorauszahlung die Nachzahlung derart weit überschreitet ist mindestens sehr ungewöhnlich.

Ohne einen Blick in den Steuerbescheid und den Vorauszahlungsbescheid kann aber nur schwer beurteilt werden, woran das liegt. Daher ist es auch sinnvoll, die Bescheide von einem Steuerberater prüfen zu lassen.

Die festgelegte Vorauszahlung kann sich übrigens nur auf den Unterhalt beziehen, nicht jedoch auf Deine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

Hast Du in 2008 ggf. nicht im gesamten Jahr gearbeitet oder im gesamten Jahr Unterhalt bezogen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sanna3003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nach der dreijährigen Elternzeit habe ich erst ab 01.04.2008 wieder meine Tätigkeit aufgenommen; davor nur Ehegattenunterhalt erhalten. Jetzt erhalte ich neben meinem Arbeitslohn noch einen geringen Betrag aus nachehelichem Unterhalt.

Sorry, daß meine Infos nur häppchenweise kommen, da ich nicht weiß, welche Infos alle benötigt werden.

Aber Danke für Eure Geduld und Hilfe.

PS. Hab für morgen einen Termin beim Steuerberater

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14566 Beiträge, 4501x hilfreich)

Hallo,

quote:
erst ab 01.04.2008 wieder meine Tätigkeit aufgenommen;
Das verändert die Sache natürlich.
Die Steuer auf den Unterhalt war deutlich höher, als es die Nachzahlung vermuten läßt. Nur war gleichzeitig die von deinem Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer auch zu hoch, da die Lohnsteuertabelle von gleichbleibendem Einkommen über das ganze Jahr ausgeht . Die beiden Posten haben sich dabei fast ausgeglichen, was in diesem Jahr aber nicht mehr der Fall sein wird.

MfG Stefan

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