Vorkasse für Arztkosten im Folgejahr als außergewöhnliche Belastung ansetzen

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Martyfragt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkasse für Arztkosten im Folgejahr als außergewöhnliche Belastung ansetzen

Hallo Forum,

ich habe eine Frage zu folgender Fallkonstellation:
Ein Steuerpflichtiger plant eine Zahnkorrektur im Jahr 2019. (Leistungsausführung in 2019)
Sein Zahnarzt hat ihm vorgeschlagen einen Kostenvoranschlag zu machen über 4.000 Euro, welche er dann schon in 2018 bezahlen soll.

Da die Kosten schon im Veranlagungszeitraum 2018 bezahlt werden, würden diese aus meiner Sicht auch schon in 2018 angesetzt. Seit Ihr der selben Meinung?



Danke für jede hilfreiche Antwort im Voraus :-)
Marty

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Ich bin da der Meinung des FG München, dass in einem ähnlichen Fall einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO gesehen hat und den Abzug nicht zugelassen hat (7 K 3486/11 ).

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Martyfragt
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Garfield73 und Eugenie,

Danke für Eure Antworten!

Der Sachverhalt muss korrigiert werden:
Es handelt sich um eine sehr aufwändige Behandlung die Ende 2018 beginnt und im Jahr 2020 abgeschlossen wird.

Meint Ihr das es reicht, dass die Behandlung im Jahr 2018 beginnt? Es ist davon auszugehen, dass die Leistung die in 2018 stattfindet, nur einen Bruchteil der Kosten verursacht.

Danke für jede hilfreiche Antwort im Voraus :-)
Marty

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Martyfragt):
Meint Ihr das es reicht, dass die Behandlung im Jahr 2018 beginnt?
Das allein reicht mit Sicherheit nicht! Einfach mal das von @Garfield73 genannte Urteil googlen und überlegen, ob der hier verhandelte Sachverhalt dem eigenen gleicht!

taxpert

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"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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