Vorläufiger Steuerbescheid???

22. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
knacksack
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorläufiger Steuerbescheid???

Hallo zusammen,
ich habe heute meinen o.g. Bescheid für 2004 erhalten. Oben steht drauf:" Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1, Satz 2 AO teilweise vorläufig." Des Weiteren steht dann am Ende: "Die Steuerfestsetzung ist im Hinblick auf die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden bzw. Revisionen nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig hinsichtlich - der beschränkten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG )".
Heisst auf deutsch was?
Habe mich schon mal im Netz schlau gemacht. Aber so richtig deutlich steht das da auch nicht.
Wie muß ich mich jetzt verhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß,
Sonja

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Da braucht man gar nichts zu unternehmen.

Dies heißt lediglich, daß die Rechtslage hinsichtlich dieses Punktes derzeit ungeklärt ist und in einem höchstrichterlichen Verfahren geprüft wird. Der Steuerbescheid bleibt solange hinsichtlich dieses Punktes offen, d.h. nicht abschließend entschieden.

Sollte beispielsweise entschieden werden, daß die Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen nicht beschränkt werden darf, kann man hier später eine diesbezügliche Änderung des Steuerbescheides verlangen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Da kann ich fix nur zustimmen.

Diese Vorläufigkeitserklärung erfolgt, damit nicht jeder Steuerpflichtige mit einem Verweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde einen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegt und somit das Finanzamt seine eigentlichen Aufgaben nicht mehr ordentlich bearbeiten kann.

Zur Zeit erhält jeder Einkommensteuerbescheid diesen Vermerk.

Solltest Du Dich bezüglich der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ungerecht behandelt fühlen, kannst Du Dir also den Einspruch sparen. Diesbezügliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes werden bei Deinem Steuerbescheid auf jeden Fall noch berücksichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
knacksack
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank!
Jetzt bin ich doch schon mal schlauer und vor allen Dingen beruhigter.

0x Hilfreiche Antwort

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