Moin,
langsam bin ich ein wenig überfordert..
Ehemann: Beamter mit Pension, privat krankenversichert
Ehefrau: Kein Einkommen, freiwillig gesetzlich versichert, deshalb nicht beihilfeberechtigt
Steuerlich: Zusammenveranlagung
Bei den Vorsorgeaufwendungen wird im Vordruck bei Eintrag zur GKV Bezug auf die Anlage N genommen, diese wird für die Ehefrau ja nicht ausgefüllt, da kein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit.
Die freiwilligen Beiträge, Ehefrau ist Vertragspartner der Versicherung, sind ja auch keine Beiträge zur PKV, wie sind dann die Beiträge zu werten?
Doch als Vorsorgeaufwendungen, obwohl die Ehefrau über kein Einkommen verfügt, aber wie?
Oder sind es Unterhaltszahlungen und als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig?
Vielen Dank im Voraus...
Vorsorgeaufwenung oder Unterhalt?
16. Februar 2019
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Frage vom 16. Februar 2019 | 02:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorgeaufwenung oder Unterhalt?
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#3
Antwort vom 16. Februar 2019 | 10:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erklärung erfolgt mit Elster, ist ja auch kein Problem, an sich...
Die Frage ist ja nur, Vorsorgeaufwendung oder als Unterhalt.
Die Beihilfeberechtigung entfällt, sobald die Ehefrau zu 100% anderweitig versichert ist, was bei der freiwilligen GKV der Fall ist.
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#5
Antwort vom 16. Februar 2019 | 19:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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