Hallo,
Ich war im Jahre 2004 -2005 Unternehmer habe monatlich die vorsteuer bezahlt obwohl ich noch nichts verdient habe.Habe jetzt auch eine Privat Insolvenz und eine Eidenstaatliche Versicherung wegen die Steuern.
Ist es möglich das Geld was ich schon an Steuern bezahlt habe zurück zu bekommen, weil ich ja nichts verdient habe?
Ich habe vorkurzem die Umsatzsteuererklärungen für 2004 - 2005 abgegeben, dann kahm ein Brief vom Finanzamt.
Zitat:
in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich ijnen mit, dass eine Änderung der bisherigen Steuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume wegen eingetretener Bestandskraft nicht erfolgen kann. Änderungsvorschriften greifen nicht.
Zudem sind die ausgewiesenden Vorsteuerbeträge nicht schlüssig,da die entsprechenden Nachweise hierzu nicht vorliegen.
Was hat dieser Brief zu bedeuten?
Welche Nachweise benötige ich?
-----------------
""
Vorsteuer-Umsatsteuer von 2004-2005
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Umsatzsteuer hat nichts mit "verdienen" im Sinne von Gewinn zu tun. Wenn die in 2004 und 2005 geleisteten Umsatzsteuerzahlungen aus den von dir abgegebenen Voranmeldungen stammen, war das zum damaligen Zeitpunkt zutreffend.
Wenn zudem noch die Jahreserklärungen mit mehreren Jahren Verspätung abgegeben werden, musst du das wohl auf die eigene Kappe nehmen.
also bekomme ich keine Rückerstattung?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Eugenie,
ja - es ist leider erschreckend, das sich jeder selbstständig machen kann, ohne auch nur die geringsten Kenntnisse zu besitzen.
Dem Fragesteller sei gesagt:
Du brauchst keine Nachweise mehr. Die Steuerbescheide haben bestandskraft - diese können nicht mehr geändert werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten