Guten Abend,
habe heute Post von meinem Freund vom Finanzamt gesichtet. Er hat die Vorsteuer in 2012 über 1200 EUR nicht bezahlt, Konto wurde damals zu gemacht und umgewandelt in ein PKonto. Nun wurde er geschätzt und erhielt eine Umsatzsteuer für 2012 über 1300 EUR. Muss er jetzt insgesamt 2500 EUR bezahlen, oder kann er die Vorsteuer, wenn er diese ausgleicht abziehen?
Danke.
Vorsteuer / Umsatzsteuer
31. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2015 | 22:04
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 6x hilfreich)
Vorsteuer / Umsatzsteuer
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. November 2015 | 12:16
Von
Status: Philosoph (13684 Beiträge, 4351x hilfreich)
Hallo,
??? Weißt du eigentlich was Vorsteuer ist? Die zahlt man nicht, niemals (außer vielleicht bei Korrekturen).Zitat:Er hat die Vorsteuer in 2012 über 1200 EUR nicht bezahlt
Ich vermute, dass das Finanzamt nur die - von dir als Vorsteuern bezeichneten - 1200 Euro meint, zzgl. Schätzungszuschlag.
Um mehr zu sagen müsste man deutlich mehr Fakten kennen, etwa:
- wurden Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben?
- und/oder eine Umsatzsteuererklärung?
- gab es Vorsteuern? (das ist die beim Einkauf gezahlte Mehrwert-/Umsatzsteuer)
- wenn ja, wurden die auch korrekt angemeldet?
Der Satz ist Unsinn, denn "ausgleichen" steht doch auch nur für "zahlen".Zitat:Muss er jetzt insgesamt 2500 EUR bezahlen, oder kann er die Vorsteuer, wenn er diese ausgleicht abziehen?
Stefan
-- Editiert von reckoner am 01.11.2015 12:17
Und jetzt?
Schon
266.418
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
12 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten