Hallo,
kürzlich habe ich (Einzelunternehmerin, EÜR, vorsteuerabzugsberechtigt) etwas im Wert von ca. 1000 Euro bestellt und hatte dummerweise meine USt-ID NICHT angegeben, da ich dachte, es würde sich um einen deutschen Händler handeln.
Erst auf der Rechnung habe ich gesehen, dass der Kauf über einen anderen Anbieter abgewickelt wurde, mit Sitz in Irland.
Auf der Rechnung steht die irische Adresse, allerdings mit einer deutschen USt-ID und es wurde 19% USt ausgewiesen. Zudem erhält die Rechnung den Satz "Output VAT in ship from location" - das übersetze ich als "Mehrwertsteuerausweis nach dem Land, AUS dem versendet wurde" - seht ihr das auch so, dass die Ware demnach aus einem deutschen Lager an mich gesendet wurde? Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket aus Köln versendet.
Wäre ich bei einer Inlandslieferung dazu berechtigt, die VSt geltend zu machen, obwohl meine USt-ID NICHT auf der Rechnung steht (der Händler war also wohl in dem Glauben, dass ich eine Privatperson wäre) und sich das Unternehmen in Irland befindet?
Wäre die Lieferung nun aus dem Ausland nach Deutschland erfolgt, könnte ich die USt ja nicht geltend machen - aber in dem beschriebenen Fall handelt es sich meiner Einschätzung nach um eine Inlandslieferung (allerdings von einem ausländischen Unternehmen - und genau das verunsichert mich etwas).
Würde mich über eure Einschätzung freuen. Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von Riala am 07.05.2022 12:04
Vorsteuer abziehbar? Inlandslieferung von Unternehmen im EU-Ausland (Lager in Deutschland)
7. Mai 2022
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Frage vom 7. Mai 2022 | 11:57
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorsteuer abziehbar? Inlandslieferung von Unternehmen im EU-Ausland (Lager in Deutschland)
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#1
Antwort vom 7. Mai 2022 | 12:03
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1172x hilfreich)
ZitatAuf der Rechnung steht die irische Adresse, allerdings mit einer deutschen USt-ID und es wurde 19% USt ausgewiesen. Zudem erhält die Rechnung den Satz "Output VAT in ship from location" - das übersetze ich als "Mehrwertsteuerausweis nach dem Land, AUS dem versendet wurde" - seht ihr das auch so, dass die Ware demnach aus einem deutschen Lager an mich gesendet wurde? :
Möglicherweise wurde auch § 3c UStG angewandt.
ZitatWäre die Lieferung nun aus dem Ausland nach Deutschland erfolgt, könnte ich die USt ja nicht geltend machen :
Warum nicht? Dann wäre es ein igE (bei Angabe der USt-IdNr.).
#2
Antwort vom 7. Mai 2022 | 12:08
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort.
ZitatWarum nicht? Dann wäre es ein igE (bei Angabe der USt-IdNr.). :
Ja - allerdings hatte ich die USt-ID ja nicht angegeben, daher wäre die VST (in diesem Fall) nicht abziehbar, richtig?
Nun handelt es sich in dem konkreten Fall ja aber um eine Inlandslieferung (Ursprung Köln), OHNE Anbgabe meiner USt-ID (die ja bei Inlandslieferungen auch nicht benötigt wird), aber eben von einem irischen Unternehmen (mit USt-Registrierung in Deutschland) an mich, als vermeintliche Privatperson.
Das Unternehmen hat wohl in mehreren Ländern Warenlager und verschickt dann von dort direkt an seine Kunden.
Wie schätzt ihr das ein? Darf ich die VSt geltend machen?
-- Editiert von Riala am 07.05.2022 12:12
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#3
Antwort vom 7. Mai 2022 | 13:29
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1172x hilfreich)
ZitatDarf ich die VSt geltend machen? :
Bei einer Inlandslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG: ja!
#4
Antwort vom 7. Mai 2022 | 15:53
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatBei einer Inlandslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG: ja! :
Vielen Dank. Eine Inlandslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG scheint ja vozuliegen, da der irischen Verkäufer die Ware aus einem deutschen Lager in Köln versendet hat (in der UPS-Sendungsverfolgung steht auch als erster Eintrag "Herkunftsscan: Köln") - sehe ich das richtig oder muss ich noch mehr bedenken?!
#5
Antwort vom 7. Mai 2022 | 16:00
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1172x hilfreich)
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