Vorsteuer abziehbar? Inlandslieferung von Unternehmen im EU-Ausland (Lager in Deutschland)

7. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorsteuer abziehbar? Inlandslieferung von Unternehmen im EU-Ausland (Lager in Deutschland)

Hallo,
kürzlich habe ich (Einzelunternehmerin, EÜR, vorsteuerabzugsberechtigt) etwas im Wert von ca. 1000 Euro bestellt und hatte dummerweise meine USt-ID NICHT angegeben, da ich dachte, es würde sich um einen deutschen Händler handeln.
Erst auf der Rechnung habe ich gesehen, dass der Kauf über einen anderen Anbieter abgewickelt wurde, mit Sitz in Irland.
Auf der Rechnung steht die irische Adresse, allerdings mit einer deutschen USt-ID und es wurde 19% USt ausgewiesen. Zudem erhält die Rechnung den Satz "Output VAT in ship from location" - das übersetze ich als "Mehrwertsteuerausweis nach dem Land, AUS dem versendet wurde" - seht ihr das auch so, dass die Ware demnach aus einem deutschen Lager an mich gesendet wurde? Laut Sendungsverfolgung wurde das Paket aus Köln versendet.

Wäre ich bei einer Inlandslieferung dazu berechtigt, die VSt geltend zu machen, obwohl meine USt-ID NICHT auf der Rechnung steht (der Händler war also wohl in dem Glauben, dass ich eine Privatperson wäre) und sich das Unternehmen in Irland befindet?

Wäre die Lieferung nun aus dem Ausland nach Deutschland erfolgt, könnte ich die USt ja nicht geltend machen - aber in dem beschriebenen Fall handelt es sich meiner Einschätzung nach um eine Inlandslieferung (allerdings von einem ausländischen Unternehmen - und genau das verunsichert mich etwas).

Würde mich über eure Einschätzung freuen. Vielen Dank im Voraus.

-- Editiert von Riala am 07.05.2022 12:04

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat (von Riala):
Auf der Rechnung steht die irische Adresse, allerdings mit einer deutschen USt-ID und es wurde 19% USt ausgewiesen. Zudem erhält die Rechnung den Satz "Output VAT in ship from location" - das übersetze ich als "Mehrwertsteuerausweis nach dem Land, AUS dem versendet wurde" - seht ihr das auch so, dass die Ware demnach aus einem deutschen Lager an mich gesendet wurde?

Möglicherweise wurde auch § 3c UStG angewandt.

Zitat (von Riala):
Wäre die Lieferung nun aus dem Ausland nach Deutschland erfolgt, könnte ich die USt ja nicht geltend machen

Warum nicht? Dann wäre es ein igE (bei Angabe der USt-IdNr.).

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Zitat (von Cybert.):
Warum nicht? Dann wäre es ein igE (bei Angabe der USt-IdNr.).

Ja - allerdings hatte ich die USt-ID ja nicht angegeben, daher wäre die VST (in diesem Fall) nicht abziehbar, richtig?

Nun handelt es sich in dem konkreten Fall ja aber um eine Inlandslieferung (Ursprung Köln), OHNE Anbgabe meiner USt-ID (die ja bei Inlandslieferungen auch nicht benötigt wird), aber eben von einem irischen Unternehmen (mit USt-Registrierung in Deutschland) an mich, als vermeintliche Privatperson.
Das Unternehmen hat wohl in mehreren Ländern Warenlager und verschickt dann von dort direkt an seine Kunden.

Wie schätzt ihr das ein? Darf ich die VSt geltend machen?

-- Editiert von Riala am 07.05.2022 12:12

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Zitat (von Riala):
Darf ich die VSt geltend machen?

Bei einer Inlandslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG: ja!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Riala
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Bei einer Inlandslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG: ja!

Vielen Dank. Eine Inlandslieferung nach § 3 Abs. 6 UStG scheint ja vozuliegen, da der irischen Verkäufer die Ware aus einem deutschen Lager in Köln versendet hat (in der UPS-Sendungsverfolgung steht auch als erster Eintrag "Herkunftsscan: Köln") - sehe ich das richtig oder muss ich noch mehr bedenken?!

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1172x hilfreich)

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung sehen Sie dass richtig! :-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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