Hallo zusammen,
Ich habe letzten Monat eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Ich habe über die letzten 3 Jahre schon verschiedene Dinge angeschafft, die ich für meine freiberufliche Tätigkeit benötige. Jetzt kann ich doch meine gezahlte Vorsteuer Rückwirkend wiederbekommen?
Alles Gekaufte ist ausschließlich für meine freiberufliche Tätigkeit.
Im ElsterFormular habe ich nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung für einzelne Monate gefunden, muss ich dann für jeden Monat in dem ich etwas angeschafft habe, ein einzelnes Formular ausfüllen?
Zweite Frage: Ich hatte die letzten Jahre ein Umsatzsteuer befreites Kleinunternehmen angemeldet. Logischerweise kann ich für Anschaffungen für das Kleinunternehmen keine Vorsteuer wieder bekommen. Muss ich jetzt nachweißen, dass meine Anschaffungen für meine jetzt angemeldete Freiberufliche Tätigkeit waren?
Dankeschön =)
Vorsteuer rückwirkend wiederbekommen
Jetzt kann ich doch meine gezahlte Vorsteuer Rückwirkend wiederbekommen? Und warum genau soll die Kleinunternehmerregelung da nicht gelten?
Zitat :Hallo zusammen,
Ich habe letzten Monat eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Ich habe über die letzten 3 Jahre schon verschiedene Dinge angeschafft, die ich für meine freiberufliche Tätigkeit benötige.
Du möchtest also dem Finanazamt gegenüber glaubhaft versichern, dass du 2013 Dinge angeschafft hast, weil du dich 2016 selbstständig machen möchtest. Und diese Dinge wurden eingelagert und nicht genutzt?
Das dürfte schwierig bis unmöglich werden.
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Ich habe die Dinge natürlich schon benutzt, aber Privat. Nicht für meine Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Wenn ich meine Anschaffungen in meine freiberufliche Tätigkeit überführe, bekomme ich doch die Umsatzsteuer wider? (zumindest Anteilig)
Nein. Da die WG "privat" angeschafft wurden, mangelt es am Tatbestand des Leistungsbezugs "für das Unternehmen" (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ).
Die Einlage des privat erworbenen WG ist auch keine Änderung der Verhältnisse im Sinne des §15a UStG
!
taxpert
Doppel-post!
-- Editiert von taxpert am 12.09.2016 16:40
Das bedeutet? es geht oder nicht?
und was bedeutet WG?
WG ist Wirtschaftsgut.
Und nein es geht nicht.
Vorsteuerabzug setzt eine BEschaffung für das Unternehmen voraus, die nicht gegeben war. Weiterhin bestand Kleinunternehmerstatus.
Dementsprechend kann die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden.
Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung könnte ggf. nach § 19 Abs. 2 UStG
noch verzichtet werden.
Fakt bleibt aber, dass die frühere Anschaffung nicht für das Unternehmen nicht zu einem späteren Vorsteuerabzug berechtigt.
Und jetzt?
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