Vorsteuer rückwirkend wiederbekommen

11. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsteuer rückwirkend wiederbekommen

Hallo zusammen,

Ich habe letzten Monat eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Ich habe über die letzten 3 Jahre schon verschiedene Dinge angeschafft, die ich für meine freiberufliche Tätigkeit benötige. Jetzt kann ich doch meine gezahlte Vorsteuer Rückwirkend wiederbekommen?
Alles Gekaufte ist ausschließlich für meine freiberufliche Tätigkeit.
Im ElsterFormular habe ich nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung für einzelne Monate gefunden, muss ich dann für jeden Monat in dem ich etwas angeschafft habe, ein einzelnes Formular ausfüllen?

Zweite Frage: Ich hatte die letzten Jahre ein Umsatzsteuer befreites Kleinunternehmen angemeldet. Logischerweise kann ich für Anschaffungen für das Kleinunternehmen keine Vorsteuer wieder bekommen. Muss ich jetzt nachweißen, dass meine Anschaffungen für meine jetzt angemeldete Freiberufliche Tätigkeit waren?

Dankeschön =)




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Jetzt kann ich doch meine gezahlte Vorsteuer Rückwirkend wiederbekommen? Und warum genau soll die Kleinunternehmerregelung da nicht gelten?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ohadle
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 77x hilfreich)

Zitat (von Olllllli):
Hallo zusammen,

Ich habe letzten Monat eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Ich habe über die letzten 3 Jahre schon verschiedene Dinge angeschafft, die ich für meine freiberufliche Tätigkeit benötige.



Du möchtest also dem Finanazamt gegenüber glaubhaft versichern, dass du 2013 Dinge angeschafft hast, weil du dich 2016 selbstständig machen möchtest. Und diese Dinge wurden eingelagert und nicht genutzt?

Das dürfte schwierig bis unmöglich werden.

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#3
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Dinge natürlich schon benutzt, aber Privat. Nicht für meine Tätigkeit als Kleinunternehmer.
Wenn ich meine Anschaffungen in meine freiberufliche Tätigkeit überführe, bekomme ich doch die Umsatzsteuer wider? (zumindest Anteilig)

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2279 Beiträge, 1265x hilfreich)

Nein. Da die WG "privat" angeschafft wurden, mangelt es am Tatbestand des Leistungsbezugs "für das Unternehmen" (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ).

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#5
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2673 Beiträge, 736x hilfreich)

Die Einlage des privat erworbenen WG ist auch keine Änderung der Verhältnisse im Sinne des §15a UStG !

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2673 Beiträge, 736x hilfreich)

Doppel-post!

-- Editiert von taxpert am 12.09.2016 16:40

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
Olllllli
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das bedeutet? es geht oder nicht?
und was bedeutet WG?

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

WG ist Wirtschaftsgut.

Und nein es geht nicht.
Vorsteuerabzug setzt eine BEschaffung für das Unternehmen voraus, die nicht gegeben war. Weiterhin bestand Kleinunternehmerstatus.
Dementsprechend kann die Vorsteuer nicht geltend gemacht werden.

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#9
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5388 Beiträge, 1285x hilfreich)

Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung könnte ggf. nach § 19 Abs. 2 UStG noch verzichtet werden.

Fakt bleibt aber, dass die frühere Anschaffung nicht für das Unternehmen nicht zu einem späteren Vorsteuerabzug berechtigt.

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