Guten Tag,
ich bin selbständig und vorsteuerabzugsberechtigt.
Im vergangenen Jahr habe ich mir ein Notebook zugelegt, das Notebook selbst habe ich über drei Jahre (voraussichtl. Nutzungsdauer) bei der Gewinnermittlung berücksichtigt, wie verhält es sich mit der MwSt.? Kann ich diese sofort komplett als Vorsteuer abziehen?
Und noch viel wichtiger:
Dieses Jahr habe ich erneut ein neues Notebook erstanden. Darf ich wieder die komplette Vorsteuer abziehen?
Vielen Dank,
Bexman
Vorsteuerabzug EDV-Hardware jährlich?
5. Oktober 2005
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Frage vom 5. Oktober 2005 | 00:15
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorsteuerabzug EDV-Hardware jährlich?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2005 | 00:42
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 163x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 5. Oktober 2005 | 00:46
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort!
Selbständig seit Ende 2002... Spielt das eine Rolle?
Gruß,
Bexman
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2005 | 00:58
Von
Status: Schüler (281 Beiträge, 163x hilfreich)
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#4
Antwort vom 5. Oktober 2005 | 01:04
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 3x hilfreich)
Dank nochmal, das mit den 3 Jahren war mir bewusst.
Ich hatte nur Zweifel, ob ich jedes Jahr die Vorsteuer eines neuen Notebooks abziehen darf...
Gruß,
Bexman
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