Vorsteuerabzug EDV-Hardware jährlich?

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorsteuerabzug EDV-Hardware jährlich?

Guten Tag,

ich bin selbständig und vorsteuerabzugsberechtigt.

Im vergangenen Jahr habe ich mir ein Notebook zugelegt, das Notebook selbst habe ich über drei Jahre (voraussichtl. Nutzungsdauer) bei der Gewinnermittlung berücksichtigt, wie verhält es sich mit der MwSt.? Kann ich diese sofort komplett als Vorsteuer abziehen?

Und noch viel wichtiger:
Dieses Jahr habe ich erneut ein neues Notebook erstanden. Darf ich wieder die komplette Vorsteuer abziehen?

Vielen Dank,
Bexman

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!

Selbständig seit Ende 2002... Spielt das eine Rolle?

Gruß,
Bexman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bexman
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Dank nochmal, das mit den 3 Jahren war mir bewusst.

Ich hatte nur Zweifel, ob ich jedes Jahr die Vorsteuer eines neuen Notebooks abziehen darf...

Gruß,
Bexman

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