Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wenn ein Gebäude umsatzsteuerpflichtig vermietet wird und der Mieter in den ersten zwei Jahren in Höhe der Nettomiete ein Zuschuss ausgezahlt bekommt, ist der Vorsteuerabzug der laufenden Aufwendungen trotzdem möglich?
Vorsteuerabzug Mietvertrag mit Zuschuss
Auch wenn der Sachverhalt ein wenig arg kurz gehalten ist und mir jetzt gerade nicht klar ist, um welche Art Zuschuss es sich handeln soll, dürfte spätestens seit der "Sveda"-Entscheidung des EuGH 2015 dem Vorsteuerabzug nichts im Wege stehen.
Der Zuschuss muss natürlich i. d. R. versteuert werden.
Danke für deine schnelle Antwort. Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss ohne Gegenleistung, wäre es dann nicht ein echter Zuschuss, der nicht steuerbar ist?
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Klarer ist der Sachverhalt dadurch auch nicht.
In der Annahme, dass der Vermieter nicht zugleich Zuschussgeber ist, steht dem Mieter der Vorsteuerabzug aus der Miete zu. Der Zuschuss wäre nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen (A10.2 UStAE).
Bei den Ertragsteuer besteht Steuerpflicht, wenn keine sachliche Steuerbefreiung vorliegt.
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