Ich habe gleich mehrere Probleme.
Ich bin Einzelunternehmer, der vom Homeoffice aus agiert, der bislang von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Mache einfache Buchhaltung per EÜR. Gehe nicht davon aus, dass das lange so bleiben wird.
Möchte gebrauchte Elektronik- und Medienartikel auf eBay verkaufen. Nebenbei baue ich mir YouTube Kanal auf um Informationsprodukte (Kurse etc.) zu vertreiben. Werde vermutlich beide Tätigkeiten vorerst über ein Gewerbe versteuern. Habe Februar 2024 mein Handelsgewerbe angemeldet, rückwirkend für ab Mitte 2022, um noch Kosten aus 2022 einfach absetzen zu können. Derzeit mache ich meine Erklärungen für 2021 (freiwillig), 2022 und 2023, die ich Ende August abgeben werde.
2020 habe ich einen PC für 900€ gekauft, den ich auch gewerblich nutze. Bisher ist der Plan, den privaten Nutzungsanteil (360,40 €) in 2020 zu verbuchen (das heißt ich erfasse in LexOffice die Rechnung und trage als Rechnungsbetrag 360€ ein und erfasse diesen als Betriebsausstattung) und dann Zeitanteilig in den Erklärungen 2021 und 2022 abzuschreiben. Funktioniert das so?
Im Jahr 2021 hatte ich noch kein Gewerbe, würde dort trotzdem eine EÜR abgeben mit dieser Abschreibung und auch anderen Dingen (Fachbücher) die ich in 2021 gekauft habe, um so per Verlustvortrag über 2022 und 2023 meine Gewinne für 2024 zu schmälern. Außerdem habe ich 2022 viele Bücher gekauft, die ich für den YouTube-Kanal abschreiben könnte. Habe aber für den YouTube-Kanal noch kein Gewerbe angemeldet. Überlege darum, die Bücher einfach beim Handelsgewerbe 2022 reinzupacken und dann so bald wie möglich beim Gewerbeamt die Ausweitung meiner Tätigkeit anzugeben. Geht das? Hatte ja 2021 noch kein Gewerbe, müsste aber Anlage G und EÜR abgeben. Oder macht man das mit den vorweggenommenen Betriebsausgaben anders?
Kann ich da überhaupt eine Abschreibung für 2021 machen, oder wie würde ich den Rechner behandeln?
Kann ich die Bücher des YouTube Kanals einfach beim Handelsgewerbe 2021 reinpacken oder kann ich auch, nachdem ich meine Erklärungen abgegeben habe, noch eine weitere Erklärung abgeben, sobald ich mein YouTube-Gewerbe rückwirkend für 2022 anmelde?
Als letzten Punkt versuche ich bei LexOffice meine Telekom Rechnungen teils privat teils geschäftlich abzusetzen und ich frage mich, ob ich die Telefonrechnungen einfach in voller Höhe in der EÜR erfassen darf und den privat genutzten Anteil dann in der Anlage EÜR als Privatentnahme/Nutzungsentnahme eintrage. Wäre das so korrekt?
Freundliche Grüße,
ResellingNoob
Vorwegenommene Betriebsausgaben, privater Nutzungsanteil, Abschreibungen, mehrere Gewerbe
5. August 2024
Thema abonnieren
Frage vom 5. August 2024 | 11:37
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwegenommene Betriebsausgaben, privater Nutzungsanteil, Abschreibungen, mehrere Gewerbe
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#1
Antwort vom 5. August 2024 | 12:10
Von
Status: Student (2248 Beiträge, 772x hilfreich)
Hier gibt's die gleiche Antwort wie im Nachbarforum:
Such Dir einen Steuerberater.
Zumindest für eine Erstberatung.
Ich sehe hier z. B. 2 EÜR, fehlende private Nutzung, etc.
#2
Antwort vom 5. August 2024 | 13:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSuch Dir einen Steuerberater :
Keine Sorge, vor Abgabe der Erklärungen lasse ich nochmal einen Steuerberater über alles drüber gucken. Ungeachtet dessen möchte ich die Sachverhalte selbst verstehen und umsetzen können, und außerdem den Steuerberater so wenig wie möglich kosten lassen.
Darum warte ich noch auf eine Antwort, die sich mit meinen Bedenken beschäftigt
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#3
Antwort vom 5. August 2024 | 13:16
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatisher ist der Plan, den privaten Nutzungsanteil (360,40 €) in 2020 zu verbuchen :
Meinte natürlich den geschäftlichen Nutzungsanteil*
#4
Antwort vom 5. August 2024 | 13:30
Von
Status: Student (2248 Beiträge, 772x hilfreich)
Welcher geschäftliche Nutzungsanteil schwebt Dir denn in 2020 vor, wenn das Gewerbe erst 2022 ausgeübt wurde?
Wie möchtest Du objektiv nachweisen, in welchem Umfang der PC gewerblich genutzt wurde?
Gleiche Frage bei den Telefonkosten.
Die Gewerbeanmeldung selber ist dem FA relativ egal.
Wenn Du zwei Gewerbe hast, dann brauchst Du auch zwei EÜR (auch bei vorgegenommenen BA).
#5
Antwort vom 5. August 2024 | 14:35
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWelcher geschäftliche Nutzungsanteil schwebt Dir denn in 2020 vor, wenn das Gewerbe erst 2022 ausgeübt wurde? :
Ich gebe für 2020 keine Steuererklärung ab, sondern Buche den Rechner in LexOffice mit 360€, schreibe diese Zeitanteilig in 2021 und 2022 ab.
ZitatWie möchtest Du objektiv nachweisen, in welchem Umfang der PC gewerblich genutzt wurde? :
Ich habe gelesen, dass ein Nachweis bei niedriger gewerblicher Nutzung eher selten erfragt wird. Ich habe aber eine Liste der Homeoffice-Tage geführt für 2021 und 2022, daraus geht hervor, dass ich in beiden Jahren etwa 80 Tage im Büro gearbeitet habe. Das sind immerhin 21% der Tage. Abgesehen davon geht aus meiner Art der Tätigkeit (eBay-Shop) klar hervor, dass die meisten Arbeiten am PC stattfinden.
ZitatGleiche Frage bei den Telefonkosten. :
Bei 20% (welche ich geltend mache) wird in der Regel nicht nachgefragt und auch kein Nachweis verlangt. Würde es aber auf die selbe Weise mit den Homeoffice Aufzeichnungen begründen. Auch hier erkennt man die Notwendigkeit an der Art der Tätigkeit.
ZitatWenn Du zwei Gewerbe hast, dann brauchst Du auch zwei EÜR (auch bei vorgegenommenen BA). :
Ich habe derzeit nur ein Gewerbe, kann aber jetzt nicht auf die schnelle noch ein zweites Anmelden, nur um eine zweite Steuererklärung zu machen. Darum denke ich darüber nach, die Ausgaben für den YouTube Kanal einfach in die Erklärungen meines Handelsgewerbes zu geben und dann beim Gewerbeamt und beim Finanzamt die Ausweitung des Tätigkeitsfelds meines derzeitigen Unternehmens anzugeben.
-- Editiert von User am 5. August 2024 14:58
#6
Antwort vom 5. August 2024 | 14:59
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch gebe für 2020 keine Steuererklärung ab, sondern Buche den Rechner in LexOffice mit 360€, schreibe diese Zeitanteilig in 2021 und 2022 ab. :
Hier liegt der Anteil bei 40% geschäftlicher Nutzung.
#7
Antwort vom 5. August 2024 | 15:28
Von
Status: Junior-Partner (5224 Beiträge, 1241x hilfreich)
ZitatIm Jahr 2021 hatte ich noch kein Gewerbe, würde dort trotzdem eine EÜR abgeben mit dieser Abschreibung und auch anderen Dingen (Fachbücher) die ich in 2021 gekauft habe, um so per Verlustvortrag über 2022 und 2023 meine Gewinne für 2024 zu schmälern. :
Sie haben keine weiteren Einkünfte in 2021 gehabt?
Zitatabe Februar 2024 mein Handelsgewerbe angemeldet, rückwirkend für ab Mitte 2022, um noch Kosten aus 2022 einfach absetzen zu können :
Maßgeblich ist nicht die Gewerbedanmeldung.
ZitatIch gebe für 2020 keine Steuererklärung ab, sondern Buche den Rechner in LexOffice mit 360€, schreibe diese Zeitanteilig in 2021 und 2022 ab. :
Warum 2021, wenn dort keine gewerbliche Tätigkeit gewesen ist?
#8
Antwort vom 5. August 2024 | 17:26
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSie haben keine weiteren Einkünfte in 2021 gehabt? :
Nein, keine.
ZitatMaßgeblich ist nicht die Gewerbedanmeldung. :
Okay, sondern?
ZitatWarum 2021, wenn dort keine gewerbliche Tätigkeit gewesen ist? :
Im Jahr 2021 habe ich bereits einige Ausgaben für das Gewerbe gehabt, die ich gerne absetzen möchte.
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