Hallo,
ich lebe seit Juni mit meiner Frau nach 15 Jahren Ehe in Trennung. Wir haben keinen Ehevertrag, leben nicht in Gütertrennung ( sondern Zugewinngemeinschaft) und werden gemeinsam veranlagt. Ab 01.01.2024 werden wir die Steuerklassen wechseln. Nun habe ich ihr 300.000 Euro geboten für ihre Hälfte des (abbezahlten) Hauses (in dem wir seit 11 Jahren leben), den Hausrat sowie einen vorzeitigen/sofortigen Zugewinnausgleich. Danach also wieder getrennte Kassen, nicht erst nach der Scheidung. Fragen hierzu:
- Können wir trotz obiger Beschreibung für 2023 eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung abgeben wie bisher oder lauern Fallen?
- Wenn ich ihren Hausteil übernehme und dort lebe, beginnt dann die Frist für die Spekulationssteuer neu zu laufen? D. h. nach 5 Jahren könnte ich nicht alles steuerfrei verkaufen? Oder zählen die bisherigen 11 Jahre und fertig? Bundesland NRW
Vielen Dank!
Ansgar
Vorzeitiger Zugewinnausgleich u Steuern
2. August 2023
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Frage vom 2. August 2023 | 00:18
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorzeitiger Zugewinnausgleich u Steuern
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#1
Antwort vom 2. August 2023 | 10:14
Von
Status: Unbeschreiblich (46699 Beiträge, 16554x hilfreich)
ZitatKönnen wir trotz obiger Beschreibung für 2023 eine gemeinsam veranlagte Steuererklärung abgeben wie bisher oder lauern Fallen? :
Ja, dabei lauern keine Fallen.
ZitatWenn ich ihren Hausteil übernehme und dort lebe, beginnt dann die Frist für die Spekulationssteuer neu zu laufen? :
Ja, für den 50%-Anteil, den Du von Deiner Frau übernimmst.
ZitatD. h. nach 5 Jahren könnte ich nicht alles steuerfrei verkaufen? :
Wenn Du das Haus bis zum Verkauf selbst bewohnst, dann fällt keine Spekulationssteuer an. Die 10-Jahresfrist gilt nur bei Vermietung.
#2
Antwort vom 4. August 2023 | 00:58
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
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