Guten Tag,
ich hoffe ich bin hier in dem Forum richtig, da ich nicht genau wußte wo ich das Thema hin packen sollte. Ggf. einfach verschieben.
Ich versuche hier mal zu erläutern worum es mir geht.
Ich bin als Eigentümer einer selbst bewohnten Eigentumswohnung Mitglied einer kleinen Eigentümergemeinschaft - 6 Parteien.
Da die Fassade modernisiert werden musste haben wir als Eigentümergemeinschaft den vorhandenen Dachboden verkauft und dort wurden zwei neue Wohnungen geschaffen. Die Einnahmen aus dem Verkauf wurden für eine Wärmedämmmassnahme an der Fassade genutzt und weitere Kosten die darüberhinaus gingen wurden aus den Rücklagen genommen.
Meine Frage ist nun, da ich derzeit an der Steuer für 2018 dran bin.
Diese Einnahmen und Ausgaben sind doch steuerlich für mich relevant und müssten anteilig in die Einkommenssteuererklärung einfließen - oder irre ich mich da ? Hat da jemand Erfahrung mit ?
Viele Grüße
Michael
WEG - Verkauf Dachboden und Nutzung für Fassadensanierung
26. Oktober 2019
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Frage vom 26. Oktober 2019 | 21:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
WEG - Verkauf Dachboden und Nutzung für Fassadensanierung
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2019 | 22:21
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Die anteiligen Einnahmen sind m.E. allenfalls relevant, wenn Sie in den letzten zehn Jahren gekauft haben.
Bei den Lohnkosten der Fassadenarbeiten handelt es sich um Handwerkerleistungen, die mit 20% begünstigt werden.
#2
Antwort vom 26. Oktober 2019 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47629 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Die anteiligen Einnahmen sind m.E. allenfalls relevant, wenn Sie in den letzten zehn Jahren gekauft haben.
Auch dann nicht, da die Wohnung selbstgenutzt ist.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 27. Oktober 2019 | 21:20
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Er wohnte aber doch nicht auf dem Dachboden.Zitat:Auch dann nicht, da die Wohnung selbstgenutzt ist.
Was denn nicht?Zitat:so einfach geht das nicht!
Zählt die WEG als Person (BGB-Gesellschaft)?
Die Abrechnungen sind aber doch problemlos. Es spielt keine Rolle ob die beiden Wohnungen erst neu dabei sind oder es schon immer waren.
Eine interessante Frage ist imo, nach welchem Schlüssel der Verkaufserlös aufgeteilt wurde.
Stefan
#5
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 10:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47629 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Zitat:Auch dann nicht, da die Wohnung selbstgenutzt ist.
Er wohnte aber doch nicht auf dem Dachboden.
Der Dachboden gehörte aber zur selbstgenutzten Wohnung. Wenn er die Wohnung komplett (d.h. einschl. DAchboden) verkauft hätte, dann wäre auf den Anteil, der auf den Dachboden entfällt ja auch keine Spekulationssteuer angefallen.
#6
Antwort vom 28. Oktober 2019 | 11:49
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Gehört denn das gesamte Gemeinschaftseigentum zur Wohnung? (natürlich im Sinne des steuerfreien Verkaufs)Zitat:Der Dachboden gehörte aber zur selbstgenutzten Wohnung.
Da sind ja dann allerhand tolle Modelle denkbar.
Ich sehe da schon Gestaltungsmissbrauch.
Aber was zerbrechen wir uns den Kopf, vielleicht ist der TS ja schon länger als 10 Jahre Eigentümer, dann erübrigt sich dieser(!) Punkt ja.
Stefan
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