Hallo,ich bin seit 2 Jahren geschieden habe eine Tochter für die ich Unterhalt zahle und für meine Ex zahle ich auch.
Nun möchte ich wieder heiraten meine Zukünftige ist selbstständig mit einem Verdienst von ca.3500 Euro vor Steuer mein Brutto Gehalt liegt bei Ca.2300 Euro um die Unterhaltsvorderungen nicht zu erhöhen und damit etwas mehr in der Geldbörse bleibt ist welche Wahl der Steuerklasse ratsam?
Gruß Thommy1231
Wahl der Steuerklasse
22. März 2007
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Frage vom 22. März 2007 | 14:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wahl der Steuerklasse
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#1
Antwort vom 22. März 2007 | 15:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Steuerrechtlich ist die Sache einfach:
Da habt Ihr gar keine Wahl, wenn Ihr Euch an die Buchstaben des Gesetzes haltet.
Da ein Ehegatte selbständig ist und somit keinen Arbeitslohn bezieht und auch keine Steuerkarte benötigt, kommt der andere Ehegatte, also Du, in die Steuerklasse III (§ 38b EStG
).
Bei den Vorauszahlungen, die Deine zukünftige Frau an das Finanzamt zu leisten hat, wird berücksichtigt, dass Du in Steuerklasse III bist. Sie muss also mit einer Erhöhung ihrer Vorauszahlungen rechnen.
Welche Auswirkungen das Ganze auf den Unterhalt hat, solltest Du im Familienrecht erfragen.
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