Guten Abend,
folgende Frage beschäftigt uns gerade, da wir im Oktober heiraten werden und danach vor der Wahl der neuen Steuerklassen stehen. Die Steuerklärung für 2011 wollen wir auf jeden Fall gemeinsam veranlagt abgeben. Dieses Jahr ist die Konstellation so, daß meine zukünftige Frau nur 2 Monate echtes Einkommen hat und den Rest des Jahres Elterngeld bezogen hat. Daher ist mein zu versteuerndes Einkommen deutlich höher als ihres (etwa 65.000 Euro zu 4.000 Euro).
Grundsätzlich ist es so, daß die Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung immer gleich ist und die Wahl der Steuerklasse nur die Höhe der Vorauszahlung steuert. Ist dies auch im Jahr der Heirat der Fall oder gibt es eine besonders günstige Wahl für uns?
Vielen Dank und Grüße
Bonfire
Wahl der Steuerklasse im Jahr der Heirat
1. September 2011
Thema abonnieren
Frage vom 1. September 2011 | 20:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Wahl der Steuerklasse im Jahr der Heirat
#1
Antwort vom 2. September 2011 | 11:24
Von
Status: Unbeschreiblich (49952 Beiträge, 17509x hilfreich)
quote:
Grundsätzlich ist es so, daß die Steuerschuld bei gemeinsamer Veranlagung immer gleich ist und die Wahl der Steuerklasse nur die Höhe der Vorauszahlung steuert.
Das ist richtig und gilt auch für das Jahr der Heirat.
Der Steuerklassenwechsel ist erst ab dem zeitpunkt der heirat möglich und dann ist die Lage eindeutig, da Deine Frau kein steuerpflichtiges Einkommen hat. Wenn in einer Ehe nur ein Ehegatte Einkommen hat, dann sollte dieser die Steuerklasse 3 wählen.
Die Wahl der Steuerklasse ist steuerrechtlich ein Nullsummenspiel, da über die Steuererklärung ein Ausgleich erfolgt. Allerdings hat die Wahl der Steuerklasse Einfluss auf Lohnersatzleistungen, so dass hier nach meiner Auffassung die Wahl 3/5 nach der Hochzeit die einzig richtige ist. Wenn die Frau dann wieder eigenes steuerpflichtige Einkommen hat, kann man die Wahl wieder überdenken.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 3. September 2011 | 08:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort. Die Elternzeit meiner Frau endet jedoch kurz nach der Hochzeit und im nächsten Jahr werde ich immer noch deutlich mehr verdienen, aber die Spanne wird deutlich kleiner. Daher tendieren wir aktuell zur Steuerklasse 4 mit Faktor, da damit die Vorauszahlung der Steuer am realistischsten ist. Für dieses Jahr ist aber auch 3/5 eine gute Option.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.624
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten