Wann Abfindung auszahlen lassen? Abfindung in eige

4. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
leongaultier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Wann Abfindung auszahlen lassen? Abfindung in eige

Hey,

jemand hat die Möglichkeit, sich eine Abfindung i. H. v. 35000,00 € zum 31.10.2013 auszahlen zu lassen. Am 31.10.2013 endet das Arbeitsverhältnis. Dieser jemand ist ab 1.11.2013 arbeitslos und eine neue Arbeitsstelle ist nicht in Sicht.

Es gibt die Möglichkeit, dass sich dieser jemand diese Abfindung erst in 01/14 auszahlen lassen kann.

Das Jahresbrutto liegt auch bei 35000,00 €.

Welche von beiden Varianten ist da am günstigsten?

Stimmt es, dass es irgendwelche steuerrechtlichen Vorteile hat, wenn man eine eigene Stiftung gründet und dann die Abfindung in diese eigene Stiftung stiftet? Wie groß ist da der finanzielle Unterschied? Was hat man durch diesen Vorgang letztlich mehr in der Tasche?

Danke + Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33924 Beiträge, 17623x hilfreich)

Bei einer Auszahlung in 2013 wird die Abfindung zum Einkommen addiert. 2014 gibt es absehbar noch kein Einkommen. Insofern wäre es klüger, sie 2014 auszahlen zu lassen. Das gilt aber natürlich nicht, wenn z. B. am 01.01.2014 ein ähnlich bezahlter Job angetreten wird.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Auf der anderen Seite kann bei Auszahlung in 2013 die Fünftelregelung angewendet werden, bei einer Auszahlung in 2014 jedoch nicht. Ob die Verschiebung nach 2014 daher günstiger ist, müsste mittels einer Modellrechnung ermittelt werden.

quote:
Stimmt es, dass es irgendwelche steuerrechtlichen Vorteile hat, wenn man eine eigene Stiftung gründet und dann die Abfindung in diese eigene Stiftung stiftet?


Die Errichtung der Stiftung kostet auch Geld, so dass sich das bei Deinen Einkommensverhältnissen nach meiner Kenntnis nicht lohnt. Außerdem kannst Du Stiftungsgeld natürlich nicht mehr einfach beliebig für eigene Zwecke ausgeben.

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#3
 Von 
leongaultier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn aber das AV jetzt in 2014 enden und die Abfindung auch in 2014 ausgezahlt werden würde, dann würde doch auch die Fünftelregelung angewendet, oder?!

Wird diese Fünftelregelung immer vom AG angewendet oder muss man den AG darauf hinweisen, dass dieser das machen soll?

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