Wann Nebenwohnsitz geltend machen? Ummelden...

30. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
walterbenjamin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Nebenwohnsitz geltend machen? Ummelden...

Hallo,

ich plage mich gerade mit der folgenden Frage: Ich habe ab 1.4. einen neuen Job in einer Stadt, die ca. 700 km entfernt liegt. Dort in der Nähe miete ich eine günstige Einzimmerwohnung möbliert zur Zwischenmiete. Ich möchte erstmal schauen, ob ich mir vorstellen kann für den Job wegzuziehen. Nun ist es so, dass ich zwei Zimmer in meiner Wohnung untervermiete, sodass ich in einer Dreier-WG wohne. Ich werde bzw muss weiterhin also für meinen Noch-Hauptwohnsitz Miete zahlen (die jedoch geringer ist als die des Nebenwohnsitzes, da ich dort alleine wohne), da ich ja nicht meine ganze Wohnung am Hauptwohnsitz untervermieten kann.

Ich frage mich nun, ob es sich lohnen würde, meine Wohnung am Arbeitsort als Zweitwohnsitz abzusetzen. Dafür müsste ich ja nachweisen, dass ich z.B. zweimal im Monat dort bin etc. Ob sich das lohnt mit Fahrtkosten etc. müsste ich wohl über ne Software oder so ausrechnen...

Meine eigentliche Frage ist: Wenn ich mich am Nebenwohnsitz anmelde (und diesen auch als Nebenwohnsitz ausgebe), ihn in der Steuererklärung aber nicht absetzen will (weil ich z.B. nur einmal monatlich dort war und meine Belege insgesamt einfach nicht ausreichen), kann mir die Einwohnermeldebehörde einen Strick draus ziehen? Also in dem Sinne, dass sie sagen, ich hätte mich ganz ummelden können? Ich hoffe die Frage wird deutlich: Also inwiefern hängen Finanzamt und Einwohnermeldeamt zusammen? Oder könnte ich so argumentieren, dass ich bei einem erstmal befristeten Arbeitsvertrag und einer befristeten Untermiete noch nicht sicher war, wo mein Lebensmittelpunkt liegen kann.

Was noch wichtig ist: Ich habe meinen Erstwohnsitz von einer städtisch geförderten Wohnungsbaugesellschaft und muss meinen Erstwohnsitz dort haben. Wäre es vermutlich nicht am besten, den Zweitwohnsitz gar nicht erst zu melden für die 5 Monate und dafür auch keinerlei Fahrtkosten geltend zu machen?

-- Editier von walterbenjamin am 30.03.2016 07:30

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