Hallo zusammen,
meine Frau erwarten im nächsten April unser erstes Kind.
Bis vor 4 Wochen (seitdem ist meine Frau krank geschrieben) war sie noch arbeiten, seitdem ist sie krank geschrieben und bekommt ende September auch Beschäftigungsverbot.
Zur Zeit haben wir beide noch Steuerklasse 4....ab wann soll ich die Steuerklasse wechseln?
Vielen Dank vorab!!
Wann Steuerklasse? Frau schwanger
Die Steuerklasse solltest Du nach dem Ende der Mutterschutzfrist, also 8 Wochen nach der Geburt wechseln.
hallo,
und danke für deine Nachricht.
Meine Frau bekommt ab Ende September ein Beschäftigungsverbot und somit auch nicht mehr vollen Lohn.
Daher hatte ich gedacht, man sollte im Oktober oder November die Klassen auf 3 bzw. 5 wechseln.
Oder nicht?
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Bei einem Beschäftigungsverbot muss im Gegensatz zu einer Krankschreibung das volle Nettogehalt weiter gezahlt werden.
Da sich dieses Gehalt auch während des Beschäftigungsverbotes nach der Steuerklasse richtet und für das Mutterschaftsgeld das Gleiche gilt, sollte die Steuerklasse 4 bis zum Ende der Mutterschutzfrist beibehalten werden.
Aber selbst wenn sie nur das niedrigere Krankengeld erhalten würde, macht ein Wechsel der Steuerklassen keinen Sinn. Auch auf das Krankengeld hat die Steuerklasse einen Einfluss.
Im Gegensatz zu diesen Lohnersatzleistungen werden die Steuern, die Du jetzt zu viel zahlst, im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wieder erstattet.
Hallo,
das wußte ich nicht.
Das heisst also, das meine Frau das volle Nettogehalt weiter bekommt?
Ende September hat sie dann 6 wochen krank gefeiert und danach wollte der Arzt ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Heisst also, sie bekommt volles nettogehalt weiter!??
Das heißt also, dass meine Frau das volle Nettogehalt weiter bekommt?
Ja, das heißt es.
Der Arzt denkt offensichtlich mit!
Ok, ihr habt mir schon mal weiter geholfen!
Hätte noch ne andere Sache in diesem Zusammenhang:
Was bedeutet eigentliche die Sache mit dem Freibetrag??
Welcher Freibetrag?
hallo nochmal,
von verschiedenen leuten habe ich jetzt was anderes gehört.
Und zwar ist mir gesagt worden, das man bei einem Beschäftigungsverbot nicht mehr das volle Gehalt bekommt, sondern nur noch 67%.
Was ist denn jetzt korrekt?
Danke
Es besteht Anspruch auf 100% des Nettolohnes.
http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/imperia/md/content/regufr/gewerbeaufsicht/soz_arbeitsschutz/mutterschutz/merkblatt_indiv_beschaeftigungsverbot.pdf
Sie Seite 2 unter Rechtsfogen.
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