Wann Verpflichtung zur Steuererklärung

6. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)
Wann Verpflichtung zur Steuererklärung

Wann bin ich per Gesetz zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Ich habe Steuerklasse I. Ich habe geringe Fahrtkosten, keine Kinder und Werbungskosten habe ich auch keine, die relevant wären. Eine Steuererstattung habe ich kaum zu erwarten. Ich erspare mir daher das Ausfüllen dieser Anträge. Aber kann das Finanzamt trotzdem eine verlangen.

Vielen dank für eure Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Sofern keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

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#2
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Nur bei der Steuerklassenkombination 3/5 besteht eine Abgabepflicht für Arbeitnehmer ohne zusätzliche Einkünfte. Ansonsten nur beim zusätzlichem Bezug von Entgeltersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I) und natürlich wenn weitere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen, ausgenommen Kapitaleinkünfte unter dem Sparerfreibetrag und bereits durch Einbehalt von Abgeltungssteuer besteuerte. Wenn bei letzterem trotz Kirchenzugehörigkeit keine Kirchensteuer von der Bank einbehalten wurde, muss auch eine Erklärung abgegeben werden.

-- Editiert am 06.06.2010 20:28

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#3
 Von 
witchblade
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 38x hilfreich)

Hattest du bereits eine Steuererklärung abgegeben? bin mir nicht 100% sicher aber ich glaube, sobald du es ein mal abgegeben hast, bist du dazu verpflichtet und kannst nicht plötzlich sagen " ich hab keine lust mehr"


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#4
 Von 
sanjana
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 67x hilfreich)

Ja ich habe bis 2001 jährlich meine Steuererklärung abgegeben. Da war ich noch verheiratet. Wir hatten beide Steuerklasse 4. Damals hatten wir auch hohe Werbungskosten, die wir absetzen konnten. Aber seit ich geschieden bin (Steuerklasse 1) habe ich dies nicht mehr gemacht. Das Finanzamt hat sich bis heute auch nicht gemeldet. Ich wollte nur mal wissen, ob ich mich korrekt verhalte, auch wenn ich keine Steuereklärung mehr abgebe.

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#5
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Das ist so in Ordnung. Man muss nicht weiter abgeben, nur weil man das mal freiwillig gemacht hat. Das Gerücht geistert immer wieder rum. Das Finanzamt weiß ja, dass es nur eine Antrags- und keine Pflichtveranlagung war. Es giltauch nicht die Abgabefrist bis 31.05. des Folgejahres sondern man hat Zeit bis zur Festsetzungverjährung, das sind 4 Jahre. Eventuell geht's sogar noch länger, ich glaub da gab's ein Urteil, bin mir aber nicht sicher.


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