Wann Zweitwohnsitz?

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
sue19de
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Zweitwohnsitz?

Hallo,

ich wohne zurzeit in meinem Elternhaus bei Hamburg. Am 01.10.04
ziehe ich mit meinem Lebensgefährten in der Nähe von Köln zusammen.
Da ich aber noch bis Mitte November in Hamburg beschäftigt bin, werde ich die Wochenden nach Hause (Köln) fahren.
Erste Frage: Wann gebe ich dem Finanzamt bescheid, dass ich teils noch in HH wohne, bzw ist dies dann auch mein Zweitwohnsitz?

Habe gelesen, dass Erstwohnsitz definiert wird, mit dem Lebensmittelpunkt, ist dies dann mit der Häufigkeit der Anwesenheit zu vergleichen?

Liebe Grüße

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"Gruß Anne"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für das Finanzamt ist das Ganze sowieso uninteressant, da die doppelte Haushaltsführung aus privaten Gründen gegründet wurde. Steuerlich kannst Du deswegen leider nichts geltend machen.

Möglich ist allenfalls, die Fahrt am Wochenende zu Deinem Lebensgefährten als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend zu machen.

Das hat aber nichts mit Wohnsitzen zu tun.

Falls Du ab Mitte November in Köln einen neuen Job hast, wäre es steuerlich geschickter, erst dann umzuziehen. Dann ist es glaubwürdig, wenn man dem Finanzamt erklärt, man sei aus beruflichen Gründen umgezogen.

Alle Angaben in diesem Zusammenhang müssen erst in der Steuererklärung gemacht werden. Vorherige Mitteilungen an das Finanzamt sind überflüssig.

Erst- und Zweitwohnsitz ist eine rein melderechtliche Definition. Wenn es sich nur um einen Zeitraum von 6 Wochen handelt, dann ist es auch völlig egal, was Erst- und was Zweitwohnsitz ist.

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#2
 Von 
sue19de
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Was ist aber mit meiner normalen Arbeitswegberechnung. Da muss ich ja irgendwie angeben, dass ich in der Woche nicht in meinem Hauptwohnsitz arbeite. Habe ja so ne tägliche Kilometerleistung von 50 km und von dort 380 Km. Muss das ja erklären oder nicht?


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"Gruß Anne"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ja sicher solltest Du das erklären.

Es reicht aber, wenn Du die Erklärung formlos der Einkommensteuererklärung beilegst. Wann Du wie und wo angemeldet bist, interessiert das Finanzamt dabei nicht. Die Angaben müssen einfach nur der Wahrheit entsprechen und auch glaubhaft sein.

Wenn Du dabei auf mehr als 30.000km Fahrtstrecke im Jahr kommst (= 4.500€ Werbungskosten) solltest Du die Fahrten auch noch durch Tankquittungen o.ä. belegen können.

Die melderechtliche Seite ist dabei nicht so wichtig, weil das ja keinen Beweis dafür darstellt, dass Du die Strecke tatsächlich gefahren bist.

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