Wann lohnt sich der Steuerklassenwechsel?

26. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
agifee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann lohnt sich der Steuerklassenwechsel?

Hallo Zusammen,
mein Freund und ich sind beide berufstätig und haben beide Steuerklasse I.
Da ich mich momentan im 4. Monat schwanger bin, wollen wir natürlich heiraten.

Allerdings ist uns nicht ganz klar, wann wir dann am besten in welche Steuerklassen wechseln.

Konkret:

Ich verdiene momentan 2300€ Brutto (ca. 1450 Netto)
und gehe voraussichtlich Mitte November in Mutterschutz.

Mein Freund, der nach der Geburt der Alleinverdiener sein wird verdient ca. 3100€ Brutto ( 1800 Netto).

Wenn wir dies Jahr die Steuerklassen III/ V wechseln, wirkt sich dass dann negativ auf das Mutterschutz-/Elterngeld aus? Würde sich das im nächsten Jahr immer noch auf das Elterngeld auswirken? Falls ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeite sollte, würde sich die Klassen IV/IV lohnen? Oder lohnt sich der Steuerklassenwechseln/heiraten gar nicht?

Fragen über Fragen, aber mittlerweile weiß ich gar nicht mehr wo mir der Kopf steht... ich hoffe sehr, dass mir das jemand kurz verständlich erklären kann eventuell mit einer kleinen Beispielrechnung.

Vielen Dank im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Sowohl Mutterschaftsgeld als auch Elterngeld richten sich nach dem Nettoeinkommen. Da das Nettoeinkommen auch von der Steuerklasse abhängt, sollte man im Zeitraum, der für die Berechnung dieser Leistungen relevant ist, in einer möglichst günstigen Steuerklasse sein.

Interessant wäre zwar die Steuerklasse III/V, aber mit Dir in der Steuerklasse III. Dadurch zahlt ihr zwar insgesamt recht viele Steuern. Diese zuviel gezahlten Steuern werden aber im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet. Das höhere Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld darfst Du dagegen behalten. Dass so etwas zulässig ist, hat gerade das Bundessozialgericht entschieden.

Dein Freund sollte nach dem Ende des Mutterschaftsgeldes in die Steuerklasse III wechseln.

Beispielrechnung 2.300€, Steuern in Stkl.:
III 83,83€
IV 327,08€
V 670,41€

3.100€, Steuern in Stkl.:
III 282,50€
IV 567,16€
V 1006,41€

Gesamtsteuer er/sie in Stkl.:
III/V 952,91
IV/IV 894,24
V/III 1090,24

Steuer nach Abgabe der Einkommensteuererklärung
886,00€

Als Doppelverdiener besteht durch die Heirat also kein nennenswerter Vorteil. Ihr würdet monatlich gerade einmal 8€ sparen, die auch erst im Rahmen der Steuererklärung erstattet werden.
Wenn Dein Mann jedoch Alleinverdiener ist, dann spart Ihr durch die Hochzeit ca. 285€ monatlich an Steuern.

Wenn Du dem genannten Vorschlag folgst und die eigentlich schlechteste Kombination wählast, dann erhöht sich Dein Elterngeld monatlich um ca. 14€ für jeden Monat, in dem diese Steuerklassen gelten und Du noch arbeitest. Wenn Ihr jetzt sofort heiratet, dann wäre das noch für 3 Monate möglich, so dass sich dann das Elterngeld um ca. 52€ monatlich erhöhen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zaya
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

>

Gilt dieses Urteil wirklich auch für Mutterschaftsgeld? Bisher war ja nur die Rede vom Elterngeld.
Da die Gelder von 2 verschiedenen Quellen kommen, kann ja der Arbeitgeber immer noch sagen, dass der Urteil nur fürs Elterngeld gilt und nicht fürs Mutterschaftsgeld.

Kann mir jemand hierzu genauere Info geben?

Danke

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1x Hilfreiche Antwort

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