Ware in England gekauft - wie steuerlich behandeln

6. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
tiggato
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware in England gekauft - wie steuerlich behandeln

Es handelt sich um einen Kauf in England ( Betrag incl. Steuern). Der Betrag wurde per Paypal gezahlt und die Ware auch geliefert. Die Ware wurde von mir hier in Deutschland weiterverkauft. Ich bekomme einfach keine Rechnung, auf mehrere Anfragen. Ich habe nur die Paypalauszüge, wo die gekaufte Ware aufgeführt ist. Jetzt weiß ich nicht, wie ich diesen Posten steuerlich behandeln soll. Einfach nur als Ausgabe ohne Abzug?
Habe ich ein Problem, wenn ich die Rechnung nicht habe, sondern nur die Auszüge?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Warum bekommst du denn keine Rechnung? War das dann ein gewerblicher Verkäufer?
Wenn ja und er mit MwSt arbeitet, soll er eine Nettorechnung ohne MwSt ausstellen sodaß du nur den Nettobetrag zahlen müsstest. Bei privaten Verkäufer ist das natürlich hinfällig, dann kannst Du auch keine Vorsteuer beim Finanzamt angeben.
Posten nur Brutto=Netto als Ausgabe angeben ohne einen MwSt Betrag auszuweisen.

Gruß

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