Warenkauf Versandhandel - Rechnung ohne Ausweis der USt.

9. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)
Warenkauf Versandhandel - Rechnung ohne Ausweis der USt.

Nach einem Warenkauf bei einem deutschen Versandhändler habe ich die Rechnung für den Kauf bekommen.
Auf dieser ist weder der anzuwendende MwSt-Satz aufgeführt, noch die USt. separat ausgewiesen.

Der Händler behauptet, bei Rechnungen an Privatkunden müsse er die USt. nicht ausweisen.
Und auf den Seiten des Landesamtes für Steuern Niedersachsen findet sich dazu folgender Satz:

Zitat:
Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt.​


Nach §14 Abs. 2 Satz 2 ist der Unternehmer (Versandhändler) also berechtigt, eine Rechnung auszustellen, außer er liefert an einen Unternehmer, dann ist er verpflichtet.

Wenn er sich aber dazu entschließt eine Rechnung auszustellen, wieso muss diese dann nicht den Anforderungen an eine "ordentliche" Rechnung gerecht werden, sondern kann nach Belieben gestaltet sein?

Ist es so zu verstehen, dass §14 Abs. 4 ("Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten") nur dann greift, wenn eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung vorliegt, bei einer Berechtigung zur Rechnungsausstellung aber nicht?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4847 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von KleinerSpinner):
Nach §14 Abs. 2 Satz 2 ist der Unternehmer (Versandhändler) also berechtigt, eine Rechnung auszustellen, außer er liefert an einen Unternehmer, dann ist er verpflichtet.

Exakt.

Zitat (von KleinerSpinner):
Ist es so zu verstehen, dass §14 Abs. 4 ("Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten") nur dann greift, wenn eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung vorliegt, bei einer Berechtigung zur Rechnungsausstellung aber nicht?

M.E., ohne Literatur dazu gelesen zu haben, ja.
Denn die ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben ist insbesondere Voraussetzung für den Vorsteuerabzug, den wiederum ausschließlich ein Unternehmer hat.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
M.E., ohne Literatur dazu gelesen zu haben, ja.
Du wirst auch in der Literatur nichts dazu finden, da es mangels einer Rechtsfolge dahingestellt bleiben kann, ob bei der Rechnung an einen Nicht-Unternehmer, egal ob berechtigt nach §14 Abs.2 Nr.2 Satz 1 UStG oder verpflichtet nach §14 Abs.2 Nr.1 UStG, alle Angaben nach §14 Abs.4 UStG enthalten sein müssten.

Eine Rechtsfolge aus der Verletzung des §14 Abs.4 UStG ergibt sich nur durch §15 Abs.1 Nr.1 Satz 2 UStG.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Ich danke Euch!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen