Warum Steuervorauszahlung ?

8. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 13x hilfreich)
Warum Steuervorauszahlung ?

Servus.
Steuerbescheid ergibt eine Nachzahlung von 15.-€.

Erstmalig wird nun eine Vorauszahlung festgesetzt.

Es haben sich die letzten 3 Jahre keine Änderungen bzgl Gehalt oder anderer Parameter ergeben , die Gesamteinkünfte waren immer identisch.

Aus welchem Grund legt Finanzamt dann plötzlich Vorauszahlung fest ?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 79x hilfreich)

Einfach mal den Berechnungsteil des Einkommensteuerbescheids mit dem des Vorauszahlungsbescheids vergleichen. Manchmal liegt es z. B. daran, dass ein Kinderfreibetrag im Vorsuszahlungsbescheid nicht berücksichtigt wird.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1699 Beiträge, 208x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Aus welchem Grund legt Finanzamt dann plötzlich Vorauszahlung fest ?


Wäre es zu einfach, das beim zuständigen Finanzamt zu erfragen?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
Blutswente
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Aus welchem Grund legt Finanzamt dann plötzlich Vorauszahlung fest ?


Das ist ungewöhnlich.

Wichtig zu wissen, dass der Steuerbescheid und der Vorauszahlungsbescheid zwei getrennte Verwaltungsakte sind, die auch isoliert angegriffen werden können.

Ich würde da nicht lange rumtelefonieren, sondern Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen.

Mit den Argumenten aus Beitrag #1.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48978 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von Blutswente):
Mit den Argumenten aus Beitrag #1.


Welche Argumente in Antwort#1?

Dass der Kinderfreibetrag bei der Festlegung der Vorauszahlung nicht berücksichtigt wurde ist jedenfalls kein Argument. Den darf das Finanzamt nämlich gar nicht berücksichtigen (§ 37 Abs. 3 Satz 12 EStG).

Und wie man an dieser Vorschrift sieht, gibt es noch eine Reihe weiterer Dinge, die nicht berücksichtigt werden.

Daher sollte man im ersten Schritt die Berechnung im Steuerbescheid mit der Berechnung im Vorauszahlungsbescheid vergleichen und die Unterschiede feststellen. Wenn diese Unterschiede bekannt sind, dann kann man hier wieder fragen oder auch im Finanzamt anrufen.

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#5
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 192x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
Aus welchem Grund legt Finanzamt dann plötzlich Vorauszahlung fest ?


Das sollte in dem Vorauszahlungsbescheid erwähnt werden.

Ich hatte das auch mal weil die Steuerprognose ein leichtes Minus (Steuernachzahlung von rund 50€) für das nächste Jahr ergeben hätte und man die Beitreibung der Steuer gefährdet sehe.
Im erfolglosen Einspruch habe ich angeführt, dass die zu erwartende Nachzahlung im Verhältnis zur Gesamtsteuerschuld nicht ins Gewicht fällt und auch sonst meinerseits nie Zahlungsausfälle zu verzeichnen waren. Zudem wären die zu erwarteten Ausfälle angesichts meiner vorliegenden Finanzdaten fast aus der Portokasse zahlbar.
In den entsprechenden Normen wäre dies bei der Bemessung zu berücksichtigen gewesen und hätte, wenn nicht verwirklicht, eine Vorauszahlung nicht begründen dürfen.
Das FA blieb bei seiner Meinung und ich hatte ein Jahr Vorauszahlungen zu leisten. Natürlich bekam ich dann bei der nächsten Berechnung eine Erstattung fast in der Höhe der Vorauszahlungen und danach wurde der Bescheid aufgehoben.

In dem Fall hatte ich den Eindruck, dass uns der langjährige Sachbearbeiter des FA BRB nicht wohlgesonnen war. Davor gab es mehrere solcher unverständlicher Entscheidungen.

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#6
 Von 
Ficusia
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielen Dank für die bereits gesandten Antworten.
Da ich mit Steuererklärung wenig bis jetzt selbst gemacht habe, bin ich dankbar für den Hinweis , was zur Berechnungsgrundlage Steuervorauszahlung steht.

Merkwürdig ist, das im Vorauszahlungsbescheid die Summe der Einkünfte sogar um 1000.- EUR NIEDRIGER angesetzt wird, als im Steuerbescheid.
Andere Werte sind identisch bis auf eine einzige Ausnahme:

" ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung verbleiben" steht im Vorauszahlungsbescheid ein Wert, der 1200.- EUR höher ist als im Steuerbescheid.

Ansonsten alles weiter identisch, aber in der Zeile "für die Anwendung des ESt-Tarif maßgebender Betrag stehen im Vorauszahlungsbescheid knapp 8000.- mehr drin, als im Steuerbescheid, und das löst dann wohl eine Steuervorauszahlung aus...

Ich muß mich da reinfuchsen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48978 Beiträge, 17243x hilfreich)

Zitat (von Ficusia):
stehen im Vorauszahlungsbescheid knapp 8000.- mehr drin,


Dann muss es noch mehr Unterschiede geben.

Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte sogar um 1.000€ niedriger ist und der AG-Anteil zur RV 1.200€ höher ist, dann erklärt das nur 200€.

Die restliche Differenz von 7.800€ muss auch irgendwo herkommen.

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#8
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5264 Beiträge, 1250x hilfreich)

Gab es Handwerkerleistungen?

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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