Warum gibt es unterschiedliche Steuerklassen wenn es am Ende doch das Selbe ist?

7. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
blumentopf123mitglied
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum gibt es unterschiedliche Steuerklassen wenn es am Ende doch das Selbe ist?

Hallo,

ich habe heute erstmals verstanden, dass jeder (egal welche Steuerklasse) am Ende des Jahres gleichviel Steuern zahlt. Es gibt wenige Ausnahmen wie Steuerklasse 2, die ca. 4000€ mehr Freibetrag haben oder Steuerklasse 6, wo die ersten 10.000€ zusätzlich versteuert werden müssen.

Aber geschockt hat mich vor allem die Tatsache, dass ich immer dachte wer verheiratet ist und von 4/4 in 3/5 wechselt, dass die Person in Klasse 3 deutlich weniger Steuern zahlt. Jetzt habe ich erfahren, dass dies nur unterjährig der Fall ist und die beiden Personen aus 3 und 5 bei der Steuererklärung wieder jeder den selben Freibetrag zugeteilt bekommen und somit ihr Einkommen versteuern müssen wie eine Alleinstehende Person in Klasse 1 oder als wären sie beide gleich in Klasse 4 geblieben. Dies führt dann zu einer großen Nachzahlung.

Da kam mir die Frage auf, was soll das Ganze? Ich kenne viele Leute denen das gar nicht bewusst ist und die tatsächlich meinen der Besserverdiener in einer Ehe hat große Steuervorteile und durch seine Steuerklasse 3 deutlich mehr Netto. Wozu wurden diese Steuerklassen dann eigentlich geschaffen, wenn das alles nicht so ist und doch jeder gleich viel Steuern zahlt egal ob verheiratet oder nicht?

Die einzigen Vorteile die ich hier konkret sehen kann wären höheres Kranken- und Arbeitslosengeld sowie Kredit, aber Steuervorteile kann ich hier nicht erkennen. Würde mich um etwas Aufklärung freuen.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Wozu wurden diese Steuerklassen dann eigentlich geschaffen, wenn das alles nicht so ist und doch jeder gleich viel Steuern zahlt egal ob verheiratet oder nicht?

Sie vermischen da was:
Eine Hochzeit bringt schon Steuervorteile (außer wenn beide Ehepartner exakt gleich viel verdienen).
D.h. verheiratete zahlen weniger Steuern, als wenn man nicht verheiratet wäre.
Wenn man aber verheiratet ist, ist es egal, ob man 3/5 oder 4/4 als Steuerklasse hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120199 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
ich habe heute erstmals verstanden, dass jeder (egal welche Steuerklasse) am Ende des Jahres gleichviel Steuern zahlt.

Das ist ja nun völliger Unfug ...
Insofern sollte man die Wahl der Quellen für das Selbststudium mal gründlich überdenken ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Da kam mir die Frage auf, was soll das Ganze?


Das Finanzamt ist nicht bereit, dem Steuerpflichtigen einen zinslosen Kredit zu gewähren. Vielmehr setzt es Steuervorauszahlungen fest, wenn eine nennenswerte Nachzahlung zu erwarten ist.

Umgekehrt muss dem Steuerpflichtigen damit auch die Möglichkeit gegeben werden, dem Finanzamt keinen zinslosen Kredit zu gewähren. Dafür gibt es verschiedene Mechanismen, u.a. die Steuerklassen.

Die Steuerklasse 3 ist dabei so berechnet, als sei derjenige Ehegatte Alleinverdiener. Die Steuerklasse 4 ist dagegen so berechnet, als würden beide Ehegatten gleich viel verdienen.

Zitat (von blumentopf123mitglied):
und doch jeder gleich viel Steuern zahlt egal ob verheiratet oder nicht?


Das stimmt nun nicht. Die Heirat hat sehr wohl einen Einfluss auf die Steuerlast, es sei denn beide Ehegatten haben exakt das gleiche Einkommen. Der Einfluss ist umso höher je größer die Einkommensdifferenz ist.

Ist ein Ehegatte Alleinverdiener, dann kommt die niedrigere Steuerlast in Steuerklasse 3 auch voll zum tragen.

Für Ehegatten ist es jedoch am Ende egal, welche Steuerklassen sie wählen, da im Rahmen der Steuererklärung ein Ausgleich erfolgt.

-- Editiert von User am 8. Juni 2023 08:29

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat:
aber Steuervorteile kann ich hier nicht erkennen
Die Einkünfte unterliegen der ESt, die eine Jahressteuer ist. Die vom ArbG einbehaltene LSt ist dabei nur eine Vorauszahlung auf die für das Jahr anfallende ESt. Von daher ist es rein denklogisch schon nicht möglich außer einem gewissen Stundungseffekt andere steuerliche Vorteile aus der Änderung des LSt-Abzuges zu haben.

Zitat:
Da kam mir die Frage auf, was soll das Ganze?
Das Ganze liegt -wie so häufig!- an einer Besonderheit des deutschen Steuerrechtes.

Vom Grundsatz her könnte man die ESt auch beim ArbN so erheben, wie man sie auch beim Gewerbetreibenden oder Selbständigen erhebt: Auf Grund der Einkünfte im Vorjahr müssen alle vier Monate entsprechende Vorauszahlungen vom ArbN an das FA geleistet werden. Bei ArbN, die einen ausländischen ArbG ohne Betriebsstätte in Deutschland haben, ist das auch so! Dann müsste aber JEDER ArbN für JEDES Jahr eine Steuererklärung abgeben um feststellen zu können, ob und in welcher Höhe die Vorauszahlungen für das kommende Jahr festgesetzt werden müssen und ob die geleisteten Vorauszahlungen für das vergangene Jahr zu hoch, zu niedrige oder zufällig genau passend waren!

Dadurch, dass man die Erhebung der LSt auf den ArbG übertragen hat, ist es sozusagen eine win-win-loose-Situation. Win-win für ArbN und FA, da so deutlich weniger Arbeit anfällt, loose allerdings für den ArbG, da der jetzt die Arbeit hat und noch dazu Haftungsschuldner der LSt ist!

Der Einbehalt der LSt ist in fast allen Steuersystemen, die ich kennenlernen durfte, als withhold tax ausgelegt. Das ist meistens auch gar kein großes Problem. In D kommt jetzt -wie bereits erwähnt- aber eine Besonderheit dazu! Während praktisch überall auf der Welt das Steuerrechtssubjekt auch bei Verheirateten jeweils die einzelne Person ist, wird in D durch die Zusammenveranlagung das Ehepaar zum Steuerrechtssubjekt. In anderen Ländern hat also jede Ehepartner seinen persönlichen Steuersatz nach dem der ArbG ganz einfach die LSt einbehalten kann. In D dagegen „verschwindet" der persönliche Steuersatz zugunsten des Steuersatzes des Ehepaares. D.h., der ArbG weiß eigentlich gar nicht, wieviel LSt er einbehalten müsste! Um wenigstens näherungsweise an ein vernünftiges Ergebnis zu kommen und dabei unterschiedliche Lebensmodelle abbilden zu können, stehen daher drei verschiedene Kombinationen zur Auswahl: III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor.

Da -wie Du ja schon richtig erkannt hast …
Zitat:
Die einzigen Vorteile die ich hier konkret sehen kann wären höheres Kranken- und Arbeitslosengeld
… auch aussersteuerliche Aspekte eine Rolle spielen, hat der Stpfl. ein Wahlrecht. Auch kann die jeweils gewählte Kombination natürlich auch aus steuerlichen Gründen zutreffend sein. So können z.B. wegen die eigentlich zu gering einbehaltenen Beträge bei III/V wegen hoher Werbungskosten der zutreffenden Jahressteuer entsprechen oder anders herum wegen anderer positiver Einkünfte -z.B. aus V+V- eben der eigentlich zu hohe Abzug bei IV/IV angenehmer sein, da dadurch die vierteljährlichen Vorauszahlungen entfallen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blumentopf123mitglied
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal danke für die Antworten.

Es ist also eigentlich egal welche Steuerklasse man nimmt - und ob neue oder alte Steuerklassen - am Ende kommt immer die Selbe ESt raus. Insofern verstehe ich allerdings nicht warum die Steuerklassen 3-5 überhaupt exisiteren und man die Leute nicht einfach alle in Klasse 1 packt. Denn wie ich hier gelernt habe bringen die unterschiedlichen Steuerklassen keinen Steuervorteil, sondern die Zusammenveranlagung bei Eheleuten, also das Ehegattensplitting.

Ich habe einmal versucht dies nachzuvollziehen. Laut meinen Berechnungen wären dies bei einem zvE von Person 1 i.H.v. 50.000€ und Person 2 i.H.v. 20.000€ inkl. Soli ca. 27% Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung, wohingegen dies etwa 34% bei Einzelveranlagung wären. Also fast 7% gespart (4650€), was natürlich gut ist aber im Gegensatz zu einer ledigen Person in Steuerklasse 1 mit zvE 70.000€ auch keine große Ersparnis ist. Der Alleinstehende hat somit am Ende des Jahres nicht viel weniger als das Ehepaar, wenn er alleine das verdient was das Ehepaar zusammen verdient.

Besonders lohnen würde es sich laut meinen Berechnungen vor allem wenn Person 2 arbeitslos ist und Person 1 ein "hohes" Einkommen hat, wie bspw. wieder ein zvE i.H.v. 50.000€. Dann wären es inkl. Soli 43% Einkommensteuer bei Einzelveranlagung und lediglich 16,5% bei Zusammenveranlagung, womit man dann richtig Geld sparen würde. Hier würde man dann 26,5% sparen, also 13.300€. Dieser Person blieben ohne Ehe also nur 28.441€ Netto, mit Ehe jedoch 41.800€ Netto. Dennoch müsste man sich hier überlegen, ob es für die ~9100€ zusätzlich überhaupt Sinn macht, dass Person 2 arbeiten geht.

Soweit mein Verständnis. Vielleicht könnte ich hier ja nochmal eine Einschätzung bekommen, ob ich es jetzt verstanden habe oder immer noch nicht.

Gerechnet habe ich mit https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer.html

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Gerechnet habe ich mit https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steuer.html


Ich habe keine Ahnung, wie der Rechner die ausgegebenen Zahlen ermittelt.

Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000€ fällt eine Einkommensteuer von 11.343€ und 0€ Soli bei einer Einzelveranlagung an und nicht wie das Programm darstellt 20.436€ und 1.123,98€ Soli.

Hier die korrekten Ergebnisse bei einem zvE von 50.000E für A und 20.000€ für B:
Einzelveranlagung A: 11.343€
Einzelveranlagung B: 1.956€
zusammen: 13.299€
Zusammenveranlagung: 12.432€ => Steuererparnis durch Heirat: 867€

Einzelveranlagung A+B (70.000€): 19427€ + 224.19€ Soli

Die Ergebnisse des Rechners sind daher unbrauchbar.

Im übrigens sind für die Mehrheit der Bevölkerung 400€/Monat viel Geld

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blumentopf123mitglied
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich verstehe die ermittelte Ersparnis i.H.v. 867€, die sich ja konkret auf Einzelveranlagung/Zusammenveranlagung bezieht.

Man könnte aber auch sagen das Ehepaar würde gegenüber einer ledigen Person 37% ESt (7219€) im Jahr sparen, wenn die ledige Person 70 Tsd. verdient und das Ehepaar ebenfalls (egal ob beide zusammen oder einer verdient nichts und der andere alles). Bei dieser Betrachtungsweise wird erst der wahre Steuervorteil einer Ehe ersichtlich.

Meiner Meinung nach ist das auch unfair der ledigen Person gegenüber, aber das sehen viele sicher anders. Waren auf jeden Fall interessante Zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Meiner Meinung nach ist das auch unfair der ledigen Person gegenüber, aber das sehen viele sicher anders.
Ich z.B. sehe das nicht anders... ich bin verheiratet. Ich konnte noch nie nachvollziehen warum eine ledige Person mehr Steuern zahlen soll als eine verheiratete Person. Genauso unfair wird es künftig wenn die Kinderzahl nur bis zum 25. Lebensjahr gelten soll (Pflegeversicherung).

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Meiner Meinung nach ist das auch unfair der ledigen Person gegenüber, aber das sehen viele sicher anders. Waren auf jeden Fall interessante Zahlen.


Es soll also fair sein, dass zwei Personen, die 50.000€ und 20.000€ als Ledige verdienen und vor der Heirat zusammen 13.299€ Steuern zahlen nach der Heirat plötzlich 19.427€ Steuern zahlen sollen?

Das müsst Ihr beide mal näher erklären, mit welcher Begründung es fair sein sollte, wegen der Heirat eine zusätzliche Steuerbelastung von 7.219€ zu bekommen.

Es gibt zahlreiche Staaten, in denen man durch die Heirat keine Steuervorteile bekommt. Ein Modell, dass die Heirat steuerrechtlich massiv bestraft wäre jedoch nicht nur zutiefst unfair, sondern auch noch offensichtlich verfassungswidrig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von hambre):
Das müsst Ihr beide mal näher erklären, mit welcher Begründung es fair sein sollte, wegen der Heirat eine zusätzliche Steuerbelastung von 7.219€ zu bekommen.
Falsch verstanden. Ich bin dafür, dass Steuern unabhängig vom Personenstand sein sollen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blumentopf123mitglied
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hambre):
Es soll also fair sein, dass zwei Personen, die 50.000€ und 20.000€ als Ledige verdienen und vor der Heirat zusammen 13.299€ Steuern zahlen nach der Heirat plötzlich 19.427€ Steuern zahlen sollen?


Nein, in diesem Szenario ist das progressive Steuersystem dem Besserverdiener gegenüber unfair. Auch diese Meinung werden viele nicht teilen, man kann es aber so sehen. Hier wäre allerdings die Frage warum es fair sein soll das 2 Personen nach der Heirat plötzlich 867€ weniger Steuern zahlen müssen.

Zitat (von hambre):
Das müsst Ihr beide mal näher erklären, mit welcher Begründung es fair sein sollte, wegen der Heirat eine zusätzliche Steuerbelastung von 7.219€ zu bekommen.


Im Szenario des Alleinverdieners gäbe es keine zusätzliche Steuerbelastung, da er genausoviel Steuern zahlen müsste als wäre er nicht verheiratet. In einer Ehe braucht diese Person dann allerdings aufeinmal 7219€ weniger zahlen.

Hier wäre dann die Frage warum es fair sein sollte, das jemand eine zusätzliche Steuerbelastung von 37% (7.219€) hat, nur weil er nicht verheiratet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
In einer Ehe braucht diese Person dann allerdings aufeinmal 7219€ weniger zahlen.


Du sprichst in Rätseln.

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Hier wäre dann die Frage warum es fair sein sollte, das jemand eine zusätzliche Steuerbelastung von 37% (7.219€) hat, nur weil er nicht verheiratet ist.


Weil er nur eine Person ist und die Verheirateten sind zwei Personen.

Es reicht übrigens, mit einer Person ohne Einkommen in einem Haushalt zu leben um die Steuerlast deutlich zu senken.

Das liegt ganz einfach daran, dass steuerlich berücksichtigt wird, dass man den Lebensunterhalt der zweiten Person mitbezahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blumentopf123mitglied
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du sprichst in Rätseln.


zvE ledig 70k: 19.651€
zvE verheiratet und Alleinverdiener 70k: 12.432€
= In einer Ehe braucht diese Person dann aufeinmal 7219€ weniger zahlen.

Zitat (von hh):
Weil er nur eine Person ist und die Verheirateten sind zwei Personen.

Es reicht übrigens, mit einer Person ohne Einkommen in einem Haushalt zu leben um die Steuerlast deutlich zu senken.

Das liegt ganz einfach daran, dass steuerlich berücksichtigt wird, dass man den Lebensunterhalt der zweiten Person mitbezahlen muss.


Der Gedanke ist toll aber trotzdem ungerecht, zudem belohnt er Arbeitslosigkeit. Dann müsste man das Ganze auch zu Ende denken und bspw. Eheleute die beide verdienen zusätzlich besteuern. Denn die ledige Person muss viele hohe Kosten alleine tragen die sich 2 Eheleute mit 2 Einkommen teilen können. Stattdessen ist sogar das Gegenteil der Fall, es gibt noch Steuervorteile.

Wo liegt da die Rechtfertigung, dass 2 Leute ein doppeltes Einkommen haben und trotzdem auf das selbe Gesamteinkommen noch weniger Steuern zahlen müssen als die alleinstehende Person, für die das Leben genauso teuer ist und die sich zusätzlich noch bestimmte Kosten wie Miete und Auto mit niemandem teilen kann, wodurch noch weniger Geld übrig bleibt. Hier bräuchte eher die ledige Person eine steuerliche Entlastung als 2 Leute mit 2 Einkommen.

Allerdings können wir das ja diskutieren bis wir schwarz werden, ändern wird sich sowieso nichts. Die jenigen die davon profitieren dürfen sich freuen und die anderen haben halt Pech gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von blumentopf123mitglied):
zvE ledig 70k: 19.651€
zvE verheiratet und Alleinverdiener 70k: 12.432€
= In einer Ehe braucht diese Person dann aufeinmal 7219€ weniger zahlen.


Habe ich schon verstanden. Allerdings ist das ein schlechtes Geschäft für den Frischverheirateten, denn die "Ernährung" des Ehegatten dürfte deutlich mehr als 8.000€ kosten.

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Denn die ledige Person muss viele hohe Kosten alleine tragen die sich 2 Eheleute mit 2 Einkommen teilen können. Stattdessen ist sogar das Gegenteil der Fall, es gibt noch Steuervorteile.


Jetzt kommen mir gleich die Tränen. Tatsächlich gleicht der Steuervorteil die Zusatzkosten bei weitem nicht aus.

Zitat (von blumentopf123mitglied):
Allerdings können wir das ja diskutieren bis wir schwarz werden, ändern wird sich sowieso nichts.


Die Abschaffung des Splittingvorteils wird ja durchaus diskutiert und z.B. von den Grünen gefordert. Es ist daher nicht total unmöglich, dass der in Zukunft irgendwann abgeschafft wird.

Dass Unterhaltspflichten steuerlich berücksichtigt werden ist aber nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern ist auch verfassungsrechtlich notwendig. Grundsätzlich soll die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erfolgen und es ist ganz offensichtlich, dass jemand, der mit 70.000€ zwei Personen ernähren muss erheblich weniger leistungsfähig ist als jemand der das Geld nur für sich alleine hat.


-- Editiert von User am 9. Juni 2023 20:56

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen