Warum muss ich eine Steuervorauszahlung leisten ?

5. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
icebaerrr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Warum muss ich eine Steuervorauszahlung leisten ?

Hallo ,

nach erfolgerreicher Suche zum Thema Steuervorauszahlung tappe ich immer noch im Dunkeln.

Warum muss ich eine Steuervorauszahlung leisten ?

Der Sinn der günstigern Steuerklasse bei 2 Kindern macht eben dann keinen mehr wenn ich pro Quartal nochmal ca. 400 EURO an Steuern vorrauszahlen muß. Da ich im Vertrieb arbeite ist mein Einkommen auch stark schwankend, wie z.B. dieses Jahr habe ich weit weniger verdient und das Finazamt rechnet aber mit dem Einkommen von 2003.

Laut Aussage zu diesem Thema im Forum hieß es das fast immer eine Steuervorauszahlung angesetzt wird wenn im Vorjahr eine Steuerrückerstattung stattgefunden hat. Dem ist nicht so. Eine Steuernachzahlung von ca. 200 EURO war der Fall.

Gibt es eine Möglichkeit die Vorauszahlung zu stunden bzw. auf das aktuelle Gehalt zu rechnen oder zu senken ?? Ist eine Steuervorauszahlung rechtens, was für ein Sinn verbirgt sich dahinter? Seit wann zahlt eine Privatperson Steuern im voraus?

Über eine Info wäre ich dankbar.

Gerade sehe ich das die Vorauszahlung für 2004 3x pro Jahr á 400 EURO angesetzt sind und für 2005 alle 3 Monate 300,00 EURO ? Mit welchem Recht? Weil ich in 2003 - 200 EURO nachgezahlt habe kann es wohl kaum sein das das Finanzamt Vorauzahlungen im Jahr von 1000,00 und mehr EURO festsetzt.






-- Editiert von icebaerrr am 05.10.2004 19:39:29

-- Editiert von icebaerrr am 05.10.2004 19:44:54

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Das hast Du wohl falsch verstanden - eine ESt-Vorauszahlung wird in der Regel dann festgesetzt, wenn der letzte ESt-Bescheid eine Nachforderung zum Inhalt hatte.

Sinn der Steuervorauszahlung ist, daß die während des laufenden Jahres gezahlte ESt etwa den später festgesetzten Betrag abdecken soll. Solche Steuervorauszahlungen fallen logischerweise vor allem dann an, wenn jemand größere Einnahmen hat, die nicht dem laufenden Lohnsteuerabzug unterliegen. Grundlage ist das Einkommen des letzten Steuerbescheides.

Hinsichtlich der Höhe kannst Du Dir das ja mal vom FA erläutern lassen. Im übrigen kann man bei einem Vorauszahlungsbescheid die Anpassung der Vorauszahlungen beantragen, falls sich die Einnahmen im Laufe des Jahres schlechter entwickeln als vorhergesehen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Bei Arbeitnehmern wird die Steuer direkt vom Lohn einbehalten und auch entsprechend der Höhe des Lohnes festgelegt. Diese Lohnsteuer ist auch nichts anderes als eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

Die verschiedenen Steuerklassen dienen dazu, dieses Steuerabzug möglichst nahe an die tatsächlich zu zahlende Steuer heranzubringen. In den Steuerklassen werden jedoch bei Werbungskosten und Sonderausgaben nur die Pauschbeträge angesetzt.

Um jetzt nicht zu hohe Steuervorauszahlungen zu leisten, hat ein Arbeitnehmer auch noch die Möglichkeit, sich Freibeträge auf die Steuerkarte eintragen zu lassen.

Natürlich muss genauso auch für Selbständige die Regel gelten, dass während des Jahres bereits eine Steuervorauszahlung geleistet werden muss, die ungefähr der tatsächlich zu erwartenden Steuerzahlung entspricht.

Da es nicht praktikabel ist, bei selbständigen ein Monateinkommen zu ermitteln, wird zur Vereinfachung das Einkommen des Vorjahres angesetzt.

Wenn das Einkommen niedriger ist, als im Vorjahr, dann sind die Vorauszahlungen natürlich zu hoch. Wenn das Einkommen höher ist, dann sind die Vorauszahlungen zu niedrig. Über die Zeit sollten sich diese Vor- und Nachteile gegenüber Arbeitnehmern jedoch ausgleichen.

Der Splittingvorteil für Verheiratete und die Kinderfreibeträge gehen bei diesen Berechnungen natürlich nicht verloren. Ohne diese Steuervorteile wären die Vorauszahlungen noch viel höher.

Neben Selbständigen kann bei Verheirateten mit der Steuerklassenkombination III/V ebenfalls eine Steuernachzahlung einschließlich der Festlegung einer Steuervorauszahlung auftreten. Falls dieser Fall zutrifft, dann bitte ich um eine kurze Bestätigung. In dem Fall gebe ich noch ein paar weitere Erläuterungen, was denn bei Dir passiert sein könnte.

10x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icebaerrr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für Eure Informationen.

Vielleicht nochmal zu meiner Person ich bin angestellt und nicht selbstständig. Was die Vorrauszahlung betrifft habe ich im letzten Jahr 155 EURO nachgezahlt und bekomme dafür eine Steuervorauszahlung von 1300 pro Jahr & 1000,00 EURO für 2005 ? Da fehlt mir irgendwie die Verhältnismäßigkeit.

Mir ist aufgefallen das das gesamte Kindergeld 1 zu 1 auf die zu zahlende Steuer obendrauf kommt. Beispiel wir müßten 7000,00 EURO Steuern zahlen kommt das Kindergeld ca. 3800,00 oben drauf Komplett 10800 EURO. Das heißt ja das ich immer nachzahlen muß und das Kindergeld fast aus eigener Tasche finanziere oder verstehe ich etwas nicht richtig. Vielen Dank.

7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hg
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

icebaerrr,

in Zeiten, in denen sich Manager und Politiker auf Kosten der Arbeitnehmer die Taschen vollstopfen, würde ich eine Festsetzung von Vorauszahlungen, die über den zugrundeliegenden Nachzahlungsbescheid hinausgeht, nicht akzeptieren.

mfG
HGS

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn das Kindergeld noch dazu gezählt wird, dann hast Du ein gehobenes Einkommen.

Du bekommst statt des Kindergeldes dann den Kinderfreibetrag, der für Dich günstiger ist. Die Berechnung stellt also keinen Nachteil für Dich dar, da man nur entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen kann. Die Steuerersparnis für den Kinderfreibetrag liegt also über 3.800€.

Das ist also kein Grund zur Sorge und auch nicht die Ursache der hohen Vorauszahlungsfestsetzung.

Ich nehme also mal an, ass Du ein hohes Einkommen hast und nach Steuerklasse III besteuert wirst. Außerdem arbeitet Deine Frau ebenfalls mit einem niedrigen Einkommen, z.B. 10.000€ / Jahr.

Daneben hatt mindestens einer von Euch beiden oder sogar beide einen langen Weg zur Arbeit, sagen wir Mal 50km (Die Zusammengerechnete Gesamtstrecke von Euch beide ist entscheidend).

Das ist dann schon der erste Grund für die höhere Vorauszahlung. Die Entfernungspauschale ist von 40ct auf 30ct gesenkt worden. Das alleine kann je nach genauem Einkommen schon 500€ ausmachen, womit man schon die Hälfte der Differenz erklärt hätte. Wenn der Weg noch länger ist, macht das auch entsprechend mehr aus.

Ein weiterer Grund ist die Senkung des Eingangssteuersatzes zum 01.01.2004. das klingt auf den ersten Blick recht merkwürdig, ist aber dennoch so. Dadurch ist Deine Frau in Steuerklasse V stärker entlastet worden, als es angemessen ist. Damit kann man durchaus eine Differenz von mehreren 200-300 Euro erklären.

Diese Dinge sind für die Vorauszahlung 2004 und 2005 natürlich bereits berücksichtigt worde.

Die Vorauszahlung ist in beiden Jahren im Übrigen gleich hoch (3x400=1200, 4X300=1200), sollte sie jedenfalls sein.

Die starke Erhöhung der Vorauszahlung führe ich also im wesentlichen auf die Kürzung der Entfernungspauschale zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hg
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo, @hh,

als "Nur"-Arbeitnehmer mit einem täglichen Weg zur Arbeit von 50 km habe ich auch bei Kl. III/V keine Nachzahlung zu erwarten. Lasse mich aber gerne belehren.
Vielleicht ist auch 10e ausgelaufen?

mfG
HGS

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icebaerrr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

hmmm....... verstehen tue ich das alle irgendwie nicht, zumal ich keinen Kinderfreibetrag habe und meine Frau auschließlich das Kindergeld bekommt. Aber trotzdem Vielen Dank euch allen :-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

@hg
Doch, das kann passieren. Rechne Mal den Fall durch, wo er 60.000€ und sie 10.000€ bekommt, Steuerklasse III/V. Er hat einen Weg zur Arbeit von 50km, sie unter 10km.

In dem Fall ist eine Nachzahlung fällig.

Wenn die Gehaltsverhältnisse von icebaerr und seiner Frau noch etwas ungünstiger sind, dann kann genau der beschriebene Fall eintreten.

@icebaerr
Dass Du keinen Kinderfreibetrag bekommen hast, das glaube ich nicht. Der steht Dir nämlich zu. Falls Du Recht haben solltest, dann ist dem Finanzamt ein kapitaler Fehler unterlaufen und Du solltest schleunigst Einspruch einlegen. Vorher würde ich mir den Steuerbescheid aber noch einmal genau anschauen, ob nicht doch irgendwo etwas von Kinderfreibetrag steht.

Wer das Kindergeld tatsächlich ausbezahlt bekommt ist bei Verheirateten doch egal. Kinderfreibetrag und auch Kindergeld beziehen sich auf das gemeinsame Einkommen.

Oder kommen bei Dir irgendwelche besonderen Umstände hinzu, wie z.B. Trennung, keine Unterhaltszahlungen usw.?

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