Ich möchte mein berufsbedingter Umzug von der Steuer absetzen. Die Frage nun aber, ob mein Umzug in eine Wohnung zählt oder nicht. In der Steuersoftware steht als Erklärung was eine "Wohnung" ist folgender Text:
"Als Wohnung gilt hier eine abgeschlossene Einheit von einem oder mehreren Räumen mit einer Küche oder Kochgelegenheit und separatem Bad/Toilette.
Ein alleiniges Verfügungsrecht ist nicht erforderlich, z.B. wenn Sie die Wohnung gemeinsam mit anderen Personen gemietet haben. Es reicht jedoch nicht aus, wenn Sie nur einen einzelnen Raum gemietet haben und Küche und Bad mitbenutzen (z.B. Untervermietung in einer Wohngemeinschaft)."
Ich bin von Bekannten (dort habe ich während meines Pflichtpraktikums gewohnt) ins Studentenwohnheim (Fortsetzung des Studiums) umgezogen, da die Entfernung deutlich zu groß war. Frage 1) Habe ich bei den Bekannten in einer "Wohnung" gewohnt? Meines Erachtens haben wir das Haus gemeinsam bewohnt. Eine Untervermietung hat nicht stattgefunden. Ich habe dort mietfrei wohnen dürfen, hatte theoretisch mein eigenes Bad (was aber nicht hieß, dass es nie jemand anderes benutzt hat), aber Küche usw. wurde geteilt, aber eben nicht in Form von einer WG, sondern ich bin eben in das Haus eingezogen und dann nach ein paar Monaten wieder ausgezogen. Ich konnte sämtliche Räume mitbenutzen und habe nicht zur Untermiete gewohnt - Miete wird eh keine bezahlt, da die Bekannten Eigentümer des Hauses sind... Also mit anderen Worten, zwar bin ich natürlich kein Hauseigentümer, aber habe eben auch nicht ein Zimmer gemietet.
Frage 2) Wie ist das im Studentenwohnheim? Natürlich habe ich dort zwar nur ein Zimmer gemietet, aber dennoch benutze ich die Gemeinschaftsküche und das Gemeinschaftsbad ja nicht nur mit, sondern zahle wie eben jeder in dem Wohnheim für Küche und Bad anteilig die Miete.
Meines Erachtens ist der Unterschied, dass es nicht als "Wohnung" gilt, wenn man zb in einer größeren Wohnung nur ein Zimmer bewohnt und auf den Rest der Wohnung kein Zutritt hat, außer eben Küche und Bad. Das wäre bei mir ja nicht der Fall... Eine Untervermietung wäre meines Erachtens, wenn zb. ich ein WG-Zimmer mit drei anderen gemietet hätte und ich vermiete dann mein Zimmer vorübergehend an eine Dritte Person unter. Oder verstehe ich da was falsch?
Was gilt als "Wohnung", Umzugskosten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Inwieweit ist denn der Umzug berufsbedingt? Sparen Sie dadurch deutlich (1 Stunde) an Wegstrecke oder so?
Ja ich habe deutlich über eine Stunde an Wegstrecke gespart durch den Umzug.
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Die Frage ist tatsächlich spannend, denn weder die LStR noch die Rechtssprechung setzt sich damit genau auseinander! Man findet viele Urteile, wann ein Umzug beruflich bedingt ist. Man findet auch noch etwas dazu, dass die Pauschale nach §10 BUKG nicht bei Umzug wegen dHhf zu gewähren ist.
Nur in einem Kommentar wird auf einen anderen Kommentar hingewiesen, der als Voraussetzung für den Ansatz von Umzugskosten als Wk den eigenen Hausstand voraussetzt und daher z.B. bei der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und dem damit verbundenen Auszug aus der elterlichen Wohnung KEINEN Wk-Abzug für die Umzugskosten sieht!
Ob das ...
... tatsächlich ein eigener Hausstand ist, wage ich zu bezweifeln, aber natürlich sind die Angaben auch "dünn".ZitatIch bin von Bekannten (dort habe ich während meines Pflichtpraktikums gewohnt) :
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