Was ist § 165 Abs. 1 Satz 2 AO??

23. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
1TN999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist § 165 Abs. 1 Satz 2 AO??

Hallo,
ich komme mit der Zitierweise noch nicht ganz klar. In einem Steuerbescheid steht z. B. das oben stehende Zitat.

Im Gesetzestext laut Gesetze im Internet steht:

Zitat:
Abgabenordnung (AO)
§ 165 Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
(1) Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind, kann sie vorläufig festgesetzt werden. Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn

1.
ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung (§ 2), die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, für die Steuerfestsetzung wirksam werden....

https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__165.html

Ich scheitere daran, dass vor dem "Satz 2" doch eigentlich erstmal die "Nummer" bestimmt werden müsste oder wie funktioniert das?? Ich dachte eigentlich die Reihenfolge ist immer Absatz/Nummer/Satz?
Danke!

Edit: OK jetzt bin ich endgültig verwirrt, habe gerade denselben Paragrafen auf Gesetze im Internet aufgeschlagen und dort stehen sehr wohl die "Sätze" (Sie werden aber beim Copy Paste nicht richtig eingefügt):
(1) 1Soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind, kann sie vorläufig festgesetzt werden. 2 Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn...

Wird das nur bei mir falsch angezeigt oder ist das bei euch auch so, dass bei Gesetzte im Internet die "Sätze" also die Satzziffern fehlen?

https://dejure.org/gesetze/AO/165.html

-- Editiert von 1TN999 am 23.07.2019 17:18

-- Editiert von 1TN999 am 23.07.2019 17:20

-- Editiert von 1TN999 am 23.07.2019 17:35

-- Editiert von 1TN999 am 23.07.2019 17:35

-- Editiert von Moderator am 01.08.2019 11:39

-- Thema wurde verschoben am 01.08.2019 11:39

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zunächst mal fängt Satz 2 offenkundig mit "Diese Regelung ist auch anzuwenden" an. In sofern ist klar, welcher Satz gemeint war. Ob eine konkrete Ziffer innerhalb von Satz 2 referenziert werden sollte oder Satz 2 in seiner Gesamtheit, wird sich aus dem Zusammenhang ergeben. Vermutlich erst mal letzeres.

Zweitens kann jeder Mensch zählen, von daher ist eine Numerierung der Sätze nicht notwendig. Sie wird lediglich der Einfachheit halber in manchen Quellen verwendet, damit man in einem langen Absatz nicht durcheinander kommt, wenn "Abs. 5 S. 7" angegeben ist.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 24.07.2019 09:26

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
1TN999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Bigi: Du hast weder das/die Probleme verstanden, noch irgendetwas sinnvolles zu den Problemen geschrieben. Vielleicht nur antworten wenn man auch auch was zu sagen hat??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32220 Beiträge, 5662x hilfreich)

Ich bin der Meinung, dass mein Vorschreiber DEIN Problem durchaus richtig verstanden hat und es DIR auch ganz richtig=sinnvoll erklärt hat.
----------------------------------

Zitat (von 1TN999):
Wird das nur bei mir falsch angezeigt oder ist das bei euch auch so, dass bei Gesetzte im Internet die "Sätze" also die Satzziffern fehlen?
Nein. In *meinem Internet* ist das nicht so. Dort wird nichts falsch angezeigt. Auch *mein Internet* zeigt mir diverse Seiten=verschiedene Quellen=gleicher Inhalt unterschiedlich an.

Also mal mit und mal mit ohne Satz-Ziffern. Das ist weder falsch noch ein Fehler des Internets.

zB. diese Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/1966/a27866.htm ---> zeigts auch MIT Satzziffern.

Deshalb heißt § 165 Absatz 1 Satz 2 AO :
2Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn
1. ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über die Besteuerung (§ 2), die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken, für die Steuerfestsetzung wirksam werden,
2. das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit eines Steuergesetzes mit dem Grundgesetz festgestellt hat und der Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet ist,
2a. sich auf Grund einer Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union ein Bedarf für eine gesetzliche Neuregelung ergeben kann,
3. die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens bei dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem Bundesverfassungsgericht oder einem obersten Bundesgericht ist oder
4. die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesfinanzhof ist.


Zitat (von 1TN999):
Ich dachte eigentlich die Reihenfolge ist immer Absatz/Nummer/Satz?
Nö. Ich meine:
-Absatz 1
-Satz 2
-Nr.1bis 4 (weil es diese im Satz 2 gibt)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von 1TN999):
Vielleicht nur antworten wenn man auch auch was zu sagen hat??
Fail
Zitat (von Anami):
Nein. In *meinem Internet* ist das nicht so.
Hast du das gleiche Internet wie ich?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
1TN999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieser Thread ist für mich totale Satire und zeigt was passieren kann, wenn Menschen im Internet nach Rat fragen:

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass mein Vorschreiber DEIN Problem durchaus richtig verstanden hat und es DIR auch ganz richtig=sinnvoll erklärt hat.


Also diese Antwort hälst für eine richtige Antwort von jemanden, der weiß wovon er spricht?:

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zweitens kann jeder Mensch zählen, von daher ist eine Numerierung der Sätze nicht notwendig. Sie wird lediglich der Einfachheit halber in manchen Quellen verwendet, damit man in einem langen Absatz nicht durcheinander kommt, wenn "Abs. 5 S. 7" angegeben ist.

Eine Nummerierung der Sätze ist nicht notwendig weil jeder Mensch zählen kann.. Haha. Erzähl das mal Deinem Juraprof. Da versteht jemand nicht dass "Satz 2" in Gesetzestexten der 2., 5. oder auch 10. Satz sein kann. Satz1 ist auch nicht der erste Satz, sondern kann auch der 3. sein --> Deswegen ist essentiell, dass das richtig ausgezeichnet ist im Gesetzestext.

@Anami/Radler: zum Thema "gleiches Internet": Das die Bundesregierung, auf ihrer offiziellen Seite Gesetze im Internet, betreut vom Bundesministerium für Justiz, nicht in der Lage ist einen Gesetzestext richtig inkl. der notwendigen Satzziffern abzudrucken, ist für mich in der Top 10 der peinlichsten IT-Fails der letzten 20 Jahre.

Das ist für mich ein Fall für ARD Monitor und für Steuergeldverschwendung. Aber anscheinend ganz normal für einige hier.

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von 1TN999):
Vielleicht nur antworten wenn man auch auch was zu sagen hat??

Fail

Kopfschüttel. Also Quantität ist gut, völlig egal ob der Inhalt völlig falsch ist?? Anstatt gegen dieses völlig falschen Posts was zu sagen, ist dann derjenige der Böse, der darauf hinweist dass das Käse ist??

Um auf den Inhalt zurückzukommen:
Falls das noch sonst jemand liest mit ähnlicher Frage: NICHT Gesetze-im-Internet verwenden, sondern andere Seite wie dejure.org § 165 AO ist ein guter Test werden keine grauen "Ziffern" 1 und 2 im Text angezeigt, taugt die Seite nichts und weitergehen.

Zur Frage selbst ist meine Antwort stand jetzt: Das Gliederungsschema in Gesetzestexten ist wohl eher Absatz/Satz/Nummer das ist aber eher eine Vermutung, falls das jemand noch genauer weiß bitte posten....

-- Editiert von 1TN999 am 24.07.2019 13:14

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
axelmax
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich bin meistens nur ein stiller Mitleser, aber jetzt muss ich doch mal antworten.
Die Bundesregierung gibt auf ihrer offiziellen Seite "Gesetze im Internet", betreut vom Bundesministerium für Justiz, die Gesetzestexte sehr wohl korrekt wieder.
Denn im Bundesgestzblatt https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*%5B@attr_id%3D%27bgbl116s1679.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl102s3866.pdf%27%5D__1563971105418
sind auch keine Satzziffern angegeben, d.h. auch in der originalen analogen Version gibt es keine Satzziffern.

Gruß
axelmax

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32220 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von 1TN999):
Also diese Antwort hälst für eine richtige Antwort von jemanden, der weiß wovon er spricht?:
Ja.
Zitat (von 1TN999):
Haha
Wer selbst nicht die Sätze zählen kann, sollte nicht in Gesetzbüchern lesen. Oder dort, wo die Sätze beziffert sind.
Aber darum ging es dir nicht.
Du bist der Meinung, es würde auf der Ministeriumsseite falsch angezeigt. Ohne Satzziffern.
Nein. Du liegst falsch. @Bigi liegt richtig. Und ich auch. Und die anderen User auch. Alle außer dir liegen richtig.
Zitat (von 1TN999):
zeigt was passieren kann, wenn Menschen im Internet nach Rat fragen:
Die Satire entsteht, wenn solche Fragen gestellt werden wie von dir---und du den ersten User, der dir antwortet, gleich mit *Platzverweis* belegst. Und völlig zu Unrecht.
Zitat (von 1TN999):
Deswegen ist essentiell, dass das richtig ausgezeichnet ist im Gesetzestext.
Genau. Und das ist es auch IMMER. In jedem Gesetz. Auch in der gedruckten Form (Papier) ist dem Herausgeber überlassen bzw. dem Auftraggeber, ob mit oder ohne Satzziffer gedruckt wird.
Nicht einmal das Grundgesetz ist FALSCH, wenn es einmal mit und einmal ohne Satzziffer lesbar ist.
*Mein Grundgesetz* zB ist aus Papier, das kleine blaue Büchlein. Findet sich nicht eine einzige Satzziffer drin. Ist es deshalb FALSCH?
Klick ich im Internet--- hat das Grundgesetz plötzlich Satzziffern bei den Artikeln. Welches Grundgesetz ist nun FALSCH?

Du liegst komplett FALSCH. Es ist nicht erforderlich, dass das BMJV (oder ein anderes Ministerium) die Satzziffern in den im Internet lesbaren Gesetzen angibt.
Zitat (von 1TN999):
für Steuergeldverschwendung.
Das wäre es, wenn du jetzt einen *Fall* aufmachst und verlangst, nun in allen Internetseiten (und allen Printmedien mit Gesetzestexten) Texte ausschliesslich MIT Satzziffern anzugeben. Haha. :crazy:
Sonst gehts noch trotz der Außentemperatur?
Zitat (von 1TN999):
NICHT Gesetze-im-Internet verwenden, sondern andere Seite wie dejure.
Was für ein gewürfelter Käse. Sorry.
Zitat (von 1TN999):
taugt die Seite nichts und weitergehen.
Jo, geh mal weider...

In jedem Gesetz (egal aus welcher Quelle) gibt es
- mindestens 1 Absatz
- mindestens 1 Satz
- nicht immer Nummern, aber oft.
In dieser Reihenfolge --- keine Vermutung. Schon längst oben zu lesen.
Zitat (von Anami):
Nö. Ich meine:
-Absatz 1
-Satz 2
-Nr.1bis 4 (weil es diese im Satz 2 gibt)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Im Grunde hast du ja bereits im Eingangsbeitrag die Antwort selbst geliefert. Also die Frage beantwortet, was denn nun § 165 Abs. 1 Satz 2 AO eigentlich ist, in dem du die Links gebracht hast. Bzw. entsprechende Texte zitiert wurden. Jetzt muß man nur noch verstehen, was da genau steht. Also:

Genau lesen, vielleicht auch drüber meditieren, was da steht. Und den Kontext bzw. Bezüge beachten. Und so ein Gesetzestext kann man ruhig wörtlich nehmen.

Signatur:

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#9
 Von 
1TN999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von axelmax):
....
Die Bundesregierung gibt auf ihrer offiziellen Seite "Gesetze im Internet", betreut vom Bundesministerium für Justiz, die Gesetzestexte sehr wohl korrekt wieder.


Gut sehe ich ein, dass das nicht 100%ig korrekt war von mir zu sagen "falsch wieder". Es ist allerdings aus usability-Sicht aber schon ein Katastrophe, dass jetzt jeden Tag 10.000e Anwender anfangen sollen die Sätze zu zählen damit sie dan die richtige Stelle kommen. Es gibt Gesetze die gehen über mehrer Seiten, da soll sich der User dann vorne anfangen im Absatz und das dann durchzählen, dabei die entstehenden Unsicherheit auf sich nehmen (sag mal laut Duden gehört eine Aufzälung mit Bulletpoints noch zum vorherigen Satz oder? Ist das hier anders?) etc. Das finde ich krass unsinnig, wenn man bedenkt dass die Behörden (wie im geschilderten Fall) die Briefe verschicken mit der Satzangabe. Also an meiner Bewertung hat sich nichts geändert ich würde jedem Raten nur Seiten/Gesetzestexte mit Satzziffern zu verwenden. warum sollte man sich das auch antun?

Habe gerade nochml in Mein 20 Jahre altes Grundgesetzt reingeschaut - hat Satzziffern, wie jeder Gesetztestest den ich bisher besessen habe.

Zitat (von Spejbl):
Jetzt muß man nur noch verstehen, was da genau steht. Also:

Genau lesen, vielleicht auch drüber meditieren, was da steht. Und den Kontext bzw. Bezüge beachten. Und so ein Gesetzestext kann man ruhig wörtlich nehmen.


Ja das ist so ein bisschen das Problem mit dem wörtlich nehmen. Die angegeben Begründungen sind ja alles etwas "höhere Gewalt" der Finanzhof entscheidet was, aufgrund der EU, oder Bundesgerichtshof etc.
Kann ich dann aber darauf zählen das wenn die Gründe nicht eintreten das dann nicht vorläufig ist/war? Oder sind dann die entsprechenden Posten ganz allgemein vorläufig, wenn auch (im Nachinein) aus der falschen Begründung?

Wie verhält es sich eigentlich wenn eine Person vergisst Kapitalerträge i. H. von 36cent mitanzugeben weil er viele Konten hat und sich dieser in der Summe "unter 1 €) überhaupt null lohnt, die Banken teilweise die Bescheide gar nicth verschickt haben etc.. Ist dann der gesamte Bescheid anfechtbar oder nur dieser Teil?

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32220 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von 1TN999):
dass jetzt jeden Tag 10.000e Anwender anfangen sollen die Sätze zu zählen
Diese Anwender können Quellen nutzen, in denen die Sätze mit Ziffern *geschmückt* sind.
Diese Anwender MACHEN das, wetten?
Zitat (von 1TN999):
Das finde ich krass unsinnig,
Sorry, ich finde deine sämtlichen Überlegungen krass unsinnig.
Wir leben in Zeiten, da gibt es nicht nur eine einzige Handschrift eines Gesetzes, gut verwahrt und von wenigen Befähigten lesbar. Also was soll dein Exkurs bringen?
Wenn du nicht zähen willst bis zu Satz 4 in Absatz 2--- dann wähle eine Quelle, wo die Satzziffern enthalten sind.
der GesetzesINHALT ist gleich.

Zitat (von 1TN999):
ich würde jedem Raten
Kannst du machen. Ich kann noch Sätze zählen, wenn es nötig sein sollte, kann lle mit Satzziffern nutzen, falls ich nicht bis evtl. 10 zählen will.
Zitat (von 1TN999):
Habe gerade nochml in Mein 20 Jahre altes Grundgesetzt reingeschaut
Daran siehst du, dass die Herausgeber (print oder online) wählen können. MEIN Grundgesetz ist von 2007, wurde vom dt. Bundestag herausgegeben und hat keine Satzziffern.
Dir sei geraten, dir mal ein aktuelles Grundgesetz zuzulegen. Seit 20 Jahren hat es etliche Änderungen gegeben.

Zitat (von 1TN999):
Kann ich dann aber darauf zählen das wenn die Gründe nicht eintreten das dann nicht vorläufig ist/war? Oder sind dann die entsprechenden Posten ganz allgemein vorläufig, wenn auch (im Nachinein) aus der falschen Begründung?
Stelle deine überaus interessanten Fachfragen doch bitte im Unterforum *Steuerrecht*. Dort lesen die Experten zu steuerrechtlichen Fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von 1TN999):
Gut sehe ich ein, dass das nicht 100%ig korrekt war von mir zu sagen "falsch wieder".


Dann könntest du dich ja auch bei mir für dein völlig sinnfreies Geboller entschuldigen, weil ich dir sehr wohl die korrekte Antwort gegeben habe und lediglich nicht deiner Meinung bin, daß eine Numerierung "sein muß", oder?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cocoowatch
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Dann könntest du dich ja auch bei mir für dein völlig sinnfreies Geboller entschuldigen, weil ich dir sehr wohl die korrekte Antwort gegeben habe und lediglich nicht deiner Meinung bin, daß eine Numerierung "sein muß", oder?


Bei DIR entschuldigen??? Ich fand Deinen Beitrag völlig am Thema vorbei KEINE Antwort auf keine der Fragen im Eingangsposting und unnötig aggressiv "Jeder Mensch kann zählen". Wie Du jetzt versuchst das krampfhaft so zu drehen als ob ich Dich gemeint hätte?? Nö gerade an meiner Bewertung von Deinem völlig sinnfreien Geblubber hat sich gar nicths geändert.

Ich werde da jetzt aber auch nicht mehr drauf antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Bei DIR entschuldigen???


Das wäre mehr als angebracht gewesen.

Stattdessen pöbelst Du hier nur rum.

-- Editiert von hh am 29.07.2019 19:02

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32220 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Cocoowatch):
Bei DIR entschuldigen???
DU? Wieso denn DU?
Lass doch bitte den TE seine Satzziffern zählen und wenn er fertig ist, kann er sich entschuldigen.
Der TE heißt 1TN999
Aber DU doch nicht.
TROLL dich mal lieber.......... :bang:

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