Was melden Banken automatisch dem Finanzamt?

16. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
ichhabeinefrage123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Was melden Banken automatisch dem Finanzamt?

Hallo,

da ich im Internet sehr viele unterschiedliche Aussagen finde frage ich jetzt hier.
Was meldet eine Bank automatisch dem Finanzamt, also so dass die Bank den ersten Schritt macht, nicht das Finanzamt.
Im Internet lese ich von 10000 Bareinzahlungen, aber wie sieht es aus wenn man zB im Laufe eines Jahres zerstückelt in zB 200 Überweisungen 15000 Euro erhält?
Also alles ganz normale Überweisungen von Privatpersonen, NICHTS mit Bargeld.

Kann da was passieren, bzw melden Banken sowas einfach von alleine?

Ich will nicht ausversehen wegen Geldwäsche im Visier stehen die ich nicht vollziehe, einem guten Freund ist das letztens passiert, daher frage ich.

MfG

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125015 Beiträge, 40435x hilfreich)

Banken melden das, was sie für meldewürdig halten.

Wenn die Bank das

Zitat (von ichhabeinefrage123):
wenn man zB im Laufe eines Jahres zerstückelt in zB 200 Überweisungen 15000 Euro erhält?

also als Umgehungstatbestand des Geldwäschegesetzes ansieht, wird sie es entsprechend melden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2198 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
aber wie sieht es aus wenn man zB im Laufe eines Jahres zerstückelt in zB 200 Überweisungen 15000 Euro erhält?
Also alles ganz normale Überweisungen von Privatpersonen, NICHTS mit Bargeld.

Bei 200 Überweisungen von (verschiedenen) Privatpersonen wird sich die Bank IMO als erstes anschauen, ob es ein Privat- oder ein Geschäftskonto ist, da könnte also eher was kommen.
Ob dann auch noch eine Geldwäscheverdachtsanzeige nachkommt kann man nicht sagen.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14411 Beiträge, 4470x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was meldet eine Bank automatisch dem Finanzamt, also so dass die Bank den ersten Schritt macht, nicht das Finanzamt.
Automatisch wird gar nichts gemeldet. Sogar Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro nicht (sofern man die Herkunft nachweisen kann).

Was die Banken machen müssen sind Geldwäscheverdachtsmeldungen. Diese sind aber weitgehend unabhängig von dem Betrag, es kommt auf den Einzelfall an.
Banken müssen dazu Richtlinien definieren, ab wann etwas verdächtig ist. Etwa atypische Geldbewegungen, seltsame Verwendungszwecke oder Konten im Ausland. Diese Richtlinien sind meines Wissens geheim zu halten, eben damit niemand da einfach durchschlüpfen kann (z.B. Bareinzahlung von 9.999 Euro - was übrigens nichts bringt).
Die erste Kontrolle läuft per Software, und gibt es dabei Auffälligkeiten dann schaut sich das ein Mitarbeiter der Bank an. In der Regel dürfte im nächsten Schritt erstmal der Kunde befragt werden, und falls er den Verdacht nicht ausräumen kann wird es halt gemeldet.

Zitat:
... aber wie sieht es aus wenn man zB im Laufe eines Jahres zerstückelt in zB 200 Überweisungen 15000 Euro erhält?
Solange du so pauschal fragst kann man dazu nichts sagen.
Wofür soll das Geld sein, was ist die Gegenleistung?

Zitat:
einem guten Freund ist das letztens passiert
Warum ist ihm das denn passiert? Also was ist so ungewöhnlich bei ihm, dass es einen Geldwäscheverdacht ausgelöst hat?

Stefan

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1083 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Im Internet lese ich von 10000 Bareinzahlungen, aber wie sieht es aus wenn man zB im Laufe eines Jahres zerstückelt in zB 200 Überweisungen 15000 Euro erhält?


Von einer einzelnen oder von unterschiedlichen Personen? Letzteres würde ja eher auf Verkäufe (also eine gewerbliche Nutzung) hindeuten. Das ist ja nichts Verbotenes, man muss nur einfach alles korrekt anmelden.

Bei ungewöhnlichen Kontobewegungen wird sich die Bank schon bei Ihnen melden, bzw. auch eine Verdachtsanzeige ist möglich, das ist aber im Grunde ja alles nicht weiter schlimm, wenn man nichts unrechtsmäßiges macht.

Es kann auch sinnvoll sein, dass mit der Bank im Voraus zu besprechen, damit es gar nicht erst zu Unklarheiten kommt.

Aber wie auch schon geschrieben wurde, kann trotzdem eine Meldung erfolgen, auch wenn Beträge (dauerhaft) einzeln überwiesen werden, das macht keinen Unterschied. Sie wären auch nicht der Erste, der diese Idee hätte.

-- Editiert von User am 17. Oktober 2024 13:23

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#5
 Von 
ichhabeinefrage123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Bei 200 Überweisungen von (verschiedenen) Privatpersonen wird sich die Bank IMO als erstes anschauen, ob es ein Privat- oder ein Geschäftskonto ist, da könnte also eher was kommen.
Ob dann auch noch eine Geldwäscheverdachtsanzeige nachkommt kann man nicht sagen.


Wie darf ich das verstehen? Also bei einem privaten Konto würde die Bank so viele einzelne Überweisungen ja wahrscheinlich komisch finden.
Aber bei einem Geschäftskonto wärs halt ok weils ja im Endeffekt sowieso ein Geschäftskonto ist, wo viele einzelne (gewerbliche) Überweisungen ja Sinn machen?

LG

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#6
 Von 
ichhabeinefrage123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
also als Umgehungstatbestand des Geldwäschegesetzes ansieht, wird sie es entsprechend melden.


Ich verstehe irgendwie nicht ganz ab wann was als Geldwäsche verdächtigt werden könnte.
Eigentlich versucht man doch mit Geldwäsche illegales Geld in dem normalen Geldfluss zu schleusen.
Deswegen gucken die ja bei Bargeld logischerweise viel genauer hin.

Inwiefern könnten denn viele einzelne Überweisungen als Geldwäsche dienen?
Und was wäre bei einem Verdachtsfall?
Was wäre wenn man dann nicht nachweisen könnte woher das Geld kommt?
Also müsste einem nicht erstmal nachgewiesen werden dass das Geld aus illegalen Quellen kommt bevor man Ärger kriegt?

Also die letzte Frage ist wirklich rein hypothetisch, ich kann alles nachweisen und erklären.

MfG und danke für die bisherigen Antworten

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125015 Beiträge, 40435x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Inwiefern könnten denn viele einzelne Überweisungen als Geldwäsche dienen?

Viele Strohmänner überweisen viele kleine Summen auf einige Konten bei diversen Banken.



Zitat (von ichhabeinefrage123):
Was wäre wenn man dann nicht nachweisen könnte woher das Geld kommt?

Dann könnte man ein größeres Problem haben.



Zitat (von ichhabeinefrage123):
Also müsste einem nicht erstmal nachgewiesen werden dass das Geld aus illegalen Quellen kommt bevor man Ärger kriegt?

Nö, es reicht dabei bereits die Vermutung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1083 Beiträge, 181x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Aber bei einem Geschäftskonto wärs halt ok weils ja im Endeffekt sowieso ein Geschäftskonto ist, wo viele einzelne (gewerbliche) Überweisungen ja Sinn machen?


Also das mit dem Geschäftskonto war jetzt nicht als "Tipp" gedacht, wie man einen Geldwäscheverdacht umgehen könnte, auch mit einen Geschäftskonto kann natürlich Geldwäsche betrieben werden, also so einfach funktioniert es nicht.

Zudem muss man für ein Geschäftskonto ja auch entsprechende Unterlagen über das Unternehmen nachweisen, haben Sie denn überhaupt eines?
Zitat (von ichhabeinefrage123):
Also müsste einem nicht erstmal nachgewiesen werden dass das Geld aus illegalen Quellen kommt bevor man Ärger kriegt?

Also die letzte Frage ist wirklich rein hypothetisch, ich kann alles nachweisen und erklären.


Also es hört sich ja danach an, als ob man regelmäßig einigermaßen teure Ware verkauft, die Quelle(n) der Gelder scheint vermutlich i.O. zu sein, aber was ist mit der Ware selbst? Woher kommt diese?

Sie agieren anscheinend als gewerblicher Händler, da muss man einfach alles korrekt anmelden und versteuern, dann hat das auch nichts mit Geldwäsche zu tun. Ansonsten würde es vielleicht auch weiterhelfen, wenn Sie uns erzählen, was das für Verkäufe bzw. Dinge sind, welche Sie verkaufen bzw. wo Sie diese einkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14411 Beiträge, 4470x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie darf ich das verstehen? Also bei einem privaten Konto würde die Bank so viele einzelne Überweisungen ja wahrscheinlich komisch finden.
Erstmal darfst du das so verstehen, dass man als Gewerbetreibender vertragsbrüchig sein könnte, wenn man dafür ein privates Konto nutzt.

Aber ja, beispielsweise ist bei einem Autohändler ein regelmäßiger Geldeingang (und Ausgang) im fünfstelligen Bereich völlig üblich, bei der Eisdiele um die Ecke aber vielleicht nicht.

Zitat:
Was wäre wenn man dann nicht nachweisen könnte woher das Geld kommt?
Man muss es nicht nachweisen, sondern nur glaubhaft machen (das ist ein entscheidender Unterschied - insbesondere im privaten Bereich).

Zitat:
Ansonsten würde es vielleicht auch weiterhelfen, wenn Sie uns erzählen, was das für Verkäufe bzw. Dinge sind, welche Sie verkaufen bzw. wo Sie diese einkaufen.
Genau.
Dann könnte man auch Tipps geben, was man nicht machen sollte, oder anders.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6513 Beiträge, 1534x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Zudem muss man für ein Geschäftskonto ja auch entsprechende Unterlagen über das Unternehmen nachweisen

Nein, das wäre absolut unüblich.

Man eröffnet einfach ein Geschäftskonto (Banken haben üblicherweise verschiedene Konto-Modelle dafür, je nach dem, was der Kunde eben alles braucht, ggf. inklusive Kartenterminals, oder auch einfach nur ein Girokonto für einen umfangreicheren Zahlungsverkehr).

Dafür braucht es keine Nachweise. Das Geschäftskonto ist einfach ein Kontomodell, wie ein privates "Gehaltskonto" (da will die Bank dann mindestens X Euro monatlichen Gehaltseingang), oder ein privates Girokonto mit oder ohne Giro/Kreditkarte(n).

Die Kalkulation der Banken für Gehalts/Privat-Girokonten beruht einfach darauf, daß diese einen bestimmten Buchungsaufwand verursachen. "Viele Buchungsvorgänge", seien es Bareinzahlungen, oder eingehende oder ausgehende Überweisungen in größerer Zahl oder viele Lastschriftaufträge usw. verursachen mehr Kosten. Und deshalb haben Geschäftskonten eben auch höhere Kontoführungsentgelte.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2491 Beiträge, 658x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Ich verstehe irgendwie nicht ganz ab wann was als Geldwäsche verdächtigt werden könnte.
Das kannst Du bei deiner Bank erfragen, die dir aber keine Antwort geben wird! Da das entsprechende Risikomanagement bei jeder Bank anders aufgestellt sein kann, wird man dir hier keine "genaue" antwort geben können.

Ich hatte schon eine Geldwäscheverdachtsanzeige auf dem Tisch, weil ein NICHT-Kunde bei der Bank wegen einer Kontoeröffnung nachgefragt hat, das Konto aber nie dort eröffnet hat.

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Was wäre wenn man dann nicht nachweisen könnte woher das Geld kommt?
Der weitaus größte Teil der Verdachtsanzeigen wird nicht von den Staatsanwaltschaften oder anderen zentral zuständigen Stellen abschließend bearbeitet, sondern landet -da es meist an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt- beim zuständigen FA.

Stehen die Geldflüße im gegensatz zu den erklärten Einkünften, wird das FA sicherlich entsprechende Ermittlungen aufnehmen um dieses Missverhältnis aufzuklären.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ichhabeinefrage123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Also es hört sich ja danach an, als ob man regelmäßig einigermaßen teure Ware verkauft, die Quelle(n) der Gelder scheint vermutlich i.O. zu sein, aber was ist mit der Ware selbst? Woher kommt diese?


Digitale Güter, und das Geld kommt halt von Privatpersonen, also ist wie gesagt alles nachweisbar.
Und ja bei der Eröffnung eines Geschäftskontos musste ich auch absolut nichts nachweisen.
Leider habe ich das mittlerweile geschlossen, weil ich das dazugehörige Gewerbe auch geschlossen habe.

Soll ich bei der Eröffnung eines neuen Geschäftskontos vielleicht einfach abklären dass jetzt regelmäßig Geld ankommt? Mir gehts halt einfach nur darum keine "unberechtigte" Vermutung auf dem Tisch liegen zu haben.
Bei meinem Kollegen hat sich das zwar geklärt, war aber anscheinend sehr stressig.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ichhabeinefrage123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, es reicht dabei bereits die Vermutung.


Die Vermutung reicht um das Geld einzufrieren?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48461 Beiträge, 17093x hilfreich)

Dass man auf einem Geschäftskonto regelmäßige Geldeingänge hat ist für sich alleine genommen nichts Ungewöhnliches. Dafür sind Geschäftskonten ja da.

Das begründet daher keinen Geldwäscheverdacht.

Warum besteht die Befürchtung, dass die Geldeingänge zu einem Geldwäscheverdacht führen könnten?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2491 Beiträge, 658x hilfreich)

Zitat (von ichhabeinefrage123):
Die Vermutung reicht um das Geld einzufrieren?
Die Vermutung reicht aus, damit der Verdacht an die zuständien Stellen zu melden ist. Kommt die Bank (oder der StB, RA, Notar, usw.) dem nicht nach, dann wird sie/er Bestandteil der Geldwäsche! Genau deshalb melden die Banken jeden Sch..., frei nach dem Motto "Melden macht frei!" Übrigens ist auch das FA verpflichtet entsprechende Verdachtsanzeigen zu erstellen, §31b Abs.2 AO.

Um zum "Einfrieren" von Konten zu kommen, muss natürlich deutlich mehr vorliegen, als eine Verdachtsmeldung! Der Verdacht wird natürlich durch andere Aspekte wie z.B. Risikobranche, Risikoländer, usw. ggf. verstärkt. Vielleicht hat sich der "gute Freund" auch schlicht mit den falschen Personen eingelassen, weil das Geschäft gar so einträglich war!

Aus beruflicher Erfahrung weiß ich aber auch, dass die Aussage "Die haben mein Konto eingefroren, weil ich angeblich in Geldwäsche verwickelt bin -was natürlich nicht stimmt!" einfach gegenüber Kunden, Lieferanten, Familie und auch "guten Freunden", deutlich besser klingt, als "Das FA hat mein Konto dicht gemacht, weil ich meine Steuerschulden nicht zahlen kann!"

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125015 Beiträge, 40435x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Um zum "Einfrieren" von Konten zu kommen, muss natürlich deutlich mehr vorliegen, als eine Verdachtsmeldung!

Richtig, da muss der Verdacht vorliegen - die Hürde ist dafür mitunter recht niedrig ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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