Waschmaschinen-Münzautomaten in einer WEG

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ziggru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Waschmaschinen-Münzautomaten in einer WEG

Guten Abend zusammen.
Hat möglicherweise jemand Kenntnis darüber, wie sich das steuerrechtlich verhält, wenn eine Eigentümergemeinschaft Waschmaschinenautomaten oder Fotovoltaik Anlagen mit Rückeinspeisung bertreibt?
Bei dem konkreten Fall ist es so, dass die WEG jährlich jedem Eigentümer ein Ertrag aus dem Betrieb der Waschmaschine Automaten in Höhe von circa 100 € gutschreibt. Meine Frage ist, ob hier Gewerbesteuer fällig werden?
Ich habe die Befürchtung, dass die Einkünfte aus dem Mietverhältnis einer Wohnung in diesem Objekt auch gewerbesteuerpflichtig werden, und nicht nur als Vermietung und Verpachtung angesehen werden. Oder ist nichts zu befürchten?

Kennt sich da jemand aus wo man dazu was nachlesen kann? Herzlichen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist, ob hier Gewerbesteuer fällig werden?


Nein, Gewerbesteuer fällt nicht an, da der Freibetrag bei weitem unterschritten wird.

Allerdings handelt es sich um Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Wohnung vermietet wird.

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#2
 Von 
ziggru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Ich hätte vielleicht noch erwähnen sollen, dass es sich bei den 100 € um einen Anteil von 35 von 10.000 handelt. D.h. der gesamte Gewinn der WEG beläuft sich auf ca. 28.500€.

Ich will halt sicher gehen, dass unabhängig von dem Genuss des Freibetrages die Vermietung und Verpachtung hier nicht „infiziert" werden, d. h. hier keine Betriebsaufspaltung unterstellt werden kann.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Ich will halt sicher gehen, dass unabhängig von dem Genuss des Freibetrages die Vermietung und Verpachtung hier nicht „infiziert" werden, d. h. hier keine Betriebsaufspaltung unterstellt werden kann.


Das Problem besteht nicht.

Die 100€ teilen das Schicksal der Einkünfte aus der Vermietung und fallen daher unter die private Vermögensverwaltung. Die private Vermögensverwaltung uterliegt aber gar nicht der Gewerbesteuer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ziggru
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):


Das Problem besteht nicht.

Die 100€ teilen das Schicksal der Einkünfte aus der Vermietung und fallen daher unter die private Vermögensverwaltung. Die private Vermögensverwaltung uterliegt aber gar nicht der Gewerbesteuer.


Das ist super! Wie kommt das? Bzw. was ist dafür die Grundlage?

Danke vorab & einen schönen Abend

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Eine gesetzliche Definition des Begriffes "Gewerbe" gibt es nicht. Allerdings ist es ständige Rechtsprechung, dass die Verwaltung eigenen Vermögens kein Gewerbe ist (z.B.: BVerwG, Beschluss vom 11.03.2008 Az.: 6 B 2.08). Die Vermietung von Wohnungen durch Privatpersonen gilt im Regelfall als Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Eigentümergemeinschaft ist nur teilrechtsfähig. Die Besteuerung erfolgt daher auf der Ebene der Eigentümer und nicht auf der Ebene der Eigentümergemeinschaft.

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