Wechsel Steuerklasse Heirat, Beamtin/Selbständiger

13. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Woody110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Wechsel Steuerklasse Heirat, Beamtin/Selbständiger

Hallo,

ich habe nach aktuellen Informationen bzgl. Wechsel der Steuerklassen nach Heirat und erwartetem Nachwuchs gesucht, aber unsere Situation nicht ähnlich gefunden. Daher hier ein neuer Beitrag.
Folgende Situatuation haben wir:

Frau Beamtin, steuerflichtiges Bruttegehalt 3153,76 Euro in Steuerklasse 1

Mann selbständig als Geschäftsführer einer ganz kleinen vor einem Jahr gegründeten GmbH, er ist auch Gesellschafter und nicht sozialversicherungspflichtig, Gehalt ist derzeit nur der Vermögensvorteil, den der Firmenwagen bereitet, das sind 336 Euro, für die er steuerflichtig ist.
In diesem Jahr sind keine weiteren Einkünfte aus der GmbH für ihn zu erwarten. Wie es im nächsten Jahr aussieht, ist momentan nicht absehbar...

Wir haben vor einigen Tagen geheiratet und bekommen Ende März ein Kind.

Welche Vor-/Nachteile haben wir bei einem Wechsel in die Steuerklasse III/V in diesem Jahr und auch im kommenden Jahr?

Unsere aktuelle Steuerberaterin haben wir schon gefragt, sie hat uns zwar zu III/V geraten, aber da sie in einigen Punkten scheinbar nicht ganz auf dem neuesten Stand ist, insb. in Sachen Elterngeld, obwohl sie selber schwanger ist, fragen wir uns, ob wir uns auf ihre Aussage wirklich verlassen können.

Über Hilfe wären wir sehr dankbar!

MfG










-- Editiert Woody110 am 13.11.2013 13:47




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 528x hilfreich)

Für das Restjahr 2013 ist die Wahl der Steuerklasse fast egal, die Änderungsmitteilung im öD wird sehr wahrscheinlich für November nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Bei Klasse 3 für die Frau habt ihr im Dezember mehr Geld. Für die Berechnung des anstehenden Elterngelds ist Klasse 3 für Frau auch vorzuziehen, da hier die Netto-Bezüge Berechnungsgrundlage sind. Vorausgesetzt beim Mann ändert sich nichts Gravierendes.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Woody110
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass sich das Elterngeld nach dem netto Einkommen berechnet, stimmt meines Wissens nach nicht. Seit dem 1.1.12 wird das steuerpflichtige Brutto herangezogen u seit dem 1.1.13 die Steuerklasse, die man im Berechnungszeitraum vorher die überwiegende Zeit hatte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Auf das Elterngeld hat ein Wechsel der Steuerklasse keinen Einfluss mehr, da so ein Wechsel spätestens 6 Monate vor Beginn des Bezugs des Mutterschaftsgeldes, d.h. ca. 7,5 Monate vor der Geburt erfolgen muss.

Aber wegen des geringen Gehaltes des Ehegatten würde ich auch die Steuerklasse III für Dich empfehlen. Dein Mann braucht aufgrund seiner Selbständigkeit keine Steuerklasse.

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