Moin.
Folgende Situation:
Verheiratet
Jahresgehalt Frau 70k
Jahresgehalt Mann 130k
Steuerklasse 4/4, bisher einzeln veranlagt
Frau im letzten Jahr betriebsbedingt gekündigt und noch bei vollen Bezügen freigestellt bis 30. April 2024. Zusätzlich noch eine Abfindung von 40k. Ab dem 01. Mai erstmal arbeitslos gemeldet.
Lohnt sich unter den beschriebenen Umständen die Überlegung des Wechsels auf Steuerklasse 3/5 bereits in diesem Jahr?
Vielen Dank vorab!!
Grüße
Wechsel der Steuerklasse sinnvoll?
5. März 2024
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Frage vom 5. März 2024 | 18:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 5. März 2024 | 19:32
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
ZitatLohnt sich unter den beschriebenen Umständen die Überlegung des Wechsels auf Steuerklasse 3/5 bereits in diesem Jahr? :
Einfach mal die Daten in einen Steuerklassenrechner eingeben.

#2
Antwort vom 5. März 2024 | 20:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Guter Punkt. Kennst du einen Rechner, der Gehalt, Abfindung und ALG berücksichtigt?
Oder ist das Jahresbrutto, welches für eine Berechnung verwendet werden muss Gehalt + Abfindung + ALG?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. März 2024 | 23:49
Von
Status: Unbeschreiblich (48957 Beiträge, 17232x hilfreich)
ZitatLohnt sich unter den beschriebenen Umständen die Überlegung des Wechsels auf Steuerklasse 3/5 bereits in diesem Jahr? :
Nein, da das ALG dann geringer ausfallen würde.
ZitatOder ist das Jahresbrutto, welches für eine Berechnung verwendet werden muss Gehalt + Abfindung + ALG? :
Nein, ist aber auch egal.
Wichtig für die Entscheidung ist nicht die Höhe der Lohnsteuer, sondern das ALG.
Ab dem Veranlagungsjahr 2024 sollte man dann auch die Zusammenveranlagung wählen. Bislang dürfte die Zusammenveranlagung zu keinen oder nur zu sehr geringen Steuervorteilen geführt haben. Daher war die Einzelveranlagung OK. Das ändert sich ab 2024.
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