Guten Morgen,
wir haben Anfang des Monats unseren Bescheid über Einkommenssteuer 2015 erhalten.
Insgesamt müssen wir 2.608,89 € nachzahlen. Mein Mann hat Steuerklasse 3 und einen Verdienst von 40.110,- Euro und ich habe Steuerklasse 5 und einen Verdienst von 11.757,-Euro.
Desweiteren hat mein Mann auch noch ein Kleinunternehmen als Nebengewerbe und 2015 Einkünfte in Höhe von 4.353,- Euro erzielt.
Außerdem sollen wir zukünftig Vorauszahlungen in Höhe von 595,- Euro leisten.
Wir haben uns nun überlegt in die Steuerklasse 4 (evtl. mit Faktor) zu wechseln. Fallen dann damit die Vorauszahlungen weg? Müssen wir, bzw. sollten wir weiterhin eine Steuererklärung abgeben?
Vielen Dank im Voraus.
Wechsel in Steuerklasse 4/4?
30. Dezember 2016
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Frage vom 30. Dezember 2016 | 09:02
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel in Steuerklasse 4/4?
Haben Sie sich versteuert?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 12:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Fallen dann damit die Vorauszahlungen weg?
Jedenfalls werden sie niedriger. Ein finanzieller Vorteil entsteht durch den Wechsel der Steuerklassen jedoch nicht, da sich die Summe aus Lohnsteuerabzug und Steuervorauszahlung nicht ändert, sondern nur eine Verschiebung zwischen diesen Posten stattfindet. Der Steuerklassenwechsel wäre also nur ein sogenanntes "linke Tasche - rechte Tasche" Vorgehen.
Zitat:Müssen wir, bzw. sollten wir weiterhin eine Steuererklärung abgeben?
Ja, aufgrund des Kleingewerbes, das übrigens für den größten Teil der Steuernachzahlung sorgt, müsst Ihr auch in Zukunft eine Steuererklärung abgeben.
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