Wechsel in Steuerklasse 4/4?

30. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.07.2017 10:44:57
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel in Steuerklasse 4/4?

Guten Morgen,

wir haben Anfang des Monats unseren Bescheid über Einkommenssteuer 2015 erhalten.
Insgesamt müssen wir 2.608,89 € nachzahlen. Mein Mann hat Steuerklasse 3 und einen Verdienst von 40.110,- Euro und ich habe Steuerklasse 5 und einen Verdienst von 11.757,-Euro.
Desweiteren hat mein Mann auch noch ein Kleinunternehmen als Nebengewerbe und 2015 Einkünfte in Höhe von 4.353,- Euro erzielt.
Außerdem sollen wir zukünftig Vorauszahlungen in Höhe von 595,- Euro leisten.

Wir haben uns nun überlegt in die Steuerklasse 4 (evtl. mit Faktor) zu wechseln. Fallen dann damit die Vorauszahlungen weg? Müssen wir, bzw. sollten wir weiterhin eine Steuererklärung abgeben?

Vielen Dank im Voraus.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Fallen dann damit die Vorauszahlungen weg?


Jedenfalls werden sie niedriger. Ein finanzieller Vorteil entsteht durch den Wechsel der Steuerklassen jedoch nicht, da sich die Summe aus Lohnsteuerabzug und Steuervorauszahlung nicht ändert, sondern nur eine Verschiebung zwischen diesen Posten stattfindet. Der Steuerklassenwechsel wäre also nur ein sogenanntes "linke Tasche - rechte Tasche" Vorgehen.

Zitat:
Müssen wir, bzw. sollten wir weiterhin eine Steuererklärung abgeben?


Ja, aufgrund des Kleingewerbes, das übrigens für den größten Teil der Steuernachzahlung sorgt, müsst Ihr auch in Zukunft eine Steuererklärung abgeben.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen