Hallo,
folgender Fall: A. möchte rückwirkend zum 01.01.2023 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG wechseln, da sein Gesamtumsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird. A. hat in 2023 bislang drei Rechnungen an Kunden für Leistungen gestellt, die noch in 2022 erbracht wurden. A. versteuert die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung).
Frage: Muss A. die für 2022 gestellten Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer korrigieren, wenn er zum 01.01.2023 zur Kleinunternehmer-Regelung wechselt? Oder ist das nicht erforderlich, weil sich diese Rechnungen auf Leistungen des Jahres 2022 beziehen?
Besten Dank im Voraus!
Karl
Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
5. April 2023
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Frage vom 5. April 2023 | 09:21
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
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#1
Antwort vom 5. April 2023 | 09:49
Von
Status: Richter (8301 Beiträge, 1732x hilfreich)
ZitatOder ist das nicht erforderlich, weil sich diese Rechnungen auf Leistungen des Jahres 2022 beziehen? :
Genauso sehe ich das. Leistungsdatum war 2022 - daher MwSt.
#2
Antwort vom 5. April 2023 | 10:38
Von
Status: Junior-Partner (5203 Beiträge, 1236x hilfreich)
ZitatOder ist das nicht erforderlich, weil sich diese Rechnungen auf Leistungen des Jahres 2022 beziehen? :
ZitatGenauso sehe ich das. :
So ist es auch.
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#3
Antwort vom 5. April 2023 | 15:20
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 931x hilfreich)
(OT): Warum will man zur Kleinunternehmerregelung wechseln?
Und jetzt?
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