Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

5. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Karl78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wechsel zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Hallo,

folgender Fall: A. möchte rückwirkend zum 01.01.2023 von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG wechseln, da sein Gesamtumsatz im vergangenen Jahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen wird. A. hat in 2023 bislang drei Rechnungen an Kunden für Leistungen gestellt, die noch in 2022 erbracht wurden. A. versteuert die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung).

Frage: Muss A. die für 2022 gestellten Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer korrigieren, wenn er zum 01.01.2023 zur Kleinunternehmer-Regelung wechselt? Oder ist das nicht erforderlich, weil sich diese Rechnungen auf Leistungen des Jahres 2022 beziehen?

Besten Dank im Voraus!

Karl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6431 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Karl78):
Oder ist das nicht erforderlich, weil sich diese Rechnungen auf Leistungen des Jahres 2022 beziehen?


Genauso sehe ich das. Leistungsdatum war 2022 - daher MwSt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4590 Beiträge, 1093x hilfreich)

Zitat (von Karl78):
Oder ist das nicht erforderlich, weil sich diese Rechnungen auf Leistungen des Jahres 2022 beziehen?

Zitat (von cirius32832):
Genauso sehe ich das.

So ist es auch.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

(OT): Warum will man zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

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