Wegstreckenentschädigung pauschal angerechnet, Bundesreisekostengesetz (BRKG)

11. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Silas89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegstreckenentschädigung pauschal angerechnet, Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Folgendes Problem stellt sich mir zur Zeit dar,

meine Bearbeiterin Finanzamt setzt Pauschal die Wegstreckenentschädigung von 0,20€ bei meinen angegeben besuchten Lehrgängen für jede Fahrt an, mit der Begründung das ich diese hätte beantragen können und das nach "§2 Dienstreise" und nicht nach "§8 Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort" wie es das BmVg vorsieht.
Mein Arbeitgeber BmVg sieht es weiterhin nicht vor Bescheide für nicht beantragte Leistungen auszustellen.

Bisher hatte ich nie Probleme darüber meine Werbungskosten zu erhöhen und aus diesem Grund auch keine Reisekosten oder Trennungsgeld beantragt.

Ist es rechtens das die Wegstreckenentschädigung angesetzt wird?

Gegen die aktuelle Festsetzung werde ich Grundsätzlich Widerspruch einlegen da hier höchstens §8 statt §2 BRKG gelten kann, da die Dienstreisen hier nur an und Abreise umfassen.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen