Hallo zusammen,
Ich bin im Februar 2018 aus Polen weggezogen. Seitdem arbeite ich in Deutschland und bin hier unbeschränkt steuerpflichtig.
Da ich in der 1 Steuerklasse bin, habe ich die Steuererklärung noch nicht abgegeben. Nun wurde mir gesagt, dass ich die Pflicht im Jahr 2018 doch hatte und hier stecke ich fest.
Zwischen Deutschland und Polen gilt Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
In dem Zeitaum vor dem Wegzug habe ich noch 2 Monate in Polen gearbeitet (Januar bis Februar). Die dortige Einkünfte habe ich selbstverständlich auch in Polen Versteuert.
Jetzt weiss ich nicht, ob ich die polnische Einkünfte auch in die
deutsche Steuererklärung eintragen soll und wie ich die Nachweissen kann, weil eine EU/EWR Bescheinigung kann ich vor dem polnischen Finanzamt nicht beantragen.
Für die Steuererklärung nutze ich das WISO-Steuer Programm
Grüße und Danke
Wegzug aus Polen nach Deutschland
22. März 2022
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Frage vom 22. März 2022 | 08:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wegzug aus Polen nach Deutschland
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#1
Antwort vom 22. März 2022 | 09:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47478 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatJetzt weiss ich nicht, ob ich die polnische Einkünfte auch in die :
deutsche Steuererklärung eintragen soll
Ja, die Einkünfte gehören in die Anlage WA-ESt
Zitatweil eine EU/EWR Bescheinigung kann ich vor dem polnischen Finanzamt nicht beantragen. :
Die benötigst Du auch nicht.
Zitatund wie ich die Nachweissen kann :
Gehaltsabrechnung, Steuerbescheinigung o.ä.
#2
Antwort vom 22. März 2022 | 09:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo. Danke für die schnelle Antwort.
ZitatGehaltsabrechnung, Steuerbescheinigung o.ä. :
Ich kann die polnische Steuererklärung (PIT-37) aus dem Jahr 2018 beifügen, sie ist aber komplett auf Polnisch. Wird es hier im Finanzamt anerkannt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. März 2022 | 12:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47478 Beiträge, 16805x hilfreich)
Es gibt ja ohnehin nur eine Belegvorhaltepflicht und keine Belegvorlagepflicht. Belege muss man daher erst auf Anforderung des Finanazmtes vorlegen.
Und ob der polnische Steuerbescheid anerkannt wird liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Allerdings nehme ich an, dass er den Bescheid anerkennt, wenn sich die Zahlen dort wiederfinden lassen. Man kann die übernommenen Zahlen auch in der Kopie des Bescheides markieren und die wichtigen Begriffe übersetzen und daneben schreiben.
Und wenn das nicht reicht, dann ruft man den Finanzbeamten an und fragt ihn, was er denn gerne hätte.
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