Hallo,
ich mache gerade die Steuererklärung für 2022. Im Jahr 2022 habe ich meine Arbeitstelle gewchselt und musste ca. 5000€ an Weiterbildungskosten zurückzahlen.
Wie gebe ich das nun in der Erklärung für 2022 korrekt an, wenn ich in 2023 vom neuen AG 2500€ bekommen habe.
Für 2022 5000€ oder die 2500€ schon abziehen?
Besten Dank!
Weiterbildungskosten Steuer Rückzahlung/Erstattung neuer AG
27. Mai 2023
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Frage vom 27. Mai 2023 | 13:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiterbildungskosten Steuer Rückzahlung/Erstattung neuer AG
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#1
Antwort vom 30. Mai 2023 | 18:11
Von
Status: Philosoph (13747 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
es gilt das Zufluss- und das Abflussprinzip, daher:
2022 Werbungskosten von 5.000 Euro
2023 zusätzliches Einkommen von 2.500 Euro (sollte aber dann eigentlich in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein)
Stefan
-- Editiert von Moderator am 30. Mai 2023 18:12
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