Weiterbildungskosten - Werbungskosten

26. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
tomate84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Weiterbildungskosten - Werbungskosten

Hallo
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen...
Ich arbeite seit 4 Wochen in der Schweiz und möcht eine Weiterbildung dort absolvieren. Diese kostet 8000 Franken und es ist eher unwahrscheinlich, dass der Arbeitgeber diese übernimmt. Meine Frage: Wie kann ich herausfinden, was ich von den 8000 Franken über die Werbungskosten wieder zurückerstattet bekomme?
Dies ist für mich schon mitentscheident, ob ich die doch teure Weiterbildung absolvieren soll.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.

P.S. Ich bin Grenzgänger und muss meinen Lohn in Deutschland versteuern....

-- Editiert von tomate84 am 26.04.2020 13:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Na, indem Sie uns Ihren Bruttolohn verraten. Ich darf aber schon mal vorweg erwähnen, dass Sie nie mehr als 42 % zurückerhalten können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
tomate84
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

...der bruttolohn beträgt 7600 franken/13 monatsgehälter: 98.800 franken/jahr. für mich die spannende frage, wieviel ich von diesen 8000 franken kosten ich in etwa zurückerhalte..vielen dank für eure hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Und Sie sind ledig/geschieden? Dann dürften es die schon erwähnten 42 % (Spitzensteuersatz) sein.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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