Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe ein Frage bezüglich meiner Arbeit ohne erste Tätigkeitsstätte: Ich arbeite als Außendiensttechniker in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet. Außerdem habe ich den Firmenwagen Zuhause und zahle keinen geldwerten Vorteil, da:
1. Meine Arbeitszeit Zuhause beginnt und Zuhause aufhört
2. Ich keine Privatnutzung habe
3. Ich keine erste Tätigkeitsstätte habe.
Darf ich nun trotzdem in der Lohnsteuererklärung eine Pauschale Kilometerangabe eintragen oder steht mir in dem Fall nichts zu? Wenn doch, wie trägt man so etwas am besten ein? Ich habe nämlich jeden Tag andere Kunden und somit unterschiediche Entfernungen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet in Lohnsteuererklärung
2. April 2019
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Frage vom 2. April 2019 | 18:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Weiträumiges Tätigkeitsgebiet in Lohnsteuererklärung
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#1
Antwort vom 2. April 2019 | 19:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Da Dir für die Fahrten keine Kosten entstehen, kannst Du nichts geltend machen.
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