Hallo,
Können auch Beratungen die vor einem Vertragsabschluss geführt wurden von der Steuer abgestzt werden? Vorrausetzung dass für diese Beratung auch eine korrekte Rechnung gestellt wurde. Meine Frage bezieht sich nicht auf die Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung.
Bsp.:
Unternehmer A stellt Anfrage für einen Auftrag an Unternehmer B.
Unternehmer B lädt Unternehmer A zu einem Gespräch ein. In diesem Gepräch berät Unternehmer B den Unternhemer A ob er dieser Auftrag nach seinen Wüschen erfüllen kann und berät ihn über Alternativen. Es kommt kein Vetrag zustande.
Das beratende Gespräch dauerte ca. 2 bis 3 Std.
Unternehmer B stellt Unternehmer A diese Zeit als Beratungskosten in Rechnung.
Wie sicht die rechtliche Grundlage aus?
Darf Unternehmer B dies als Beratungskosten in Rechnung stellen?
Und kann Unternehmer A diese Beratungskosten auch bei der Steuer geltend machen? Wenn ja, wo könnte dies eingeordnet werden?
Ich danke für die Hilfe schon im Vorraus.
Welche Beratungskosten sind absetzbar?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
B hat eine Leistung erbracht und A eine Leistung in Anspruch genommen. Diese dürfen natürlich angegeben werden.
Es wurde übrigens bereits ein Vertrag für die Beratungsgespräche geschlossen.
Danke.
Habe da noch Fragen.
Können diese auch voll abgesetzt werden, wie die Steuer-, Rechts- und Versicherungsberatung? Und wo kann das bei der Steuer eingeordnet werden?
Gibt es eine Betragsgrenze die nicht überschritten werden darf?
Natürlich alles unter der Betrachtung eines Vertrages und der korrekten Rechnung.
Danke für die schnelle Antwort
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Hallo,
meine Fragen zielen darauf ab, dass Kunden manchmal Anfragen haben, die meist eine einfache Serviceberatung übersteigt. Somit enstehen 2 bis 3 Std. Beratung ohne dass im Nachhinein der eigentliche Auftrag zustande kommt.
Dass man diese Zeit in Rechnung stellen kann oder sollte ist klar. Aber kann man diese auch als Beratungskosten in Rechnung stellen?
Und jetzt aus Sicht des Kunden der diese Rechnung für die Beratung erhält. Wie gibt der diese bei der Steuer an? Bei "Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung" kann es nicht sein, da es keine Rechts- und Steuerberatung ist.
Deswegen die Frage, ob diese Art von Beratungskosten dort möglich sind oder ggf. unter "bezogene Fremdleistung"?
Da hatte ich mich wohl ein wenig verwirrt ausgedrückt.
Und jetzt?
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