Welche Lohnsteuerklasse???

24. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
ENEF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Lohnsteuerklasse???

Hallo,

leider will mein Mann sich nach vielen Jahren Ehe von mir trennen und ich habe bisher nicht gearbeitet, bin derzeit jedoch auf Arbeitssuche und bek. Mittwoch Bescheid ob ich angen. werde. Nun ist meine Frage aber, rutscht er mit mir in die Klasse 1 oder 4 oder bleiben wir auf unserer Lohnsteuerklasse so wie es jetzt ist? Ich Kl. 5 und mein Mann Kl. 3.

-----------------
"Gruß ENEF"




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SThielt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Sie und Ihr Ehemann sind verpflichtet, Ihre Lohnsteuerkarten ändern zu lassen, sobald die dauernde Trennung herbeigeführt wurde. In diesem Fall gilt auch nicht die Ausschlussfrist bis zum 30.11. eines Kalenderjahres. Der Lohnsteuerabzug würde dann bei Ihnen nach Steuerklasse I oder II (jenachdem, ob Kinder im Haushalt vorhanden sind) vorgenommen.

Sie und Ihr Ehemann erfüllen für dieses Jahr aber trotzdem noch die Voraussetzungen für die Ehegatten-Zusammenveranlagung. Das heißt, dass Sie Ihre Steuererklärung für das Kalenderjahr 2005 noch zusammen einreichen können und Sie zum günstigeren Splitting-Tarif veranlagt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ENEF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Nun bin ich auf jeden Fall schlauer, da mir kürzlich was anderes gesagt wurde.

Vielen Dank nochmal.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50204 Beiträge, 17576x hilfreich)

Es gibt keine Verpflichtung, in diesem Jahr die Steuerklasse zu ändern. Dein Mann muss so einer Änderung auch nicht zustimmen.

Erst im nächsten Jahr besteht die Verpflichtung, dass beide die Steuerklasse I erhalten. Da die Steuerkarten auf Basis der Informationen vom 20.09. erstellt werden, seid Ihr verpflichtet, die Steuerkarten für 2006 ändern zu lassen, wenn sie noch fehlerhaft ausgestellt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 304.777 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.542 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.