Welche Steuerarten kommen bei Auflösung der Erbengemeinschaft zum Tragen?

31. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
Elif7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Steuerarten kommen bei Auflösung der Erbengemeinschaft zum Tragen?

Guten Tag Forenmitglieder,

zunächst folgende Ausgangslage:
Erbfall (vor 2 Jahre 4 Monate):
- Erblasser beerbte seine 2 Kinder durch gesetzliche Erbfolge zu je1/2, bilden Erbengemeinschaft
- Notar beantragte gemeinschaftlichen Erbschein: Nachlass umfasste laut Erbscheinantrag Immobilie zu 500.000 Euro und Bankkonto über 10.000 Euro
- Erbschaftssteuer: Finanzamt bezifferte in Bezug auf Erbschaftssteuer das Erbe je Kind mit Immobilienwert 250.000 Euro und Bankguthaben 5.000 Euro
- Im Grundbuch sind beide Kinder als Erbengemeinschaft eingetragen
- Erblasser wohnte seit 1960 bis Todesfall in Immobilie
- Erbschaftssteuer: fiel keine an, da mit 255.000 Euro Erbteil jedes Kind unter Freibetrag von 400.000 Euro

Aktuelles Vorhaben:
Miterbe A möchte Erbengemeinschaft verlassen und seinen geerbten Immobilienanteil oder seinen Erbteil an Miterbe B per Abschichtungsvertrag oder per Erbteilsverkauf gegen Ausgleichszahlung verkaufen. A möchte für den 1/2-Immobilienanteil 330.000 Euro bzw. für seinen 1/2-Erbteil 335.000 Euro (benannter Immobilienbetrag plus 1/2 des Bankguthabens).

Fragen:
- Grunderwerbsteuer: Ist es korrekt, dass wegen Auflösung der Erbengemeinschaft und Nachlassteilung für Miterbe B KEINE Grunderwerbsteuer anfällt - weder bei Abschichtungsvertrag noch bei Erbteilskauf?
- Erbschaftssteuer / Spekulationssteuer: Sind in irgendeiner Art und Weise andere Steuerarten relevant – z.B. erneut Erbschaftssteuer oder Spekulationssteuer -, da bei Erbfall vor 2 Jahren 4 Monaten der 1/2-Immobilienanteil mit 250.000 Euro erbschaftssteuerlich angesetzt wurde und nun B dafür seinem Geschwister A 330.000 Euro, also 80.000 mehr zahlen soll?

-> B ist dann Eigentümer der gesamten Immobilie: vor 2 Jahren 4 Monaten hat er 50% für 250.000 Euro (gemäß Erbscheinantrag und Erbschaftssteuerberechnung) geerbt und im Nov. 2025 50% von A für 330.000 Euro erworben.
Frage: Unklar ist daher, welchen Wert die Immobilie aus steuerlicher Sicht hat: 500.000 Euro, 580.000 Euro oder 660.000 Euro?

Vielen Dank bereits für Eure Antworten zu den ggf. zu beachtenden Steuerarten Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer und Spekulationssteuer.

Viele Grüße!

-- Editiert von User am 31. Oktober 2025 16:16




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49746 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von Elif7):
- Grunderwerbsteuer: Ist es korrekt, dass wegen Auflösung der Erbengemeinschaft und Nachlassteilung für Miterbe B KEINE Grunderwerbsteuer anfällt - weder bei Abschichtungsvertrag noch bei Erbteilskauf?

Ja

Zitat (von Elif7):
- Erbschaftssteuer / Spekulationssteuer: Sind in irgendeiner Art und Weise andere Steuerarten relevant – z.B. erneut Erbschaftssteuer oder Spekulationssteuer -, da bei Erbfall vor 2 Jahren 4 Monaten der 1/2-Immobilienanteil mit 250.000 Euro erbschaftssteuerlich angesetzt wurde und nun B dafür seinem Geschwister A 330.000 Euro, also 80.000 mehr zahlen soll?

Nein, wobei ich davon ausgehe, dass die 10-jährige Spekulationsfrist seit Anschaffung durch den Erblasser abgelaufen ist.

Zitat (von Elif7):
Frage: Unklar ist daher, welchen Wert die Immobilie aus steuerlicher Sicht hat: 500.000 Euro, 580.000 Euro oder 660.000 Euro?

660.000€, aber wofür sollte das relevant sein?


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#2
 Von 
Elif7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank, hh für Deine Antwort.

Nach dem geschilderten Vorhaben im Nov. 2025 soll Anfang 2026 noch ein Vorhaben folgen, das ich kurz schildere und zu dem ich in der Gesamtschau Fragen habe:

Nach Ausführung des oben geschilderten, aktuellen Vorhabens in Nov. 2025:
Miterbe B ist Eigentümer der gesamten Immobilie nach Auflösung der Erbengemeinschaft, denn Miterbe A hat die Erbengemeinschaft verlassen und seinen geerbten Immobilienanteil oder seinen Erbteil an Miterbe B per Abschichtungsvertrag oder per Erbteilsverkauf gegen Ausgleichszahlung verkauft. A muss für den 1/2-Immobilienanteil 330.000 Euro bzw. für seinen 1/2-Erbteil 335.000 Euro (benannter Immobilienbetrag plus 1/2 des Bankguthabens) zahlen.

Vorhaben Anfang 2026:
Perspektivisch möchte B die Immobilie an seine beiden Kinder C und D weitergeben.
a) Seinen selbstgeerbten Immobilienteil möchte er entsprechend gesetzlicher Erbfolge zu je 25% an beide Kinder verschenken und
b) den aus Erbengemeinschaft erworbenen 50%-Anteil möchte er an sein Kind C für 330.000 Euro verkaufen.

Fragen:
- Zu a) Schenkung an C und D zu je 25%: Annahme: keine Schenkungssteuer wegen Freibetrag von C und D.
Ist das korrekt ausgehend von obigen Beträgen?
- Zu b) Verkauf an C:
- Fällt für C Grunderwerbsteuer an, wenn C als Kind die Immobilie von Elternteil B erwirbt?
- Fällt für das Elternteil B in dem Fall Spekulationssteuer an? Ich bin insofern unsicher, da mir unklar ist, welchen Wert die Immobilie derzeit hat.

Meine Annahme ist, dass das Elternteil B keinen Gewinn generiert, da B bei Auflösung der Erbengemeinschaft diesen Immobilienanteil selbst für 330.000 Euro von seinem Geschwister A erwerben musste und B ihn nun für den gleichen Preis an sein Kind C verkauft. Unsicherheit bzgl. der Annahme besteht jedoch, da der selbst geerbte Immobilienanteil zum Zeitpunkt des Erbfalls mit 250.000 Euro beziffert wurde, davon ausgehend ergäbe sich ein Gewinn von 50.000 Euro.
Fragen:
- Ist der Wert von 250.000 Euro zum Zeitpunkt des Erbfalls vor 2 Jahren 4 Monaten noch relevant?
- Was gilt demnach hinsichtlich der Spekulationssteuer bei Veräußerung von Elternteil B an Kind C und ggf. eines Veräußerungsgewinns?
- Ist dieses Vorhaben nochmals für die Erbschaftssteuer relevant – wegen Immobilienwert zum Zeitpunkt des Erbfalls von 500.000 Euro vs. Immobilienwert von 660.000 Euro im Nov. 2025 wegen Kaufpreis für 1/2-Immobilienanteil von 330.000 Euro?

Ich bedanke mich erneut herzlichst für Antworten! Viele Grüße!

-- Editiert von User am 31. Oktober 2025 22:50

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49746 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von Elif7):
- Zu a) Schenkung an C und D zu je 25%: Annahme: keine Schenkungssteuer wegen Freibetrag von C und D.
Ist das korrekt ausgehend von obigen Beträgen?

Ja

Zitat (von Elif7):
- Fällt für C Grunderwerbsteuer an, wenn C als Kind die Immobilie von Elternteil B erwirbt?

Nein

Zitat (von Elif7):
- Fällt für das Elternteil B in dem Fall Spekulationssteuer an? Ich bin insofern unsicher, da mir unklar ist, welchen Wert die Immobilie derzeit hat.

Nein

Zitat (von Elif7):
- Ist der Wert von 250.000 Euro zum Zeitpunkt des Erbfalls vor 2 Jahren 4 Monaten noch relevant?

Nein

Zitat (von Elif7):
- Was gilt demnach hinsichtlich der Spekulationssteuer bei Veräußerung von Elternteil B an Kind C und ggf. eines Veräußerungsgewinns?

Es gibt eher einen Veräußerungsverlust.

Zitat (von Elif7):
- Ist dieses Vorhaben nochmals für die Erbschaftssteuer relevant

Nein

Warm macht man die Sache so kompliziert in zwei Verträgen mit doppelten Kosten? Das geht doch viel einfacher mit nur einem Vertrag.



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#4
 Von 
Elif7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hh: Besten Dank für Deine Antwort.


Zitat (von hh):
Es gibt eher einen Veräußerungsverlust.


Weshalb? Tut mir leid, das verstehe ich gerade nicht.

Erbfall: Immobilie bewertet mit 500.000 Euro in notariellen Erbscheinantrag und bzgl. Erbschaftssteuer vom Finanzamt -> 1/2-Immobilienanteil: 250.000 Euro

November 2025: Miterbe B erwirbt von Miterbe A für 1/2-Immobilienanteil für 330.000 Euro
-> Im Vergleich zum Zeitpunkt des Erbfalls macht meiner Ansicht nach Miterbe A einen Gewinn von 80.000 Euro, oder?

Januar 2026: C (Kind des Miterbe B) erwirbt von Miterbe B den 1/2-Immobilienanteil für 330.000 Euro
-> Demnach ohne Gewinn bzw. ohne Verlust
Es sei denn Aufsatzpunkt ist nicht der Immobilienwert des letzten Vorgangs (November 2025), sondern der Immobilienwert zum Zeitpunkt des Erbfalls. Im Vergleich zum Zeitpunkt der Erbfalls ergäbe sich rechnerisch ein Gewinn von 80.000 Euro.

Wie kann sich demnach ein Veräußerungsverlust ergeben?


Zitat (von hh):
Warm macht man die Sache so kompliziert in zwei Verträgen mit doppelten Kosten? Das geht doch viel einfacher mit nur einem Vertrag.


Wie würdest Du die gesamten Sache / Vorgänge einfacher in einem Vertrag aufsetzen? Bin für Deinen Vorschlag dankbar.

-- Editiert von User am 2. November 2025 15:13

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49746 Beiträge, 17456x hilfreich)

Zitat (von Elif7):
Wie kann sich demnach ein Veräußerungsverlust ergeben?

Durch die anfallenden Gebühren.

Zitat (von Elif7):
Wie würdest Du die gesamten Sache / Vorgänge einfacher in einem Vertrag aufsetzen? Bin für Deinen Vorschlag dankbar.

Die Erbengemeinschaft überträgt im Rahmen der Erbauseinandersetzung 75% der Immobilie an C und 25% an D.
C zahlt dafür 330.000€ an A.

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