Hallo,
Im Januar werde ich meinen südafrikanischen Freund in Südafrika heiraten. Er ist in SA nur teilzeit beschäftigt, wird nach der Hochzeit bis das Visum durch ist noch dort verbleiben. Ich bin Vollzeit beschäftigt (2.100 netto). Darf ich Steuerklasse III beantragen? Welche andere Steuerklasse macht Sinn? Er wird sicherlich wenn er nach Deutschland kommt nicht nahtlos einen Job finden.
Vielen Dank
-- Editiert von Moderator am 09.11.2018 16:25
-- Thema wurde verschoben am 09.11.2018 16:25
Welche Steuerklasse darf ich beantragen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Vorerst: nein.
Steuerklasse 3 setzt voraus, dass man einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner hat.
Als erstes müsste die dortige Eheschließung in Deutschland überhaupt anerkannt werden.
Das ist durchaus ein längerer Prozess.
Dann kann der Ehemann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.
Wird dieser positiv beschieden (was u.A. Sprachkenntnisse voraussetzt) darf er herkommen und ist hiwr auch steuerpflichtig.
Dann darfst du wechseln.
Zitat:Welche andere Steuerklasse macht Sinn?
Es bleibt bei Steuerklasse 1 bis er dauerhaft in Deutschland leben darf.
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Steuerklasse 3 setzt voraus, dass man einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner hat. Nö. Es ändert hier zwar nichts, weil der Gatte/Gattin zumindest in der EU/EWR leben muß, und das tut er nicht, aber in D muß er halt nicht leben: https://www.frag-einen-anwalt.de/Steuerklasse-3-wenn-Ehefrau-im-Ausland-lebt--f273182.html
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