Welche Steuerklasse nach Heirat?

28. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
sherry_16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Steuerklasse nach Heirat?

Guten Morgen,
ich werde im Juli heiraten und momentan sind wir am überlegen, wie wir es am geschicktesten mit den Steuerklassen machen könnten.

Hierzu eine Frage, wenn ich jetzt nach der Hochzeit als Frau in die Steuerklasse 3 wechsele und mein Mann in die 5 (damit ich dann im Durchschnitt mehr Elterngeld bekomme wenn wir Nachwuchs bekommen), ist es dann möglich, dass wenn ich das Kind bekommen habe, wir sofort in die 4/4 wechseln können? Weil es ist eine Rechensache, wenn das gehen würde, lohnt es sich für uns es vorher 3/5 aufzuteilen, ansonsten würden wir gleich 4/4 nehmen.

Kennt sich von Euch damit jemand aus?

Stimmt es eigentlich auch, dass wenn man 3/5 wählt, man sehr viele Steuern nachzahlen muss?

Sorry, aber was dieses Thema betrifft bin ich noch sehr grün hinter den Ohren ;o)

Danke für Eure Hilfe!

Sherry_16

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Steuerklassenwahl 3/5 kann man so machen und dann nach dem Beginn des Bezuges des Elterngeldes die Steuerklassen tauschen.

Wenn jedoch die Ehefrau diejenige mit dem niedrigeren Einkommen ist, dann kann es passieren, dass dies als rechtsmissbräuchlich angesehen wird. Das Ganze ist noch relativ neu, so dass es noch keine Urteile zu so etwas gibt.

Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kann es zu Steuernachzahlungen kommen. Das hängt aber vom Einzelfall ab. Wenn die Steuerklassen 4/4 eigentlich günstiger sind, dann kommt es nicht zu einer Nachzahlöung, sondern zu einer höheren Rückerstattung.

Die Steuer, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung festgelegt wird, ist völlig unabhängig von der Steuerklassenwahl. Zuviel gezahlte Steuern aufgrund einer falschen Steuerklassenwahl erhält man daher im Rahmen der Einkommensteuer zurück.

Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kann es aber dazu kommen, dass die vom Lohn abgezogenen Steuern zu niedrig sind. Das passiert aber nur dann, wenn das Einkommen in Steuerklasse 5 deutlich niedriger ist, als das Einkommen in Steuerklasse 3.

Ob bei der Steuerklassenkombination 3/5 Nachzahlungen erfolgen oder Rückzahlungen, hängt sehr von den individuellen Verhältnissen ab. Das kann man ohne exakte Kenntnis der Gehälter kaum vorhersagen.

Die Steuerklasse 3 ist so berechnet, als sei derjenige Alleinverdiener.

Die Steuerklasse 4 ist so berechnet, als würden beide Ehegatten das gleiche Gehalt bekommen. Sie ist identisch mit der Steuerklasse 1.

In der Steuerklasse 5 wird die Lohnsteuer nach einem relativ komplizierten Verfahren errechnet. Da sämtliche Freibeträge bereits doppelt in der Steuerklasse 3 eingerechnet sind, hat man in der Steuerklasse 5 nur noch den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 920€ pro Jahr, sowie die anteiligen Beiträge zur Rentenversicherung.

Schon ab einem monatlichen Einkommen in Höhe von 78€ muss man daher in der Steuerklasse 5 Lohnsteuern zahlen. Der Steuersatz fängt aber auch hier mit 15% an, wie in allen anderen Steuerklassen auch. Korrekt wäre es jedoch, die über die Freibeträge hinausgehenden Gehaltsteile wie eine Gehaltserhöhung des Ehegatten zu besteuern. Das geht jedoch nicht, da dafür dem AG das Gehalt des Ehegatten bekannt sein müsste.

Ich mache das einmal an einem Beispiel deutlich:
Ehemann: 60.000€, Ehefrau 15.000€

Einkommensteuer nach Steuererklärung ohne zusätzliche Werbungskosten usw.: 14.236€

Steuerbelastung in Steuerklasse 3/5:
Ehemann: 9.846€
Ehefrau: 3.392€
gesamt: 13.238€
Nachzahlung: 998€

Steuerbelastung in Steuerklasse 4/4:
Ehemann: 15.552€
Ehefrau: 719€
gesamt: 16.271€
Erstattung: 2.035€

Steuerbelastung in Steuerklasse 5/3:
Ehemann: 21.702€
Ehefrau: 0€
gesamt: 21.702€
Erstattung: 7.466€

Bei den Steuerklassenkombinationen 4/4 und 5/3 gibt man dem Staat also einen zinslosen Kredit. Dagegen kann es sein, dass man bei der Kombination 3/5 keinen zinslosen Kredit vom Finanzamt bekommt, sondern dieses eine zusätzliche Steuervorauszahlung in Höhe von 250€ pro Quartal festlegt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sherry_16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Tao,
dankeschön für deine sehr ausführliche Antwort. Ich verdiene etwas mehr als mein zukünftiger, hier sind unsere Brutto Gehälter:

ICH: 3008 Euro
ER: 1008 Euro

Kannst du mir in diesem Fall sagen, wir wir das am schlausten machen können?

Danke schonmal im Vorraus,
sherry_16

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei einem Einkommensverhältnis von 3008€/1008€ brutto ergibt sich folgendes Bild:

Steuerklasse 3/5:
Du: 272,50€
Er: 186,08€
gesamt: 458,58€

Steuerklasse 4/4:
Du: 555,25€
Er: 14,00€
gesamt: 569,25€

Nach Abgabe der Steuererklärung:
Gesamt: 519,32€

Hinzu kommen jeweils noch SoliZuschalg und ggfls. Kirchensteuer.

Ich würde hier also empfehlen, die Steuerklassenkombination 3/5 zu wählen, auch wenn das dann im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zu einer Nachzahlung führt. Ein dadurch erzieltes höheres Elterngeld wird nämlich nicht im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt nur bezüglich der tatsächlich gezahlten Steuern.

Die Nachzahlung in Höhe von ca. 60€/Monat tritt übrigens nur dann in vollem Umfang ein, wenn man keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann, die oberhalb der Pauschbeträge liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kenomi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die Leute welche sich hier sie Zeit nehmen die Fragen zu beantworten.

Hier mal meine Situation:

Verheiratet seit Sptember 2007
Steuerklasse im Moment noch wie vor der Heirat

Brutto ich im Monat: ca. 4800€
Brutto Sie im Monat: ca. 2800€

Ich habe ein Haus mit mehreren Wohnungen. Zwei davon sind vermietet. Also entsprechnde Steuer aus Vermietung und Verpachtung.

In 2008 soll am Nachwuchs gearbeitet werden.

Im Hinblick auf meine Situation stellen sich folgende Fragen für 2008:

1. Sollte für 2007 schon eine gemeinsamme Veranlagung erfolgen
2. Welche Steuerwahl im Hinblick auf ein Kind (Elterngeld) ist zu empfehlen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
destinator
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 8x hilfreich)

Frage an hh: wie kommen Sie auf 14.236€ bei der Berechnung der Einkommensteuer für den Betrag von 75.000 (60.000 für ihn und 15.000 für sie)

Hier werden andere Ergebnisse ausgerechnet?
https://www.abgabenrechner.de/ekst/?

Und zwar 16.652,00 Euro für den Betrag von 75.000

Vielen Dank für die Antwort!



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

In Deinem Link hast Du das zu versteuernde Einkommen angegeben. Ich bin jedoch vom Bruttoeinkommen ausgegangen.

1x Hilfreiche Antwort

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