Welche Steuerklasse wenn Partner in Norwegen arbeitet und wie bekommt man die Kinder auf die Lohnste

4. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Welche Steuerklasse wenn Partner in Norwegen arbeitet und wie bekommt man die Kinder auf die Lohnste

Hallo,
ich arbeite seit 2013 in Norwegen und mache auch da meine Steuererklärung.
In Norwegen gibt es nur zwei Steuerklassen. Entweder 1 (unverheiratet oder Partner hat Einkommen) oder 2 Partner hat ein kein bzw. sehr geringes Einkommen.
Da meine Frau bisher nicht gearbeitet hat, habe ich immer Steuerklasse 2 in Norwegen gehabt. Das wird sich jetzt ändern aber das ist auch nicht das Problem.
Als Nachweis für Norwegen, dass meine Frau kein Einkommen hat, haben wir in Deutschland eine Steuererklärung für sie abgegeben und haben getrennte Veranlagung angekreuzt. Zusätzlich habe ich ein Schreiben dazu gelegt, dass meine Einkünfte in Norwegen versteuert werden.
Seit Oktober arbeitet sie nun und jetzt frage ich mich welche Steuerklasse sie denn jetzt bekommt und ob wir die getrennte Veranlagung so lassen sollten?
Ich vermute mal, dass Steuerklasse 1 richtig ist und wir bei getrennter Veranlagung bleiben.
Da Kinder in Norwegen keine Rolle bei der Steuerklärung spielen sollten die bei meiner Frau drauf.
Müssen wir da selbst aktiv werden?
Unser Wohnsitz ist ausschliesslich in Deutschland.

Danke
Stefan

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Unser Wohnsitz ist ausschliesslich in Deutschland


Und wie schaffst Du es dann, eine nichtselbständige Tätigkeit in Norwegen auszuüben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich fliege zur Arbeit. Ich bin nur etwa 140 Tage in Norwegen. Ich habe da auch keine Wohnung. Nur eine Sozialversicherungsnummer und eine Bankverbindung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ah, Ok, Bohrinsel? Ist auch egal.

Sie bekommt die Steuerklasse 4, die aber hinsichtlich der Abzüge identisch ist mit der Steuerklasse 1.

Die getrennte Veranlagung ist wahrscheinlich dann besser, wenn Du das höhere Einkommen hast.

Deiner Frau steht der halbe Kinderfreibetrag zu. Die Zuordnung kannman sich nicht aussuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Skopeko
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, ich habe das höhere Einkommen.
Muss ich dann in Zukunft eine richtige Steuererklärung in Deutschland machen oder reicht auch weiterhin nur ein Schreiben, dass das alles schon in Norwegen passiert ist. Für meine Frau muss ich natürlich eine machen.

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